Wenn in deinem Pass "deutsch" steht, bist du deutscher Staatsbürger.

Soweit ich weiß gilt in Russland das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), das heißt, weil dein deine Mutter die russische Staatsangehörigkeit hatte, müsstest du auch russischer Staatsbürger sein. Sicher kann ich das aber nicht sagen.

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Es ist grundsätzlich legitim, in einem Gerichtsprozess Aussagen mit Gerichtsurteilen zu untermauern. Datenschutzrechtlich dürfte er ein berechtigtes Interesse für die Datenverarbeitung haben (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Fragen kann man sich nur, wo er das nicht geschwärzte Urteil herbekommen hat. Wenn es ihm jemand gegeben hat oder er dafür seine Stellung als Polizist missbraucht hat, könnte das unter Umständen rechtswidrig gewesen sein.

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Das erste Mal nicht nur unerheblich ist die Lebenserwartung zwischen 2020 und 2021 gesunken (Q). Das lässt sich also gut auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Allerdings ist die Lebenserwatung schon seit etwa 2014 nur noch leicht gestiegen, seit 2018 quasi stagnierend. Das Statistische Bundesamt nennt als Grund u. a. ungewöhnlich starke Grippewellen.
Grundsätzlich ist es auch klar, dass die Steigerung immer geringer wird, weil die Potentiale ja geringer werden.

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Eine Straftat kann ich jetzt hier nicht erkennen, deswegen wird die Polizei wohl nichts unternehmen.

Rechtswidrig könnte das aber schon sein, das müsste man aber zivilrechtlich durchsetzen oder die Schulleitung durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

Am Besten ist aber wohl, wenn das über die Eltern geklärt wird, die kann die Sozialarbeiterin natürlich informieren.

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Sofern die anstößigen Inhalte strafbar sind (was eher nicht der Fall ist), macht sich A als Täter und eventuell C als Anstifter (§ 26 StGB) strafbar.

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Die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein rechtlicher Status (Art. 116 GG), den du entweder bei Geburt oder durch Einbürgerung erhalten hast. Wenn auf dem Personalausweis "Deutsch" steht, hast du auch die Staatsangehörigkeit, egal was deine Herkunft oder die deiner Eltern ist.

Der Personalausweis oder der Reisepass sind nur zwei Stücke Plastik/Papier, auf dem dies und deine Personalien dokumentiert sind. Ob du diese hast, ändert nichts an deinem rechtlichen Status. Wenn du sie nicht hast, liegt das lediglich daran, dass du diese nicht beantragt hast. Einen Reisepass braucht man nur, wenn man in Länder reisen möchte, für die ein Personalausweis nicht ausreicht.

Es gibt keine Abstufungen bei der Staatsangehörigkeit. Entweder man hat sie oder nicht. Eine Differenzierung nach Herkunft wäre nicht mit der Werteordnung des Grundgesetz vereinbar.

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Ich studiere Jura und habe mich schon viele Stunden mit dem Grundgesetz beschäftigt, viele Artikel immer und immer wieder gelesen. Ich würde mal sagen, den größten Teil habe ich zumindest mal überflogen, aber vollständig gelesen habe ich es nicht. Wieso auch? Die Artikel haben eine ganz unterschiedliche Bedeutung, manche sind noch nie zur Anweldung gekommen, andere regeln nur ziemlich formale oder technische Dinge und sind nicht sehr relevant oder interessant. (Auf der anderen Seite füllt die Literatur zu etwa dem ersten Satz des GG ganze Hallen und enthält Ausführen, auf die man auch nach ein paar Mal lesen niemals kommen würde.)

Es geht auch viel um Zuständigkeiten und Verfahren, der unbedarfte Leser dürfte teilweise Schwierigkeiten haben, das darauf basierende Verfassungssystem allein durch die Lektüre zu verstehen, hilfreicher dürften da für den Einstieg animierte YouTube-Videos sein. Im Zweifel ist jetzt auch die Frage, wer etwa für Wasserstraßen zuständig ist, nicht essentiell für das Überleben der Demokratie.

