Das müsste eigentlich im Laufe der Zeit, spätestens nach der nächsten Nacht wieder weggehen.

Ansonsten kannst Du Dir auch Deinen Alptraum anschauen, ob es da einen realistischen Hintergrund gibt. Offenbar hast Du da etwas zu verarbeiten.

Wenn das öfter passiert, könnte es sinnvoll sein, mal ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten (Achtung: Wartezeiten!) zu machen, um zu klären, was da bei Dir los ist.

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Ein Benzo-Entzug ist oft ziemlich heftig, das würde ich nicht empfehlen, alleine zu Hause zu machen wie Du schreibst. Und wenn Du die schon seit acht Jahren nimmst (wer hat Dir die eigentlich solange verschrieben?), dann wirst Du um einen Klinikentzug kaum herumkommen, wenn Du die loswerden möchtest.

Vielleicht hast Du ja auch gemerkt, dass Tabletten Deine Probleme nicht lösen. Wenn Du also an die Ursachen herangehen möchtest, dann würde eine Psychotherapie Sinn machen.

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Aufgrund Deiner Beschreibung ist es nicht möglich, hier seriös zu sagen, ob Du eine Zwangsstörung hast, weil Dich hier niemand kennt.

Wenn Du wissen willst, was mit Dir los ist und ob Du die diagnostischen Kriterien dafür erfüllst, solltest Du Dich an einen Psychotherapeuten wenden und dort ein Erstgespräch ausmachen (Achtung: Wartezeiten!).

Ansonsten hilft es Dir vielleicht auch schon, wenn Du einmal in die entsprechenden Diagnosemanuale (z.B. ICD 10) hineinschaust (Zwangsstörung googeln!)

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Am besten, Du fragst Deine Therapeutin, welche Fragebögen sie anwenden möchte. MRT und EEG wird da wahrscheinlich nicht dabei sein, da man eine DIS daran nicht erkennen kann (nach meinem Wissen).

Oder ist Deine Therapeutin eine Psychiaterin?

Aber wie geschrieben, frag sie doch einfach, worauf Du Dich einstellen musst

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Besser als an einen Psychiater, der hier öfter angegeben wird, wäre es, sich an einen Psychotherapeuten zu wenden - es sei denn, Du legst Wert darauf, mit Psychopharmaka behandelt zu werden.

Beim Psychotherapeuten kannst Du schauen, wie Du Deine Ängste anders bewältigen kannst. Aber Achtung: Du brauchst wegen der Wartezeiten oft Geduld, bis Du einen Erstgespräch bekommst!

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Wenn Dir das unangenehm ist, dann sag ihm einfach freundlich, dass Du das nicht möchtest, weil das für Dich nicht zu einer "normalen" Freundschaft dazugehört und Deine Gefühle nicht dazu passen.

Es kann von ihm einfach nur nett gemeint sein - oder natürlich auch mehr bedeuten, aber wichtig ist, dass Du klar und freundlich sagst, was Du (nicht) willst.

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Ein Master in Psychologie ist erst einmal "nur" ein wissenschaftlicher Abschluss. Um in einer Klinik oder Psychiatrie arbeiten zu können, reicht das in der Regel nicht aus, sondern es braucht weitere klinische (Therapie-)Ausbildungen.

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Anhand Deiner Beschreibungen kann hier niemand seriös sagen, ob Deine Angst berechtigt ist. Wenn Du wirklich wissen willst, was mit Dir los ist, dann mache einen Termin bei einem Psychotherapeuten, evtl. auch bei einem Psychiater.

Dort kannst Du das klären. Achtung: Es gibt oft längere Wartezeiten, also Geduld

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Das ist eine schwierige Frage, die Du Dir aber halbwegs selbst beantworten kannst. Schau mal bei den Yogastudios, wieviele Kurse da laufen, wieviel Kursgebühren verlangt werden und wieviele TeilnehmerInnen die Kurse im Schnitt haben.

Das ist dann das Einkommen. Davon ab gehen Raummieten, eigene Kosten für die Krankenkasse, Materialien usw.

Also: Reich werden Yogalehrer nicht damit, aber viele machen das auch nur nebenberuflich. Ich selbst bin im Hauptberuf Psychotherapeut, deswegen würde es Dir auch nicht helfen, wenn ich mein Einkommen aus meinen Yogakursen schreiben würde, da ich nur zwei Kurse im Jahr gebe.

