Worin unterscheiden sich konkret Grundherrschaft und Lehnswesen?

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Das Lehnswesen (das Wort ist direkt verwandt mit "leihen") verleiht den Grundherren erst einmal den Grund.

Der Grundherr wiederum stellt dieses Land seinen Bauern zur Verfügung, damit sie ihn und seine Familie ernähren können. Mit den einberufenen Frondiensten werden notwendige (Burgen) oder auch weniger notwendige (Paläste) Arbeiten verrichtet.

Die Bauern sind dabei nicht zwangsläufig auch Leibeigene. Die Leibeigenschaft kommt erst später hinzu, so dass gegen Ende des Mittelalters praktisch nur noch leibeigene Landbewohner existieren