Hallo alle miteinander,
ich bin nun im zweiten Halbjahr der 11. Klasse der FOS und leider habe ich aus gesundheitlichen Gründen 4 Tage, die ich jetzt im Praktikum nachholen muss.
Im Absatz 13 der FOBOSO steht, dass man in den anschließenden Sommerferien auch nachholen kann. (siehe unten)
(3) 1Bei einer Häufung von versäumten Praktikumstagen sollen diese nachgeholt werden; dafür stehen auch die Ferien einschließlich der Sommerferien im Anschluss an die Jahrgangsstufe 11 zur Verfügung. 2Im Einzelfall kann die Lehrerkonferenz die Entscheidung über das Vorrücken und die Erteilung des Jahreszeugnisses bis zum Tag vor dem Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres aussetzen.
Nun steht aber in dem Handbuch der Schule, dass die Nachholtage umgehend in den nächsten Ferien nachgeholt werden müssen, was jetzt die Pfingstferien wären. Diese kann ich aber nicht antreten, da ich Untersuchungen hier und da extra auf die Pfingstferien gelegt habe, da ich nicht noch mehr Fehltage in Schule/Praktikum haben will.
Nun wäre meine Frage, was stimmt denn jetzt von den beiden? Normalerweise muss sich doch die Schule an die bayrische Verordnung für alle FOS/BOS Einrichtungen halten oder nicht? Im FOBOSO ist auch nicht vermerkt, dass die Schule sich das selbst umgestalten kann.
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten!!