Muss ich auf eine Inkassoforderung mit falscher Anrede reagieren?

Hallo,

ich habe auf der Website Xing vor einem Jahr ein Abonnement zur Laufzeit eines Jahres zu einem stark vergünstigten Preis erstellt. Ich habe vergessen diesen zu kündigen und dieser wurde zu doppeltem Preis nun für ein weiteres Jahr fortgeführt.

Ich bin gegenwärtig Student und habe auf Grund von Corona nicht das Geld 100 Euro für einen Premiumaccount zu zahlen, den ich nicht benutze.

Das Konto was ich beim ersten Mal angegeben habe für die Zahlung existiert nicht mehr, weshalb Xing auch nicht das Geld von mir abheben kann.

In meiner Rechnungsadresse habe ich zufällige Buchstaben "djdjksdk" angegeben aber auf meinem Profil steht mein echter Name.

Natürlich hat Xing mir nun viele Zahlungserinnerungen geschickt und auch tatsächlich ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Das Problem dabei ist, dass die Kontaktierung von beiden nur per Mail stattfand und ich immer als "djdjksdk" angesprochen wurde. Des Weiteren wurde auch versucht eine Zahlungserinnerung per Brief an mich zu schicken, doch dieser kam nicht an, weil er ja an "djdjksdk" ging.

Meine Frage ist jetzt, sollte ich auf die Forderung des Inkassounternehmens reagieren? Sie sprechen mich halt nicht mit meinem richtigen Namen an und ich weiß nicht, ob ich mich deswegen aus der Sache rausmogeln kann, da ich wirklich nicht das Geld besitze, um es zu zahlen.

Eigentlich würde ich es ja komplett ignorieren aber tatsächlich hat das Inkassounternemen meine richtige Adresse, nur nicht den richtigen Namen. Sie könnten es mit dem Namen auf dem Profil natürlich versuchen aber das ist nun mal nicht meine Rechnungsadresse.

Kann mir hier jemand empfehlen, wie ich zu reagieren habe?

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Natürlich musst du die Rechnung zahlen. Du hast einen Vertrag unterschrieben und dafür bezahlt, egal ob echter oder unechter Name. Und wenn das Unternehmen deine echte Adresse hat würde ich schön Brad zahlen, weil es sonst mehr als teuer wird.

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sags ihr ganz normal. Ist dein Wohlbefinden

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Kann man gegen ein Jesuskreuz-Bild im Klassenzimmer klagen?

Hallo zusammen. Also, ich komme gleich zur Sache.

Ich bin 17 Jahre alt und in der 11. Klasse eines staatlichen Gymnasiums in Bremen. Ich bin der einzige Moslem in meiner Klasse und das wissen die anderen auch. Nun, die meisten haben damit auch kein Problem, dass ich muslimisch bin. Es gibt in der Klasse jedoch ein paar Christen, die als Provokation ein Bild mit einem gekreuzigten Jesus oben an die Wand gehängt haben.

Diese Provokationen und das Mobbing gehen schon seit 2 Jahren. Ich habe mich damit abgefunden, anders zu sein und dafür ausgegrenzt zu werden - solange mir keiner seinen Glauben aufzwingt, verstehe ich mich auch mit dieser Person. Jedoch kommen wir hier zum Problem! Ich als Muslim glaube nicht an die Kreuzigung von Jesus und möchte dieses Bild auch nicht jeden Morgen sehen, das stört mich enorm.

Als ich daraufhin die Klassenlehrerin angesprochen habe, meinte sie, sie hätte keinerlei Probleme mit diesem Bild und dass das ja auch kein Weltuntergang wäre.

WIE GESAGT, DAS BILD WURDE VON SCHÜLERN AUFGEHÄNGT, NICHT VON DER SCHULE!

Meine Frage ist jetzt, was kann ich dagegen machen? Zum Schulleiter gehen? Einen Anwalt einschalten, wenn der SL nichts unternimmt?

Nach der Logik, dass jeder einfach irgendwas aufhängen kann, könnte ich ja theoretisch auch ein Bild von der Schahada (dem Glaubensbekenntnis) aufhängen? Oder ein Bild von Ayatollah Khamenei?

Was sagt ihr dazu, was soll ich tun? Welche Möglichkeiten habe ich? DENN MICH STÖRT DIESES BILD!

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Theoretisch dürfen keine religiösen Symbole (außer im Reli Unterricht und wenn es zum Unterricht gehört (wie z.B. in Geschichte)) “vermittelt” werden. Red einfach mit deiner Lehrerin und sag ihr, dass du dich “eingeschränkt” fühlst.
Aber jetzt mal rein subjektiv: Muss das wirklich sein? Das ist Unsinnig und provoziert nur.

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Löschen ist die beste Lösung

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Ein Kind ist ein ungeschriebenes Blatt. Wenn die Eltern rassisten sind, ist das Kind das höchstwahrscheinlich auch. Wenn man ne schlechte Kindheit hatte, sucht man einen Sündenbock, weil man einfach nicht mehr zufrieden mit seinem Leben ist. Das selbe war z.B. bei den Juden.

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Freie Marktwirtschaft. Jeder darf das verlangen, was er verlangen will. Man braucht eben einen Käufer. Vergiss solche Menschen. Sowas wird mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit zur Anzeige gebracht.

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Wenn du nicht mehr im Haus von deiner Mutter wohnst: Nein.

Wenn du noch im Haus deiner Eltern wohnst : Ja

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Für den schnelle Schuss ist Lovoo echt das beste. Da gibts auch viele Mädchen, die ein wenig Spaß haben wollen. Du darfst halt nicht nach 10 Ablehnungen gleich aufgeben.

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Kommt drauf an wie „stark“ verschimmelt er war. Wenn er „nur“ bräunlich und matschig war sollte nichts großartiges passier. Wenn du dennoch 2-3 Tage lang starke Bauchschmerzen hast, würde ich tatsächlich zum Arzt gehen.

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Einen Veruch ist es wert

Das Recht dazu hättest du theoretisch gesehen... nun gut ist eben eine grau Zone, aber kann ja nichts passieren. Deine Anzeige wird maximal gelöscht.

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Ich bin ein Fan von: Die Industrie erobert den Planeten.

Hier kann man Kräne, Baustelle, etc. fotografieren.

Lg

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Ohne Zustimmung der Eltern geht ab 16 nichts.

Die Videoplattform  YouTube gibt in ihren AGB an, dass NutzerInnen mindestens 16  Jahre alt sein müssen, um über die Plattform Videos zu schauen. Eine Nutzung  ab 13  Jahre ist möglich, wenn Eltern ihren Kindern über „Google Family Link“ ein Familienkonto erstellen.
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