Vielleicht. Das Recht auf Vergessen raeumt Dir das Recht ein, die Suchergebnisse loeschen zu lassen.
ABER:
Das Recht gilt nur innerhalb der EU, und der Antrag muss bei jedem Suchmaschinenbestreiber eingericht werden. Da gibt es keine zentrale Stelle. Was nuetzt es, wenn Google die Ergebnisse nicht zu Tage foerdert, aber Bing? Oder eine der vielen anderen Suchmaschinen? Und bei einer Suchmaschiene ausserhalb der EU wirst Du weiterhin gefunden werden.
Des weiteren brauchst Du einen verdammt guten Grund. "Verletzung des Persoenlichkeitsrechts" wird nicht ziehen, wenn der Arbeitgeber die Informationen nicht von der Website entfernt.
=> Du hast da ganz schlechte Karten.
Habt ihr einen Betriebsrat? Dann wuerde ich den mal ganz hoeflich fragen, warum gegen Deine Zustimmung Informationen ueber Dich veroeffentlich werden, der kann die Anfrage dann anonym den Arbeitgeber stellen, und ihn auffordern diese zu loeschen. Du hast hoffentlich keine Einwilligung erteilt.
Wenn nicht, stehst Du jetzt vor der schwierigen Entscheidung Dich mit Deinem Arbeitgeber anzulegen, und ihm auf die Fuesse zu treten... Bevor Du da was machst, gut nachdenken was das fuer Konsequenzen haben kann.
BTW: Das "Bitte diese Seite nicht indexieren" Flag fuer Suchmaschinen ist genau das, naemlich nur ein Bitte dies nicht zu machen! Da muss sich keine Suchmaschine dran halten.