Bei zwei Fehlstunden 0 Punkte trotz Attest? (Niedersachsen)?

Folgende Situation:

Dieses Halbjahr ist wirklich sehr kurz. Ich habe das Fach Werte und Normen (WuN) einmal die Woche (dienstags). (für eine bessere Übersicht ist im Anhang eine Tabelle mit den Fehlzeiten und co.)Da das Halbjahr bei uns am 09.01.17 angefangen hat hätten wir seitdem 8 mal WuN haben müssen. Dazwischen langen jetzt allerdings noch die Zeugnisferien, also nur 7 (Doppel-) Stunden. Dazu kam dann auch noch eine Skifahrt in einer der Wochen, also 6 Stunden (weiß leider nicht ob die Stunde da stattgefunden hat) . Dummerweise wurde meine Lehrerin nun auch noch eine Woche krank. 5 Stunden. Nun war ich aus gesundheitlichen Gründen 2 Wochen lang nicht da. Die eine Woche in der ich gefehlt habe konnte ich mich nicht pünktlich in der 2 Wochen Regelung entschuldigen, da sie selber krank war und auch Zeugnisferien waren. In der zweiten Woche in der ich krank war haben wir die Klausur geschrieben. (Attest liegt vor, Entschuldigung war auch pünktlich da) Seitdem war ich jede einzelne Stunde anwesend.

Mein Problem ist nun, dass mir meine Lehrerin in WuN 0 Punkte (=nicht belegt) reindrücken will, weswegen ich dann nicht zum Abi zugelassen werden würde, da Einbringungspflicht herrscht. Sie sagte auch: "Ich bin nicht verpflichtet eine Nachschreibeklausur für sie zu konzipieren." und, ds dies dann 0 Punkte wären. Sie hat mich dann wild aus dem Kontext gefragt: "Was können sie mir denn über Empirismus und Rationalismus sagen?"(Kann sowas als mündliche Nachprüfung gezählt werden) Ich war noch derart geschockt von den 0 Punkten, dass ich absolut garnichts mehr wusste. Dies hat sie dann immer wieder als Argument angeführt, dass ich mich "nicht auf die Klausur vorbereitet hätte", und hat dann auch damit die 0 Punkte gerechtfertigt.
Das ganze geschah vor der ganzen Klasse und nicht in einem Einzelgespräch.

Ich sehe ein, dass ich meine erste Fehlstunde nicht Ordnungsgemäß entschuldigt habe und deshalb für die Stunde 0 Punkte bekomme. Allerdings sehe ich es nicht ein für eine Klausur 0 Punkte zu bekommen,die ich mit einem Ärztlichen Attest entschuldigen konnte, ohne die Chance auf eine Nachschreibklausur zu haben. In allen anderen Fächern habe ich eine entsprechende Nachschreibklausur ja auch bekommen.Rein rechnerisch war ich bis jetzt 2 von 6 stattgefundenen Stunden abwesend, dh eine Abwesenheit von insgesamt ca. 30% (Es folgen noch 2 Stunden, die ich aller Voraussicht nach auch anwesend sein werde.

Meine Frage an euch daher: Ist es rechtlich möglich, dass sie mir 0 Punkte gibt? Oder kann es sein, dass dies nur für die beiden Stunden als Mitarbeitsnote gemeint war (bzw. die schriftliche Note bei der Klausur)? Und kann ich mich da irgendwie gegen wehren?

Ich hatte vor da mit meinem Tutor und dem Oberstufenkoordinator (seit 2 Wochen krank) zu reden (sein Stellvertreter ist besagte Lehrerin), hätte da aber vorher gerne etwas Gewissheit. Danke im Voraus.

(Ich habe dies Frage Schon einmal gestellt, aber mit falschen Fakten und ungenau, daher der Repost)

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Schule, Abitur, Klausur, Oberstufe, Zulassung, Attest, Fehlstunden, 0 punkte

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