Petition für Schuluniformen/einheitliche Schulkleidung?

Hallo erstmal, ich bin neu hier seit gerade eben.

Ich bin eine 17-jährige Schülerin an einem Gymnasium in NRW und besuche die 11. Klasse. Seit Längerem ist mir der Gedanke in den Kopf gekommen, warum in Deutschland keine Schuluniform bzw. einheitliche Schulkleidung eingeführt wurde, da ich dies für eine sehr gute Idee halte: Es besteht keine Angst, welche Kleidung man in der Schule trägt und wer wie darauf reagieren wird, außerdem vermittelt es ein Einheitsgefühl und man braucht morgens nicht lange, sich fertig zu machen.

Ich habe vor ungefähr einen Jahr ein Auslandsjahr in England gemacht, wo ich eine Schule mit Schuluniform besuchen durfte: Es gab viele Vorteile, ich habe mich sicher gefühlt und keiner wurde verurteilt aufgrund des Aussehens.

Wenn eine einheitliche Schulkleidung eingeführt werden sollte, sollte natürlich darauf geachtet werden, dass es geschlechtsneutrale Optionen gibt und dass die Schüler ein gewisses Maß an Verantwortung übernehmen dürfen, wie diese aussieht. Ich finde, dass das wichtig ist, damit die Schüler sich wohlfühlen können.

Worauf ich nun eigentlich hinaus wollte: Wäre es eine gute Idee, eine Petition für einheitliche Schulkleidung (vorerst in NRW) zu starten? Es gab schonmal welche, jedoch waren diese schon vor einigen Jahren, daher denke ich, es ist sinnvoll, eine "aktuelle" Petition zu starten, für 2024.

Da ich minderjährig bin, weiß ich nicht, ob ich das Recht hätte, eine solche Petition zu starten und diese im Erfolgsfall einzureichen.

Vorerst hätte ich aber gerne eure Meinung - egal welche Alterklasse. :)

Lina

Schuluniform generell - ja! 47%
Schuluniform generell - nein! 40%
Petition - ja! 7%
Petition - nein! 7%
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Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die Petition, die ein Verfahren zur Grundrechtsverwirkung von Björn Höcke zum Ziel hat?

Dass eine Partei wie die AfD durch ihr Wahlprogramm, ihre Aktionen und auch ihre Vertreter immer wieder hohe Wellen schlägt, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schon seit Jahren finden sich in den Nachrichten immer wieder (skeptische) Berichte über die Partei und deren Vertreter. Nun gibt es eine Petition - und zwar gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke. Gefordert wird, dass ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung gegen ihn gestellt wird.

Was ist eine Grundrechtsverwirkung? Grundgesetz Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Juristische Kommentare bezeichnen dieses Instrument der Demokratie als eine symbolische Funktion. Damit soll klar signalisiert werden, dass von Seiten der Demokratie ein Missbrauch der Grundrechte nicht geduldet wird im Kampf gegen die Demokratie selbst.

Was passiert durch eine Verwirkung der Grundrechte?

Wie im oben aufgeführten Zitat ersichtlich wird, hängt das unter anderem maßgeblich vom Bundesverfassungsgericht ab. Generell kann gesagt werden, dass eine Person sich gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte berufen kann. Die Person kann weiterhin demonstrieren oder auch seine Meinung äußern - erfährt allerdings in dem Fall, dass staatliche Stellen gegen ihn vorgehen deutlich weniger Schutz.

Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht einer Person, die die Grundrechte verwirkt hat, auch das Wahlrecht entziehen - ebenso wie das Recht gewählt zu werden.

Vorgehen im Verfahren bezüglich der Verwirkung der Grundrechte

Ausschließlich das Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe kann ein solches Urteil aussprechen. Dafür bedarf es aber eines Verfahrens, bei dem die betroffene Person angehört wird. Einen Antrag auf die Verwirkung der Grundrechte kann außerdem keinesfalls jeder stellen, das kann nur der Bundestag, die Bundes - oder Landesregierung. Die Dauer der Verwirkung von Grundrechten beträgt mindestens ein Jahr.

Außerdem wird vorausgesetzt, dass von der betroffenen Person eine "ernsthafte Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Bisher gab es vier solcher Verfahren - alle scheiterten an der Begründung, dass die "Beklagten" politisch zu unbedeutend waren.

Unsere Fragen an Euch: Kanntet Ihr die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung? Wie bewertet Ihr die Petition, die zum Antrag gegen Höcke auffordert? Wie sollte der künftige Umgang mit der AfD weiter stattfinden? Rein spekulativ - welche Auswirkungen könnte ein Erfolg oder ein Scheitern eines solchen Antrages haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Bitte beachtet auch bei diesem brisanten Thema unsere Netiquette. Wir wissen, dass Themen wie diese stets zu angespannten Diskussionen führen können. Bleibt aber bitte auch in diesem Fall freundlich und lasst einen sachlichen Austausch stattfinden.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faq-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-debatte-verbot-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

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