Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr Tools wie den "Wahl-O-Mat" und nutzt Ihr so etwas vielleicht sogar selbst?

Viele kennen ihn, irgendwo ploppt regelmäßig vor anstehenden Wahlen die orangene Seite auf. Der Wahl-O-Mat wird seit 2002 betrieben und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. In Deutschland kann die Wahlentscheidungshilfe für anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen genutzt werden.

So funktioniert der Wahl-O-Mat

Nutzen wir als exemplarisches Beispiel die anstehenden Europawahlen. Der Wahl-O-Mat stellt dem Anwender 38 Fragen quer durch das politische Spektrum. Beantwortet werden können die Fragen mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“. Wer keine Meinung zum Thema hat, kann die These allerdings auch überspringen. Am Ende der 38 Fragen können die für den Nutzer besonders wichtigen Themen außerdem doppelt gewichtet werden. Anhand der Auswahl und der Gewichtung wird dann die eigene Stellungnahme mit denen der antretenden Parteien vergleichen. Ein Balkendiagramm zeigt dem Anwender dann, zu wie viel Prozent seine Auswahl mit welcher Partei übereinstimmt. Für mehr Transparenz ist die Berechnungsvorschrift übrigens auch öffentlich einsehbar.

Kritik am Wahl-O-Mat

Die Parteien können die verschiedenen Thesen, die im Durchlauf des Programms erscheinen, mit Selbstauskünften beantworten. Kritisiert wird entsprechend oft der Wahrheitsgehalt der von den Parteien gegebenen Antworten. Nicht selten kam es bereits vor, dass beispielsweise zu einem Thema „neutral“ angegeben wurde, obwohl die entsprechende Partei eine wesentlich konkretere Stellung zum Thema hatte. Dies könnte nachgelesen werden, wenn der Anwender sich das komplette Statement der Parteien dazu durchliest. Doch es stellt sich die Frage, welcher Nutzer dies bei 38 Fragen tatsächlich macht.

Kritisiert wurde in der Vergangenheit auch von einigen Parteien, dass Abfragen nicht übereinstimmen würden mit den Wahlprogrammen und auch schlichtweg nicht so einfach zu beantworten seien, wie es beim Wahl-O-Mat vorgegeben ist.

Weiter stand die Wahlentscheidungshilfe vor einigen Jahren in der Kritik, da anfangs nur größere Parteien berücksichtigt wurden. Per Eilentscheidung wurde dies allerdings im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht München untersagt.

Auch, dass bis vor einigen Jahren nur acht Parteien verglichen werden konnte, wurde mehrfach als negativ dargestellt. Darunter würden Kleinparteien leiden, da die wenigsten Nutzer mehrere Durchläufe tätigen würden, um alle Parteien zu vergleichen und sich deren Statements durchzulesen. Die Partei Volt klagte im Zuge der Europawahl 2019 gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen Missachtung der Chancengleichheit. Die Entscheidung des Gerichts fiel positiv für die klagende Partei aus. Noch im Mai wurde daraufhin das Angebot des Wahl-O-Mats zur Europawahl abgeschaltet.

Die Betreiber der Wahlentscheidungshilfe gaben zwar erst an, dass ein Vergleich mit mehr als acht Parteien technisch nicht möglich sei, einen Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlichte allerdings „DIE PARTEI“ den „Partei-O-Mat“ , eine Kopie des „Wahl-O-Mat“, bei dem die Beschränkung auf die acht Parteien entfiel.

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu, eine Möglichkeit einzubauen, sodass ab den Landtagswahlen im September 2019 alle Parteien miteinander verglichen werden können. Aufgrund dieser Einigung ging der „Wahl-O-Mat“ bereits am 23. Mai, also drei Tage nach der Abschaltung, wieder online.

Dieses Jahr dürfen bei der Europawahl auch Wähler ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen. Viele Jungwähler setzen auf Entscheidungshilfen wie den „Wahl-O-Mat“ oder auch alternative Angebote wie „DeinWal“, „Klimawahlcheck“ oder „Wahlkompass“.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu onlinebasierten Wahlentscheidungshilfen?
  • Setzt Ihr Vertrauen in Tools wie den „Wahl-O-Mat“?
  • Habt Ihr diesen bereits genutzt oder habt es vielleicht noch vor?
  • Wie informiert Ihr Euch über die Stellungnahmen der Parteien zu den für Euch relevanten Themen?
  • Welche Gefahren seht Ihr in der Nutzung solcher Anwendungen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/177432/die-wirkung-des-wahl-o-mat/
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlomat-bundestagswahl-alternativen-1.5404896
https://www.heise.de/news/Wahl-O-Mat-macht-Politiker-nervoes-130421.html
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/cdu-und-wahl-o-mat-du-sollst-nicht-flunkern-a-650321.html

Bild zum Beitrag
Ich finde Tools wie den "Wahl-O-Mat" gut, weil ... 65%
Ich halte von Anwendungen wie dem "Wahl-O-Mat" nichts, denn ... 21%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 14%
Internet, Europa, Wahrheit, Zukunft, Bildung, Deutschland, Politik, Gericht, Analyse, Berechnung, Chancengleichheit, Extremismus, Gefahren, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Politische Bildung, Selbstauskunft, Wahlen, Europawahl, Wahl-O-Mat, Briefwahl, wählen gehen, Wahlentscheidung, Kleinparteien, Abstimmungsverfahren, Meinung des Tages
Böse Überraschung von Creditreform (Selbstauskunft)? Kann mich jemand aufklären?

Ich habe eine Selbstauskunft bekommen mit einer bösen Überraschung. Leider kenne ich mich damit kaum aus.

Also ich fang mal mit der Bonität an. Bei mir steht dass ich in der Risikoklasse 3 im roten Bereich bin (ich glaube das ist schon mal kein gutes Zeichen).

Da steht dann weiter unten etwas zu der Zahlungsweise über Negativmerkmale und weiter hinten steht eine Zahl (70)... Also habe ich etwa 70 Negativmerkmale? Ich verstehe das nicht, oder ist damit nur mein Score gemeint? Daneben steht dazu noch: Kredite werden abgelehnt und von einem Geschäftsvertrag wird abgeraten.

Dann steht da noch eine Beurteilung von Zahlungsinformationen:

Da stehen bei Negativmerkmalen 5 Einträge mit dem Vermerk: Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen.

Dann sind noch Informationen zu laufenden Inkassoverfahren aufgelistet. Bei mir ist da mindestens 1 laufendes gerichtliches Verfahren und 10 abgeschlossene vorgerichtliche Verfahren.

Meine Fragen:

Was bedeutet abgeschlossene vorgerichtliche Verfahren?

Und was hat es mit dem laufenden gerichtlichen Verfahren auf sich?

Was bedeutet bei den Negativmerkmalen: Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen? Ich muss dazu sagen dass ich bis jetzt noch keine Post vom Gerichtsvollzieher erhalten habe und mir nichts bekannt ist von laufenden Verfahren.

Wie lange bleiben die Einträge da gespeichert?

Gesundheit, Familie, Geld, Sex, Psychologie, Bonität, Gesellschaft, Inkasso, Kaufsucht, Selbstauskunft, Überraschung, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Fragen zum Thema Selbstauskunft