Worin unterscheiden sich konkret Grundherrschaft und Lehnswesen?

Ich lerne gerade für eine Geschichtsklausur und wir müssen die Grundlagen der mittelalterlichen Herrschaft und Gesellschaft wissen, sprich Ständeordnung, Lehnswesen, Grundherrschaft.
Bei der Grundherrschaft hatten die Grundherren ja ein Land, über welches sie Macht und Kontrolle hatten, die Bauern, die auf dem Land des Grundherren lebten, pachteten es und mussten Abgaben und Forndienste leisten, die Bauern wurden aber durch den Grundherren geschützt.
Beim Lehnswesen vergab der Lehnsherr ja ein zeitlich befristetes Lehen (Ländereihen, Rechte) und gewährte wie der Grundherr auch, "Schutz und Schirm". Die Lehnsmänner oder Vasallen oder Lehnsnehmer mussten dem Lehnsherren mit "Rat und Tat" zur Seite stehen, insbesondere durch Kriegsdienst.
Ich habe außerdem nachgelesen, dass der König oberer Lehnsherr ist und den Kronvasallen mit den Lehen Recht verliehen hat, auf Land an seiner Stelle die Herrschaft auszuüben, hier greift ja also wieder die Grundherrschaft.

Ich bin nun komplett verwirrt, denn es klingt alles so ähnlich. Sind hier die Übergänge oder Verknüpfungen tatsächlich so fließend wie es mir vorkommt?
Wo liegen die konkreten Unterschiede zwischen LW und GH?
Findet das Lehnswesen also nur zwischen König und dem Adel (Kronvasallen, Hochadligen, hohen Geistlichen) statt? (hier verwirrt mich aber auch wieder, dass die Kronvasallen Teile d. königl. Lehens wiederum an eig. Vasallen des niederen Adels abgeben konnten)
Hat das Lehnswesen gar nicht so viel mit den Bauern und den Leibeigenen zu tun wie die Grundherrschaft?

Und sind dann die Lehnsmänner, also Vasallen dann auch gleichzeitig Grundherren?
Diese Nachricht ist vermutlich ein einziges Chaos, aber ich verstehe grade garnichts :(
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :) !!

Schule, Geschichte, Mittelalter, Grundherrschaft, Lehnswesen

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