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Ja, du hast Anspruch darauf, die Unterlagen einzusehen, auch wenn das schon zwei Jahre her ist. Allerdings sind Therapeuten davon wenig begeistert, weil es viel Arbeit macht, die Unterlagen zu kopieren. Einfacher wäre es, wenn Du damit zufrieden bist, die in der Praxis durchzulesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Therapeut das auch ablehnen, nämlich wenn er der begründeten Meinung ist, dass Dir das schaden wird.

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Du musst sicherlich keine Diagnosen angeben, das ist Sache der Therapeutin.

Ansonsten wird Dir Deine Therapeutin alle Deine Fragen zum Kostenerstattungsverfahren beantworten.

Außerdem gibt es eine Infobroschüre der PTK (Psychotherapeutenkammer), kannst Du googeln, zum Kostenerstattungsverfahren

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Ein Flashback entsteht unwillkürlich und zunächst nicht steuerbar durch Schlüsselreize, ist also ein passiver Vorgang.

Eine Retraumatisierung ist aktiver: meist macht jemand oder Du selbst etwas, das die Flashbacks in Dir wachruft.

Du kannst auch sagen, dass das zwei verschiedene Sichtweisen sind: Flashbacks bekommt die betroffene Person, der Prozess, der dazu führt, ist die Retraumatisierung.

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Ich kann von diesem Medikament nur abraten. Mehrere meiner Patienten hatten davon schwere Nebenwirkungen und Persönlichkeitsveränderungen wie impulsive Aggressionen, massiv verstärkte Depressionen und Suizidgedanken.

In einem Fall traten diese Wirkungen auf, obwohl das Medikament nur bei der Raucherentwöhnung helfen sollte.

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Eine Verhaltenstherapie kann mehrfach verlängert werden. Nach den ersten 12 Stunden einer KZT (Kurzzeittherapie) 1 kann der Therapeut selbstständig weitere 12 Stunden entscheiden (KZT 2).

Für den nächsten Schritt (die zweite Verlängerung, nochmal 36 Stunden) muss ein Gutachter eingeschaltet werden; dafür ist ein Bericht des Therapeuten notwendig, um in eine Langzzeittherapie umzuwandeln. Ob dafür bei Dir die Voraussetzungen gegeben sind, musst Du mit Deinem Therapeuten klären, denn dieser Bericht ist recht aufwändig und Therapeuten machen das nur, wenn eine hinreichende Notwendigkeit vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass der Gutachter das genehmigt.

Also: Es ist möglich, aber kläre mit Deinem Therapeuten, ob er das bei Dir als notwendig, sinnvoll und erfolgversprechend ansieht.

Alles klar?

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300 Sitzungen sind bei einer analytischen Therapie, die Du offenbar machst, die Höchstgrenze. Bei einer neuen Diagnose wäre es prinzipiell über das Gutachterverfahren möglich, neue Stunden (nämlich eine weitere Verlängerung) zu bekommen, aber nicht einfach eine neue Kurzzeittherapie.

Möglich wäre jedoch ein halbes Jahr nach dem Ende Deiner jetztigen Therapie eine Akutbehandlung.

Du solltest das alles aber mit Deiner Therapeutin besprechen. Eine Akutbehandlung könntest Du auch in einem anderen therapeutischen Verfahren, z.B. Verhaltenstherapie, bekommen. Ein Verfahrenswechsel könnte ohnehin sinnvoll sein bei einer beginnenden Zwangsstörung und nach 300 Stunden Psychoanalyse.

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Ein Psychotherapeut hier in Deutschland würde vermutlich den Verdacht einer Schizophrenie diagnostizieren und durch geeignetes Nachfragen schauen, ob das stimmt. Zusätzlich würde er wahrscheinlich den Patienten zu einem Psychiater schicken, um diese Diagnose zu erhärten oder auszuschließen.

Anschließend - bei Vorliegen einer Schizophrenie - würde der Psychiater vermutlich Neuroleptika geben und wahrscheinlich den Psychotherapeuten um ergänzende Behandlung bitten, wenn der Patient zustimmt.

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Klar kannst Du auch ohne Anleitung über YouTube Yoga machen. Das Problem ist aber, dass Dir dann die Rückmeldung einer Yogalehrerin fehlt.

Ich würde erstmal einen Kurs in einem Yogastudio (nicht: Fitnessstudio) machen. Danach kannst Du dann entscheiden, ob Du dort oder alleine weitermachen möchtest. Du hast dann zumindest die Grundlagen gelernt.

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