Was tun bei Erlaubnis vor Garage zu parken, was andere Garagenbesitzer behindert?

Hallo,

wir haben im umzäunten Hof, zwei Garagen, eine gehört dem Nachbarn, der Rentner ist und 10 Monate in verbringt und die rechte Garage neben dem hohen Zaun gehört uns. Wir haben zwei Autos, eins in der Garage und das andere parken wir vor der Garage.

Es ist etwas kompliziert zu erklären aber ich versuche es, so gut es geht. Das Problem ist, dass der Besitzer der anderen Garage, einem dritten Mieter erlaubt hat, dessen Auto vor der Garage abzustellen. Dadurch kommen unsere Autos nicht mehr raus, wenn wir beispielsweise später heim kommen und das Auto bereits vor der anderen Garage parkt, da die Einfahrt so eng ist, dass man da nur vorwärts reinfahren und vorwärts parken kann. Entsprechend müssen wir rückwärts rausfahren, wofür es keinen Platz gibt.

Wir müssen dann immer warten, bis das parkende Auto weggefahren ist, um wieder rausfahren zu können.

Wenn das Auto nicht da ist und wir in die Einfahrt fahren ist zumindest genug Platz vorhanden, um rückwärts zu parken, damit wir wieder vorwärts rausfahren kann. Dann ist es auch nicht störend, wenn er dort parkt aber meistens hat er früher Feierabend oder ist Tagelang weg und lässt das Auto stehen.

Wir ist die rechtliche Lage? Darf er dort, obwohl ihm die Garage nicht gehört, parken, wenn es andere Mieter beim rausfahren behindert, die eine Garage besitzen/mieten?

Mietrecht, Garage, parken
Habe mit meinem Auto eine Probefahrt machen lassen und derjenige hat geparkt ohne Parkschein, muss ich jetzt bezahlen oder der der geparkt hat?

Ich habe mein Auto zum Verkauf ausgeschrieben und da soll ein Strafzettel an der Windschutzscheibe gewesen sein, habe ich natürlich nicht bekommen weil der Fahrer den mir nicht gab.

Ich habe dann die Verwarnungsbehörde angeschrieben dass ich das nicht bekommen habe und ich mich nicht erinnern kann dass ich was an der Scheibe gehabt hätte. Das wären ursprünglich 10 Euro gewesen.

Dann hat es 38,50€ gekostet und ging vor Gericht. Ich hatte die Fahrerdaten nicht mehr gefunden. Jetzt habe ich sie gefunden und den Fahrer, bzw. Parker angeschrieben. Er schreibt zurück dass es richtig ist, dass er mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht hat, Strasse kann er sich nicht mehr genau erinnern. Er hat aber in einer Kneipe was gegessen und als er zurück zum Auto ging, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe. Den er allerdings mit mir hat besprechen wollen und hat ihn nicht weggemacht von der Windschutzscheibe. Bei der Rückfahrt zu mir ging das Kühlersymbol an und er ist erschrocken und kam auf den Scheibenwischer und dann ist der Zettel von der Windschutzscheibe weg geflogen.

Er schreibt dann weiter, dass es schon vom 1.9.23 ist und er eigentlich die 38,50€ nicht bezahlen möchte weil es zulange her ist.

Bringt es etwas das an das Gericht zu schreiben oder ist es besser es zurück zunehmen, weil ich nicht weiß wie es aus geht.

Oder hat jemand Erfahrung wie sowas ausgehen kann. D.h. muss immer der Halter haften oder wie ist das in diesem Fall?

Bitte nicht schreiben frag einen RA. Ich bin nicht Rechtschutz versichert. Wollte nur fragen, ob sich jemand hier auskennt.

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Mit PKW auf Motorradparkplatzt parken, Rechtslage?

Bei uns in der Schule wird andauernd von Lehrkräften auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen geparkt. Mehrmals hänge ich denen Zettel a die Scheibenwischer, dass sie dies unterlassen sollen, auch informiere ich sie darüber, dass ich fotos und Kennzeichen dokumentiert habe, dennoch hört es nur bedingt auf. Nun möchte ich eine Beschwerde an das Kollegium schreiben, da dies nicht nur mich sondern auch den anderen Kraftrad Fahrer stört, da wir schon mehrfach zugeparkt wurden und das falsch parken in dieser form auch bis zu 3 mal die Woche regelmäßig stattfindet.

Was ich nun aber brauche sind gesetzte. Leider kann ich nur bedingt etwas dazu finden ob PKWs rechtmäßig auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen parken dürfen. Es würde mir sehr helfen wenn jemand mir da einige liefern Könnte, vor allem weil da auch ein Schild steht, dass Rechtwiedrige parken abgeschleppt werden darf.

Im winter fahren zwar nur wenige mir Krafträdern, aber vor allem von Frühling bis Herbst sind meist alle Parkplätze der Krafträder besetzt. Doch auch wenn keiner die Krafträder am Morgen in Anspruch nehmen würde könnte ja dennoch jemand später hinzukommen da dieser evtl. Freistunde hatte morgens oder aus anderen Gründen, somit sollten die gekennzeichneten Parkplätze, meines Erachtens nach, für Krafträder freigehalten werden.

könntet ihr mir evtl. gesetztes paragraphen oder andere bindende Regelungen stellen? Diese würde sehr helfen.

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Mofa abgeschleppt, da kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war?

Abend,

ich hatte mein Mofa auf öffentlicher Straße geparkt und dabei auch vergessen, dass mein Versicherungskennzeichen abgelaufen war. Das neue hatte ich zwar zu Hause gehabt, aber auch nicht daran gedacht es anzubringen, da ich mit dem Mofa sehr selten gefahren bin bzw. in letzter Zeit überhaupt nicht mehr gefahren bin.

Tja blöd gelaufen, wegen der Arbeit war ich dann auch auf Dienstreise, war 4 Monate nicht zu Hause gewesen und als ich wieder kam, hatte ich bereits ein Brief im Briefkasten von der Stadt, dass mein Mofa abgeschleppt worden ist.

Im Schreiben wurde erwähnt, dass mehrmals am Fahrzeug eine Notiz hinterlegt worden sei, dass Fahrzeug von den öffentlichen Parkplätzen weg zu nehmen oder ein gültiges Versicherungskennzeichen anzubringen.

Mir ist meine Schuld bewusst, Pech gehabt. Aber reicht es aus, einfach eine Notiz am Fahrzeug anzubringen ? Da sowas auch von Passanten auch entwendet werden kann ?

Ich habe jemanden der bei mir immer im Briefkasten nachschaut, aber per Post habe ich von der Stadt nichts bekommen. Die Aufforderung das Moped wegzustellen war nur am Moped dran.

Ist das so rechtens ?

Und ich hatte gehört es gibt ein gesetzt, dass besagt dass man alle 72 Stunden am Fahrzeug sein muss ? Stimmt das ? Also dass man sein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen darf.

Ich meine, selbst wenn es sowas gibt, ein Knöllchen am PKW bekommt auch separat per Post, wenn man den nicht sofort bezahlt hat, da eben sowas entwendet werden kann.

Irgendwie muss man doch benachrichtigt werden, abgesehen von den Notizen am Fahrzeug.

Ich meine stellt euch Mal vor, Ihr bekommt ein Knöllchen am Fahrzeug, dass entwendet wird. Dann werdet Ihr per Post auch nicht benachrichtigt und aufgefordert das Knöllchen zu bezahlen.

Und am Ende kriegt Ihr einen Brief zugeschickt mit der Zwangsvollstreckung.

Das darf doch so nicht sein oder ?

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