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eBay, Paypal und co. Warum dieses verifymyage auf eBay? Das Gesetz ist voller lauter Widersprüche. Kann das die Bundesnetz Agentur sowas nicht verbieten?

Moin zusammen an die GF Community.

Ich glaub fast jeder kennt dieses ungewöhnliches Problem auf eBay ( was seit Jahren noch nie gewesen ist )

Man bestellt z.b. ü18+ Artikel bei eBay. Damit meine ich nicht diese Kleinanzeigen. Wenn man als Kunde/Händler oder als Gewerbe, Liquids, Zigaretten etc bei dem Online Händler ( meine Preise sind gewerblich ) was kaufen möchte, und man bezahlt es auch sofort per PayPal oder per Online Sofort Überweisung. Wieso kommt dann direkt ne komische Seite ( Link klicke ich nie drauf ) von diesem VerifyMyAge? Angeblich stammt die Nachricht von Ebay und der Händler selbst. Und nein. Ich selber klicke nix drauf. Die werden einfach ignoriert und gelöscht. Ich bin doch nicht bescheuert und teile meine Perso oder mach nen Selfie an irgendwelche unbekannte Firmen die außerhalb der EU liegt. Weil Datenschutz sieht anders aus. Und ich gebe generell keine persönlichen Daten weder an zweite noch an dritte weiter. Und das ist in UK. Das ist illegal. Trotzdem ist das voller Widerspruch.

Weil 1. Ebay ist ab 18 und bin schon seit 2008 verifiziert.

Da ich auch PayPal nutze ist das immer ab 18.

Dieses Verifymyage klicke ich nicht drauf. Diese Nachrichten werden auch von mir nicht mehr gelesen. Sondern komplett gelöscht. Dieses Angebot nutze ich nicht. Ich hab ein gesundes Mindset.

Und drittens: Die DHL Pakete werden immer mit einem Altersichtprüfung ü18+ gelabelt.

Und viertens: Das Paket kam auch an.

Wozu dieses sinnlose verifymyage ( Angebot gehe ich nicht drauf ein ) ?

Und kann das vom Bundesnetz Agentur untersagt werden?

Ich freue mich schon auf die ehrlichen Antworten und Kommentare.

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Sind solche eBay Anzeigen legal?

Ich hab den Link ganz unten verlinkt, da er so extrem lang ist. Bin beim Durchstöbern auf diese Anzeige gestoßen, und mir den Händler dann nochmal angeschaut. Der Händler verkauft quasi resealed Produkte, die er geöffnet, den Inhalt bzw. die Hits ausgetauscht, und den Bulk wieder eingepackt hat - und das über UVP Preis des eigentlichen Produkts. Ist ja jedem selbst überlassen, ob er sowas kaufen möchte, aber mein Problem dabei ist, das der Verkäufer offensichtlich mit allen Mitteln versucht, den Käufer zu suggerieren, das dieses Produkt ein Originalprodukt ist, denn

  • es steht nicht im Titel, das die Box geöffnet worden ist
  • im Artikelzustand wird nur angegeben, das die "Folie" geöffnet ist
  • die artikelbeschreibung liest sich so, als würde man ein original verpacktes produkt erwerben, denn in der artikelbeschreibung wird angegeben, das die booster zwar geöffnet, aber wieder mit "originalen Inhalt" verschlossen worden sind
  • die Karten, die nicht dabei sind, und die vom Verkäufer eingesteckt worden sind, in die Produktbeschreibung gepackt werden, um dem Käufer die... zu geben, er würde oder könnte diese Produkte erhalten

und das gleiche Spiel mit allen anderen Produkten von dem Verkäufer. An sich würde man ja die Anzeige ignorieren und weiterscrollen, aber für mich ist das ganz offensichtlich ein Betrüger, der von der Unwissenheit anderer, die nicht alles zwischen den Zeilen verstehen, profitieren möchte. Und das bei Kinderprodukten. Eine aufmerksame Person würde darauf zwar nicht reinfallen, aber die Intention hinter den Anzeigen ist ja offensichtlich. Sind solche Anzeigen legal und werden von eBay gestattet oder kann man dagegen etwas machen? Ich kann sowas gar nicht ab, wer weiß wie oft dieses Spielchen auf eBay stattfindet.

