Arbeitslosengeld 1 aufgrund von Teilzeit Arbeit gekürzt?

Hallo zusammen vielleicht kann mir Hier einer helfen ?

Ich habe jetzt etwas mehr als 1 Jahr Teilzeit 20 Stunden pro Woche gearbeitet. Nun bin ich arbeitslos und die Agentur für Arbeit hat mir meinen Bescheid für mein Arbeitslosengeld zu geschickt.

Dort steht drinne „Sie können nicht mehr die im Bemessungszeitraum angefallenen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden leisten. Das Bemessungsentgelt vermindert sich daher entsprechend dem Verhältnis der Ihnen aktuell möglichen wöchentlichen Arbeitsstunden (20Stunden) zu den früher geleisteten (37,18Stunden)“

Noch zur Info: in meinem Arbeitslosen Geld Antrag hab ich auch angegeben weiterhin künftig 20 Stunden zur Verfügung zu stehen da ich ein Kleinkind habe was noch nicht in den Kindergarten geht

so jetzt zu meiner Frage:

Da ich ja 20 Stunden wöchentlich gearbeitet habe im Bemessungszeitraum stehen mir doch genau so 60% bzw 67% Arbeitslosengeld zu wie jemand der 40 Stunden wöchentlich gearbeitet hat oder ? Ich arbeite ja künftig nicht mehr und nicht weniger darf mir die Agentur für Arbeit dann das Geld kürzen ? Hätte ich im Antrag auf arbeitslosen Geld 40 Stunden angeben müssen ? Das wäre aber ja gelogen da ich ja ein Kleinkind hab und das garnicht möglich wäre.

Ich hab Widerspruch eingelegt und der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung (Die Widerspruchsführerin hat im Bemessungszeitraum durchschnittlich 37,18 Stunden wöchentlich gearbeitet. Sie hat ihre Arbeitsbereitschaft auf 20 Stunden eingeschränkt. Das Bemessungsentgelt vermindert sich daher“

ich verstehe nicht woher die diese 37,18 Stunden nehmen in meiner Arbeitsbescheinigung steht auch korrekt drinne das ich 20 Stunden Wöchentlich gearbeitet hab.

wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen ? Spinne ich komplett und die haben recht oder liegt da tatsächlich ein Fehler vor ?

Arbeitslosengeld I, Teilzeitjob

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