6 Monate sind 6 Monate.

Das wird dir bescheinigt und anerkannt, ganz egal wie viele Tage du Urlaub hattest oder krank warst.

Es zählt als geleisteter Freiwilligendienst!

...zur Antwort

Sind denn die Informationen vom Flyer und deine Einsatzstelle vom gleichen Träger?

Jeder Träger kann seine Vergütung selbst festlegen... Wenn deine Einsatzstelle zum Beispiel mit mehreren Träger zusammenarbeitet kann das zu Irritationen kommen.

Fakt ist: Was du im Vertrag unterschreibst, hat Gültigkeit.

Bevor du unterschreibst also gerne nochmal nachfragen!

Zur Info: Es gibt andere Träger die über 400€ im Monat zahlen... Manche Träger nur 250€. Klar sollte das Geld nicht ausschlagebend sein, aber es wirkt doch manchmal echt willkürlich...

...zur Antwort

Das ist von Träger zu Träger unterschiedlich! Ja, es gibt eine Höchstgrenze Taschengeld. Bei beiden Dienstarten (FSJ und BFD) einzuhalten. Es gibt Träger die dir ein Ticket stellen, andere zahlen zusätzlich Verpflegungsgeld, manche sogar einen ZUschuss zur Unterkunft. Das kann also alles sein von 300 - 600 Euro...

Du musst selbst beim Krankenhaus bzw dem Träger nachfragen, was man dort erhält... Es gibt nicht DIE Regelung.

Wichtig: Es ist ein Freiwilligendienst und keine Möglichkeit das große Geld zu verdienen.

...zur Antwort

Ich würde als erstes in die Vereinbarung schauen, die du zum Freiwilligendienst unterschrieben hast. Ist dort schon etwas geregelt bezüglich Urlaub, oder wird auf FSJ-Gesetze verwiesen?

Fakt ist: Ein FSJ zählt nicht als Angestelltenverhältnis. entsprechende Arbeitsgesetze können also nicht angewandt werden.

Aber: Geh einfach mit deiner Einsatzstelle ins Gespräch. Hey! Du arbeitest dort freiwillig, warum sollten Sie dir keine Freistellung für das tolle Engagement geben?

Es kann natrülich sein, dass dir für die 10 Tage kein Taschengeld gezahlt wird. Das nennt man unentgeltliche Freistellung.

Ich würde erstmal mit deiner Einsatzstelle reden, bevor du mit Ansprüchen aus irgendwelchen Gesetzen um dich wirfst ;)

...zur Antwort

Wenn du einen guten Träger hast, hat er dir ein Schreiben vorbereiten, in dem steht dass du das Führungszeugnis für deine Arbeit brauchst und dann solltest du es kostenlos bekommen... Gibt es so ein Papier? Dann nimm es auch mit zum Amt :)

...zur Antwort

Für einen FSJ musst du nur die Schulpflicht erfüllt haben.

Viele Träger bieten das FSJ schon ab 16 Jahren an.

Allerdings gibt es einige Einsatzstellen die erst ab 18 (und mit Führerschein) Leute einsetzen.

Am besten fragst du einfach mal in den Krankenhäusern in deiner Nähe nach ob sie das FSJ anbieten und mit welchen Träger!

...zur Antwort

Ich würde erst einmal in deine Vereinbarung schauen und lesen ob dort irgendwas steht... und dann einfach bei deiner zukünftigen Einsatzstelle anrufen und denen genau das sagen was du schreibst: Dass du verunsichert bist, aber das gerne vorab klären würdest, damit deine Einsatzstelle dich besser einplanen kann :)

...zur Antwort

FSJ in der Denkmalpflege! FSJ im politischen Leben! FSJ in Wissenschaft und Technik! Kann man alles bei den ijgd finden! www.ijgd.de

...zur Antwort

Es steht sogar im Gesetz (Freiwilligendienstegesetz) dass ein FSJ von der Schulpflicht befreit. Du wirst definitiv nicht zur Berufsschule müssen, was auch gar nicht möglich ist, da du in einem FSJ in Vollzeit arbeitest.

...zur Antwort

Weil du für das Geld hoffentlich gut auf die Kultur in Thailand vorbereitet wirst und vor Ort immer einen Ansprechpartner hast?

Zudem muss man sich bewusst machen, dass du dort nicht händeringend gebraucht wirst. Du DARFST dort mitarbeiten. Die Menschen sind nicht auf Freiwillige Mitarbeit angewiesen. Und Klar ist auch dass dein Essen und deine Unterkunft auch etwas kostet, was die Organisation vor Ort bestimmt nicht zahlt, sondern von deinem Geld bezahlt werden muss...

Frag doch einfach mal bei der Organisation nach!

...zur Antwort

Je nach Land und Partnerorganisation kann es auch ein wenig günstiger ein MTV (midterm-Voluntary)werden. MIt viel Glück gibt es die Möglichkeit für Studierende , eine finanzielle Förderung des Auslands-Freiwilligendienstes als studienrelevantes Auslandspraktikum im Rahmen des PROMOS-Programmes zu beantragen.

Googel mal "IJGD" und "MTV"...

...zur Antwort

Solange Du deine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt hast, kann man auch mit 15 schon ein FSJ machen. Du musst nur eine Einsatzstelle finden die auch jüngere Freiwillige einstellt. Rechtlich kannst du auch schon mit 15 anfangen!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.