https://www.ebay.de/itm/267285852018?_skw=Pok%C3%A9mon+Prismatische+Entwicklungen+Zubeh%C3%B6r+Beutel+Kollektion+-+Deutsch&itmmeta=01JYZMR65VFZFZT6WK1354FVDB&hash=item3e3b7a6f72:g:lb4AAOSwhKJoE3nd&itmprp=enc%3AAQAKAAABIFkggFvd1GGDu0w3yXCmi1f%2B4eResi5NnwZJFbkAXgHj549oyWCZI6Jiz6UpXoBnAU07be2Jkgz3qgTMrv62M0pMZCNb0WPsoKkAc4sZ%2BftsCMgJ0HtKUwP3mR6HTgjgo6YnXCaGa%2Fx%2Bm9zAnVNKeoG68IncSp%2FMsLYTvb4qMzOBRgtb8PfL4xDzr2oXPjb6YDmBJuWJyCcxB1ZzVG3njViEQFQvbI37ndm0DEB%2FRztVQR94p%2BUDC7FpTApBiWZfCF2ZBK7CL63dd7x3LKhbtgGR%2B1Sgg%2FNJrfpemNcs7qWd%2Bm7kjiY1c9bLMcESu18v1YnSC%2FRp7UnMJHHq0PFAF2kVNe9flShroozvZMOF%2FRxmDIk3FXzefj0mNtISRXLI3g%3D%3D%7Ctkp%3ABk9SR5jj4PT3ZQ

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Was droht mir rechtlich als Middleman beim Weiterverkauf digitaler Accounts?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall:

Eine Person vermittelt oder verkauft als Middleman digitale Accounts für Streaming-Dienste wie z. B. Musik- oder Anime-Plattformen (Spotify, Crunchyroll, etc.).

Diese Accounts werden beispielsweise über Plattformen wie Kinguin oder über Kontakte in anderen Ländern beschafft – z. B. Nigeria, wo es durch regionale Preismodelle deutlich günstigere Konditionen gibt.

Oft wird dabei sogar mit gültigen Kreditkarten aus dem jeweiligen Land bezahlt, also scheint der Kauf zunächst legal zu sein.

Diese Accounts werden dann z. B. für 30–40 € weiterverkauft, während der Einkaufspreis bei etwa 10–20 € liegt.
Jetzt stellt sich die Frage:

– Wie hoch ist das rechtliche Risiko für so einen Zwischenhändler in Deutschland

– Könnten Plattformen wie Spotify das als Umgehung ihrer AGB, Urheberrechtsverletzung oder sogar als Betrug werten?

– Ist mit Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen (z. B. fiktive Lizenzgebühren) zu rechnen – und in welcher Höhe pro Account realistisch?

Wichtig: Es geht nicht um gehackte oder gestohlene Zugänge, sondern um echte gekaufte Accounts, nur eben mit günstigeren Tarifen aus dem Ausland. Gewerbetechnisch ist auch alles geregelt es geht nur um das Rechtliche.

Würde mich über ernste und fachkundige Einschätzungen freuen – besonders von Leuten mit juristischem Hintergrund oder eigener Erfahrung in dem Bereich.

Danke im Voraus 🙏

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Kann ein Warenversand als Brief beim Zoll hängenbleiben? Wer bezahlt die Zollgebühren der Käufer oder der Verkäufer?

Hab eine Postkarte im Wert von 1€ auf eBay verkauft. Der Käufer lebt in Großbritannien. Hab die Postkarte gestern verpackt und wollte es bei der Post abgeben. Der Mann hinter dem Tresen hat mich zuerst gefragt, was im Brief ist und ich hab ihm geantwortet, das es nur eine Postkarte ist. Danach hat er mich weiter ausgefragt, als würde ich versuchen Drogen nach Großbritannien zu schmuggeln. Und als er dann herausbekommen hat, das ich die Postkarte auf eBay verkauft habe, meinte er mit einem breiten Grinsen man dürfte nur Dokumente in's Ausland verschicken. Hab dann gefragt wie ich es dann verschicken soll und er meinte als Paket und das Paket kostet irgendwas mit 15€+. Die Postkarte ist legit 2mm dick und passt perfekt in einen Brief, warum sollte ich das Teil für über 15€ in einem Paket versenden?

Wie auch immer jedenfalls wollte ich es als Brief bei einer anderen Postfiliale nochmal versuchen, und falls ich wieder ausgefragt werde, sage ich, das es nur Dokumente sind. Die Verkäuferin kann ja nicht das Gegenteil beweisen. Aber was ist das schlimmste, was passieren kann, falls dieser Brief beim Zoll geöffnet werden sollte? Muss ich mit irgendwelchen Gebühren rechnen? Und falls es verzollt wird, was ich bei einem Warenwert von 1€ bezweifle, wer müsste dann die Zollgebühren bezahlen? Ich oder der Käufer? Oder wird mein Brief dann einfach weggeschmissen bzw. zurückversandt? Würde mich mal interessieren.

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Muss man immer ein Zollformular angeben, wenn man Briefe ins Ausland verschickt?

Hallo zusammen,

ich habe ein paar alte Sammelkarten von mir auf eBay zum Verkauf angeboten, pro Stück glaube ich nur 1€ oder so (weil weniger nicht ging). Jetzt habe ich zwei Bestellungen erhalten, eine aus dem Vereinigten Königreich und eine aus Brasilien. Ich hab die Versandkosten in nicht EU-Länder für 1,99€ angegeben, ist das so in Ordnung? Weil Briefversand i.d.R. nicht so teuer ist, ich glaube 1,40€ für internationalen Versand.

Jetzt habe ich aber beim etikettieren gelesen, dass man bei Sendungen außerhalb der EU ein Zollformular ausfüllen muss. Mir war das ehrlich gesagt gar nicht bewusst ich habe noch nie etwas außerhalb der EU verschickt. Ich erinnere mich nur, dass ich vor Jahren öfter mal etwas in die Schweiz geschickt habe, da habe ich auch nichts ausgefüllt, und es gab keine Probleme.

Muss man bei Briefsendungen in ein Nicht-EU-Ausland wirklich immer ein Zollformular beilegen, auch bei so kleinen Beträgen? Und geht das auch mit Briefen? weil ich hab das nur für Pakete gefunden.

Falls nein, wie versendet man solche Artikel ins Ausland? Per Paket?

Ich würde ehrlicherweise die Briefe einfach so versenden, wie ich es früher auch gemacht habe. Was ist das schlimmste, was passieren kann? Entweder gehen sie durch, oder sie gehen verloren, oder nicht?

Danke schon mal für eure Hilfe!

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Käufer verweigert Rückzahlung und droht trotzdem mit Anzeige?

Hallo zusammen,

Ich habe vor knapp zweieinhalb Wochen Etwas bei eBay Kleinanzeigen verkauft.

Der Käufer hat per PayPal Freunde und Familie bezahlt, was seine eigene Entscheidung war. Er hätte auch per Käuferschutz zahlen können.
Die Ware konnte nicht zugestellt werden, wieso auch immer und wurde zurück zu mir geliefert. Ich befand mich in dieser Zeit nicht zu Hause, und konnte somit erst Tage später feststellen, dass die Ware bei mir zu Hause wieder ankam. Daraufhin bot ich ihm an, die Ware noch mal per Briefsendung zu schicken, oder das Geld zu erstatten. Mein PayPal Konto hatte ich mittlerweile gekündigt, weil ich von PayPal allgemein eigentlich nicht viel halte. Ich bot ihm nun mehrmals an, ihm das Geld per Echtzeit Überweisung auf sein Konto zu erstatten. Das Ganze wäre eine Sache von wenigen Sekunden. Daraufhin forderte er von mir ein Bild von meinem Ausweis, erst dann würde er mir die IBAN mitteilen. Das habe ich natürlich dankend abgelehnt, weil ich natürlich nicht Ausweis Dokumente verschicke. Er droht mir mittlerweile mehrmals damit, meinen Arbeitgeber zu kontaktieren, und meint, er hätte ja alle Daten von mir zusammen. Das freut mich für ihn, denn ich habe nichts zu verbergen. Das ist in meinen Augen reiner Kindergarten, und ich habe ihn bereits mehrmals angeboten, ihm das Geld sofort zu erstatten. Nun droht er mir mit Dingen zusätzlich wie Anzeige etc. Was kann ich nun tun? Ich bin den Kindergarten leid, und möchte ihm einfach sein Geld erstatten.

