Ist es gerecht?

3 Antworten

Sie soll es bezahlen. So einfach ist das.

Sie hat es gewollt. Sie hat sich dafür entschieden und es machen lassen.

Deswegen besteht die Forderung zurecht.

Es ist ja die eigene Dummheit, wenn man sich zu etwas drängen lässt was man eigentlich gar nicht will.

Aber das ändert nichts daran, dass die „Ex beste Freundin“ ein Recht darauf hat das Geld für das Piercing zu bekommen. Schließlich ist es ja auch gemacht worden.

Sie kann ja mal zur Polizei gehen und sagen sie möchte jemanden anzeigen, weil sie kein Geld für ein Piercing bekommt. Die Polizei wird ihr dazu dann schon etwas sagen…

Sie hätte sich nicht drängen lassen müssen. Es ist ja ihr Körper und wenn sie etwas nicht möchte, muss sie es auch nicht machen.

Letztendlich hat sie ja ihre Unterschrift bei dem Piercer geleistet und damit ihre Einverständnis gegeben.

Wenn Schulden offen sind, sollten diese natürlich beglichen werden..

Interesierter  17.04.2024, 13:07

Zivilrechtlich lässt sich die Forderung problemlos durchsetzen.

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