das Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben auch nach der Scheidung in der Regel beide, es wird meist so geregelt, das der Vater, bei dem die Kinder in den selteneren Fällen leben, ein Besuchsrecht hat, diese Konstellation führt aber nicht selten zu regelrechten "Kriegen" zwischen beiden Elternteilen, und wenn in diesen Fallen von Benachteiligung gesprochen werden kann, dann sind es nur extreme Benachteiligungen für die Kinder.
Was die gesamte Finazielle Situation betrifft, so ist immer entscheidend, ob und was ggf vor der Ehe vereinbart wurde, handelt es sich um die klassische Zugewinngemeinschaft, oder existiert ein Ehevertrag, dementsprechend sind dann auch die finaziellen Belastungen bzw "Vorteile" nach einer Scheidung, global läßt sich da keine Aussage traffen, da muß jeder Einzelfall geprüft werden