Ist unsere Jugend kriminell (Videoanhang)?

Man hört häufig davon das immer mehr Jugendliche Waffen tragen. Messer, Schlagringe und manchmal unerlaubte Schusswaffen. Die Jugendlichen werden immer jünger, man liest manchmal sogar dass unter 14 jährige mit Schlagring und Schusswaffe durch die Straße gezogen sind und sowas zum Einsatz gebracht haben.

Der Grund warum ich das Wort "kriminell" im Titel benutze ist klar, spätestens ab einem Schlagring wird es strafbar und denkt ihr wirklich das ein Mensch mit Schlagring und Messer durch die Gassen zieht, wenn er gutes im Sinn hat? Die Antwort ist nein, das sind Waffen mit denen Morde passieren könnten und sowas kam schon vor. Sogar ein Faustschlag kann Folgen haben und tödlich sein, wenn eine Person falsch fällt, da richten Messer und Schlagringe schlimmeres an.

Meine Meinung ist auch: Wer eine Waffe besitzt, kann sich zumindest vorstellen die Waffe auch zu benutzen

Ich bin selber noch nicht alt (22) aber wenn ich die Geschichten von meinem Opa höre das man sich früher höchstens vergleichsweise harmlos geboxt hat, klingt dass doch viel angenehmer als das Kinder und jugendliche mit Waffen durch die Straße ziehen

https://youtube.com/shorts/3g6vNlxUQx4?si=AehMI2f_lcU9y6T6

Unsere Jugend wird kriminell(er) 92%
Nein, das sind Einzelfälle... 8%
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Ist das so rechtsgültig (Kaufvertrag Minderjährigkeit)?

Hallo,

ich bin 16 und habe gestern im Netto eine "Online Kreditkarte" gekauft (hat 6,99€ gekostet) die auf Guthaben basiert. Also keine echte Kreditkarte sondern eher eine aufladbare Debitkarte. Nachdem ich sie gekauft habe bin ich auf die Website von dem Anbieter gegangen um die Karte zu registrieren mit meinem Namen etc... Als ich mein Geburtsdatum eingegeben habe, stand dort dass ich mindestens 18 sein muss um die Karte zu registrieren.

Also bin ich wieder mit der Karte (welche geöffnet wurde aus der Pappe drum rum) und dem Kassenzettel zurück gegangen zur Kassiererin (innerhalb 5min, habe die Karte vor dem Laden ausprobiert) und habe gesagt ich möchte es zurückgeben. Sie meinte sie könnte das nicht weil es sich um eine Guthabenkarte handelt und die schon rausgenommen wurde aus der Pappe (obwohl es eigentlich kein Unterschied macht, könnte man wieder zukleben und wäre genau gleich). Ich habe ihr gesagt dass es egal wäre und sie mir das Geld sowieso zurückgeben muss, da der Kaufvertrag nicht gültig ist. WEIL: Ich bin 16 und somit beschränkt geschäftsfähig. Ich habe diese Karte nicht von meinem Taschengeld gekauft weshalb der Taschengeldparagraphen nicht darauf zugreift und meine Eltern haben mir auch nicht Geld gegeben für diese Karte und wussten nichts davon. Wenn ich Zuhause ankommen würde mit der Karte würden meine Eltern es auch nicht erlauben. Deswegen würden die Erziehungsberechtigten im nachhinein ja auch nicht zustimmen. Und deswegen ist kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und ich habe rechtlich Anspruch darauf mein Geld zurück zu bekommen, habe ich recht?

Betrug, legal, Recht, Kaufvertrag, Rechte, Gesetz, Richter

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