Muss ich den Teil 1 machen?

Hallo liebe Community,

Ich bin 24 Jahre alt, gelernter Maurer und gerade dabei meinen Meister zu machen. Der Handwerksmeister ist in 4 Teile unterteilt. Teil 3 u. 4 also der wirtschaftliche und der psychologische Teil sind mit Erfolg bestanden. Nun bin ich an Teil 1 dran am praktischen Teil und ich habe ehrlich gesagt große Bange diesen Teil zu bestehen. Wir müssen Mauern in einer gewissen Zeitvorgabe, ich vermute, dass ich das nicht schaffen werde. Ich habe noch hinzu quälende Rückenschmerzen und jedes Mal wird beim Bücken mein Rücken steif. Ich möchte keinen Bandscheibenvorfall bekommen, ich bin zwar noch sehr jung aber es ist viel durch meine Hände gegangen und ich habe extreme Einschränkungen was die körperliche Arbeit betrifft. Jetzt meine Frage, was habe ich für Optionen? Könnte ich vielleicht das Werkstück fast fertig mauern und dann eine mündliche Abfragung machen um zu bestehen? Meine das war bei der Gesellenprüfung damals auch so. Oder kann ich eventuell mit Teil 3 u. 4 den Techniker verkürzen? Was habe ich für Optionen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. LG

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Selbstständigkeit im Bereich "Rund ums Haus" / "GaLA Bau"?

Hallo allerseits,

kurz zu mir, ich habe zwei abgeschlossene Ausbildungen - eine zum Hochbaufacharbeiter, die andere zum Kaufmann für Büromanagement.

Nach langem Überlegen, zieht es mich doch eher in das Handwerk, als in die Wirtschaft, weshalb ich mich momentan am erkundigen bin, welche Voraussetzungen es benötigt, wenn ich mich im Bereich "Rund um´s Haus" oder im "Garten & Landschaftsbau" selbstständig machen möchte.

Arbeiten , die ich gerne anbieten würde sind:

-Verbundsteinarbeiten
-Keramik- & Feinsteinplatten
-Zaunsysteme
-Mäharbeiten
-Baggerarbeiten
-Pflasterarbeiten
-Terrassenbau
-Stein- & Terrassenreinigung
-Gabionenwände
- kleinere Mauerarbeiten,

sowie typische Hausmeistertätigkeiten wie unter anderem; Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen) etc.

Nun zu meiner Frage:
Darf ich diese Arbeiten als Gala Bau Firma anbieten, auch wenn ich kein gelernter Gärtner bin oder komme ich da mit dem Gesetz in Schwierigkeiten.
Soweit ich weiß, ist der Begriff "Gärtner" geschützt.
Allerdings nicht der Begriff "GaLa Bau", da dafür keine spezielle Ausbildung von Nöten ist (Garten Landschaftsbauer oder Gärtner), unter anderem habe ich ja auch eine abgeschlossene handwerkliche Lehre.

Zum Abschluss, würdet Ihr als Firmen Begriff "Gala Bau", "Rund ums Haus" oder "Gebäudeservice/Hausmeisterservice" empfehlen, wobei ich mich von letzterem etwas distanziere, da ich ja überwiegend Arbeiten im Gartenbereich anbieten möchte. Oder eben auch das Verlegen von Verbundsteinen, bei privat Personen, für alles öffentliche muss man meines Wissens nach Tiefbaumeister sein.

Vielen Dank im Voraus.

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Freundin (Auszubildende) wird auf der Arbeit beleidigt?

Ich musste es mir schon lange anhören von meiner Freundin und so langsam habe ich das Gefühl, ich muss selber etwas tun bzw. melden, da meine Freundin Angst hat Ihre Ausbildungsstelle zu verlieren.

Es fing damit an, dass sie in der Ausbildung im Autohaus fast ausschließlich nur Autos herumfährt zum Waschen, Aufbereiter, Kunden etc., die Wäsche wäscht, Geschirr abspült und essen für die Arbeitskollegen holen darf.
Wenn sie etwas neues lernen möchte, dann wird ihr nur gesagt, dass sie die Grundkenntnisse am PC nicht kennt und es deshalb schwer ist ihr was beizubringen.

Ab und zu lassen die Arbeitskollegen auch mal dumme Sprüche ab, weil sie meine Freundin zu dumm finden oder ihnen irgendwas nicht passt wenn sie z.B. beim essen holen irgendwas vergessen hat.

Heute dann der Supergau: Meine Freundin durfte wieder mal essen holen, diesmal bei McDonalds, dannach sollte sie noch beim Supermarkt etwas für den Betrieb kaufen. Sie kommt an und dann macht der Arbeitskollege sie an weil der Burger kalt ist und sagte zu ihr "Aus dir wird nie was werden du fettes stück scheisse, selbst eine Scheibe Brot ist schlauer als du", der Ausbilder daraufhin: "Ignorier das einfach".

Sie hatte schonmal den Betrieb gewechselt, das ist nun der zweite Betrieb. Sie fühlt sich aber bei diesem Arbeitsklima garnicht wohl und hat Angst davor das Autohaus bei der Handwerkskammer schlecht zu reden und keine andere Stelle zu finden. Sie ist auch kurz vorm Ende der Ausbildung, nur noch bis Mai 2021. Kann ich nicht für Sie bei der Handwerkskammer die Vorfälle melden?

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