Moin, ich wünsche allen erstmal einen guten Start ins neue Jahr.
Ich habe nun mein MPU Gutachten erhalten und frage mich ob ich es bestanden habe oder nicht.
Beim Medizinischen Teil wurde eine Anamnese durchgeführt. Ich werde im April 2022 24 Jahre alt und ich gab an mit 22 Jahren an Psychosen durch den Cannabis Konsum gelitten zu haben. Diese sind abgeklungen im Dezember 2019, durch meine Selbstständigkeit ab November 2019 habe ich weniger Zeit mit dem Kiffen verbracht und mehr mit der Arbeit. Clean bin ich seit dem 02.06.2020. Ich habe also mittlerweile seit 2 Jahren keine Psychosen mehr. Nun schrieb der Gutachter Arzt folgendes:
"Zum Zeitpunkt der Untersuchung bestanden nach Angaben von Herrn XY Wohlbefinden und volle Leistungsfähigkeit. Aktuelle und/oder nicht ausreichend therapierte Erkrankungen, die im Hinblick auf die Fahreignung Verkehrsmedizinische Bedeutung besitzen, wurden im ärztlichen Gespräch und Fragebogen wie folgt erwähnt. "Psychische Erkrankung, Psychosen durch Cannabis Konsum mit 22 Jahren"
Ein paar Seiten weiter im Gutachten steht dann folgendes vom Gutachter Arzt:
Psychopathologischer Befund - allseits orientiert, keine formalen und inhaltlichen Denkstörungen, keine Verlangsamung.
Später beim Gespräch mit dem Diplom Psychologen habe ich auch von meinen Psychosen erzählt (Psychosen waren bei mir z.B. das ich beim Einkaufen geglaubt habe jeder würde mich beobachten, oder das wenn ich Kiffe jemand an meinem Fenster steht und mich belauscht). Ich habe dem Psychologen erzählt das meine Psychosen abgeklungen sind als ich den Konsum reduziert habe und das ich nun seit 2 Jahren keine Psychosen mehr habe, da Sie nunmal mit dem Konsum in Zusammenhang standen. In Ärztlicher Behandlung war ich deshalb nicht gewesen.
Am Ende des Gutachtens wurde die Frage der Behörde wie folgt beantwortet:
Herr XY kann trotz Hinweise auf (frühere) Drogeneinnahme/Drogenabhängigkeit ein Kraftfahrzeug der FE Klasse B sicher führen!
Es liegt insbesondere eine stabile Abstinenz vor und es ist deshalb nicht zu erwarten, das er weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere Psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert!
Es ist insbesondere nicht zu erwarten das Herr XY auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird.