Was für eine Strafe bekomme ich?

3 Antworten

Bitteschön, 2 Sekunden mit Google:

Strafgesetzbuch (StGB) § 242, Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ins Gefängnis kommst du dafür nicht, aber die Läden werden sicher eine Strafanzeige wegen Die stahl stellen.

2 Hausverbote und eine deftige Geldstrafe. In das Gefängnis wirst du nicht kommen.