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Annahmeverzug bei Ebay-Käufer?

Hallo,

vor rund fünf Wochen habe ich einen Rucksack auf eBay verkauft und habe diesen dann auch zwei Tage nach der Bestellung per DHL versendet. Da es schon das Paket dann doch größer wurde als gedacht, habe ich 1,20 € mehr Porto bezahlt, als der Kunde bezahlt hat. Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben. Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei. Ich schrieb ihm dann, dass er sich doch bitte melden möge, weshalb das so ist wisse ich nicht. Er meldete sich ewig nicht, dann schrieb ich ihm noch einmal, dass er mir doch bitte die richtige Adresse schicken solle und das Porto via Paypal nocheinmal überweisen möge, da ich ja keinen Fehler gemacht habe. Den Adressaufkleber habe ich so von eBay übernommen. Wieder ewig keine Antwort vor drei Wochen dann eine Rückmeldung wo er sich entschuldigt und mich bittet ihm eine IBAN zu nennen, da Paypal bei ihm gerade nicht funktioniere. Gut, diesemal habe ich auch länger mit einer Antwort gewartet. Dann schrieb ich ihm die IBAN und bat ihn nochmals um die Adresse. Bis jetzt nichts. eBay hat mir das Geld überwiesen und sagt, dass das Paket angekommen sei. Ich habe recheriert und rechtlich sei es so, dass es sich um einen Annahmeverzug handele. Stimmt das? Darf ich dann halt den Rucksack und das Geld behalten? Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.

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Lohnt es sich Paypal anzuzeigen oder geht das eher mies aus?

Ich habe leider (wieder) mal schlechte Erfahrungen mit Paypal gemacht und frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Ich habe bei Ebay mit Paypal Käuferschutz eingekauft, doch die Ware kam nie bei mir an. Selbstverständlich habe ich sowohl bei Ebay als auch bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, aber beide wurden mir verwehrt. Anschließend habe ich mit einem Paypal Mitarbeiter geschrieben, und dieser hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie einen Nachweis vom Versanddienst benötigen ( in diesem Fall UPS) ,welches nachweist, dass die Ware nie an mich andressiert war, obwohl meine Adresse bei Paypal angegeben wurde. So lautete die Nachricht vom Paypal Mitarbeiter, die Sendungsnummer habe ich hier verschleiert.

„"Wir benötigen eine Bestätigung des Postdienstleisters, aus der hervorgeht, dass kein Artikel an die Adresse geliefert wurde. Wir müssen nicht wissen, wohin der Artikel geliefert wurde oder an wen ihn erhalten hat. Nur eine einfache Bestätigung, dass unter der Sendungsnummer von XXXXXXXXXXXX nichts an Ihre Adresse geliefert wurde.“

Und genau diesen Nachweis habe ich von UPS erhalten. In der Mail von der UPS Mitarbeiterin steht Folgendes:

„Wir haben Ihnen von Anfang an mitgeteilt, dass Sie nicht der Empfänger des Pakets sind und dass dieses nie an Ihre Adresse gesendet wurde. Ihre Adresse ist auf dem Etikett nicht angegeben. Das Paket wurde an die vom Absender angegebene Adresse geliefert, nicht an Ihre. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen können wir Ihnen leider nicht die Adresse mitteilen, an die das Paket geliefert wurde. Bitte klären Sie diese Angelegenheit direkt mit dem Absender, da Sie nicht der Empfänger des Pakets sind.“

Selbstverständlich habe ich bei meinem Einspruch genau diese Mail vorgezeigt und der Antrag wurde erneut abgelehnt. Aber es kommt noch besser:

Kurz nachdem mein Antrag ein zweites Mal abgelehnt wurde, trotz der eindeutigen Beweise, wurde meine Anfrage in der Paypal Website entfernt. Bei „Konfliktlösungen“ ist sie nicht mehr vorhanden, weder bei „Anfragen“, noch bei „abgeschlossenen Fällen“.

Die anderen Anfragen sind alle da, nur dieser wurde einfach entfernt.

Aber genau deswegen kann ich jetzt wahrscheinlich nicht mehr gegen Paypal vorgehen. Übrigens, bevor die Frage auftaucht: ja, ich habe selbstverständlich mit dem Verkäufer versucht Kontakt aufzunehmen, ohne Erfolg. Und ja, ich habe den Verkäufer auch angezeigt, ebenfalls ohne Erfolg, da es nicht „ausreichende Hinweise“ auf den Verkäufer gibt. Um ehrlich zu sein, habe ich mich schon von meinem Geld verabschiedet. Ich ärgere mich gerade viel mehr über Paypal als den betrügerischen Verkäufer. Ich habe erstmal die Schnauze voll von Ebay und Paypal, durch den Käuferschutz habe ich mich sicher gefühlt, aber das ging ordentlich in die Hose.

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Wie kann nach dem BGB ein Käufer nach Vertragsbruch des Verkäufers weiter vorgehen?

Die Frage bitte auf folgenden Fall bezogen:

Nachdem ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt die nachträgliche Forderung des Verkäufers zu einer Nachzahlung abgelehnt hatte, macht Verkäufer willkürlichen Kaufabbruch mit der Begründung, Artikel hätte einen Mangel. Käufer besteht weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags und verlangt vom Mangel ein Foto, aber Verkäufer schickt ihm keins, bzw teilt mit, er könne ihm kein Foto senden, da er im Krankenhaus läge, und seine Frau (ebenfalls Vertragspartnerin) wisse nicht, wie man Fotos senden kann.

Verkäufer bietet daher als Lösung an, dem Käufer den Artikel zuzusenden, aber ob mit oder ohne Mangel zum selben ersteigerten Kaufpreis. Käufer ist damit nicht einverstanden und teilt dem Verkäufer mit, dass er bei Mangel ein Recht auf Kaufpreisminderung habe.

Zur Vertragserfüllung setzt der Käufer dem Verkäufer eine einwöchige Frist per Nachrichtensystem der Plattform. Dieser meldet sich daraufhin nicht mehr. Seither sind 2,5 Monate vergangen. Der Käufer hätte per Einschreiben eine 14-Tage Frist setzen sollen, damit das Ganze rechtskräftig ist, und er möchte das nachholen.

Nach dem BGB hat der Käufer zuerst Nachbesserung zu verlangen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz statt Leistung fordern kann. Käufer hat immer noch kein Foto vom Mangel erhalten, und es kam zu keiner Lieferung an den Käufer . Der Verkäufer ist wegen dem Mangel zu keiner Schadensminderung bereit – er hat zuletzt angeboten, dem Käufer den Artikel zu liefern , aber für denselben Kaufpreis wie ohne Mangel, womit der Käufer nicht einverstanden war -- das ist der letzte Stand der Dinge.

Welche Forderung kann der Käufer daraufhin in einem Einschreiben mit 14-Tage-Fristsetzung beanspruchen, damit das Ganze rechtskräftig ist ?

Kann er nun bereits vom Kaufvertrag zurück treten und statt Leistung Schadensersatz fordern?

Oder muss er vorrangig in diesem Einschreiben weiterhin auf Lieferung eines intakten Artikels oder auf Kaufpreisminderung wegen Mangel und Forderung von Fotos zum Mangel bestehen?

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