Empfehlen kann man aber durchaus mal die Art. 1 bis 28 (Grundrechte und andere wichtige Vorschriften). Bereits bei Art. 13 dürfte man aber schon merken, dass die Sache kompliziert ist.

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Ich schätze, du musst das Geld für den Zeitraum ab Exmatrikulation zurück zahlen bzw. bekommst das dann nicht mehr überwiesen.

In Anbetracht dessen kann es durchaus Sinn ergeben, noch möglichst lang immatrikuliert zu sein.

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Rechts oben kannst du an dem "SCI" sehen, dass die wissenschaftliche Darstellung eingestellt ist. Das kannst du über über "Setup" (Shift+Mode drücken) umstellen.

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Ich glaube, es gibt kein extra Formular dafür.
Schreibe einfach einen Brief, indem du erklärst, dass du jetzt nicht mehr bei deinen Eltern, sondern an Adresse X wohnst (Förderungsnummer nicht vergessen) und lege eine Kopie der Meldebescheinigung bei. Das Amt berechnet das dann neu, ein neuer Antrag ist nicht nötig.

Wenn du BAföG Digital benutzt, kannst du das unter "Änderung mitteilen" machen.

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Hier ist der behandelte Zeitungs-Artikel abzurufen, falls sich jemand mehr damit beschäftigen möchte:

Martin Spiewak: "Die 8a gegen die KI", Zeit
https://cloud.uni-konstanz.de/index.php/s/da7mLgbHtzTjZbi

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Nebenjob beim Bafög nicht rechtzeitig gemeldet?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Mein Regelstudienzeit-Bafög ist zum März 24 ausgelaufen. Gerade läuft noch ein Antrag auf Weiterförderung wegen bestehender psychischer Erkrankung.

Da ich gerade noch kein Geld kriege habe ich im März und April 2024 gearbeitet, um mich solange der Antrag noch läuft und nicht bewilligt wurde finanzieren zu können. Den Job habe ich zu Ende April wieder gekündigt. Habe also nur im März und im April gearbeitet. Im März habe ich 19,5 Stunden pro Woche gearbeitet und im April 18 Stunden pro Woche. Es war also ein sozialversicherungspflichtiger Teilzeitjob. Verdient habe ich ingesamt brutto etwa 2000 Euro. (Also für März und April jeweils etwa 1000 Euro brutto). Job ist nun gekündigt und ich arbeite am Mai nicht mehr. Da ich von Anfang an wusste, dass ich dort nicht lange arbeiten werde, dachte ich ich teile den erzielten Verdienst für März und April dem Bafög Amt Anfang Mai nachträglich mit. Denn der Vertrag war befristet bis zum 30.09.24 und ich habe den quasi vorzeitig gekündigt. Ich weiß, dass man theoretisch sofort alles angeben muss, aber mir war ja klar, dass ich Ende April kündigen werde. Nun habe ich ja nur zwei Monate gearbeitet und bin mit 2000 Euro ja noch weit unter der Grenze, die man sich jährlich hinzuverdienen kann.

Gerade kriege ich aber ein blödes Bauchgefühl, ob ich vom Bafög Amt Ärger kriege wenn ich erst jetzt quasi nachreiche wie viel ich in den zwei Monaten verdient habe (auch wenn es unter der erlaubten Grenze liegt). Glaubt ihr, da wird es für mich Konsequenzen geben? Bußgeld oder Ähnliches?

Liebe Grüße und danke

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Du solltest es möglichst bald nachreichen, aber ich denke nicht, dass die da so streng sind und dir was passiert.

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Nein dafür gibt es keine Strafe

Er kann dich natürlich rauswerfen unn rein theoretisch zivilrechtlich gegen dich vorgehen, das ist aber schon fernliegend.

Strafbar ist das aber nicht.

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Hier gibt es eine umfangreiche Liste inkl. Rechtsgrundlagen: https://www.juraforum.de/news/gesetzliche-aufbewahrungsfristen-mit-rechtsgrundlagen-von-a-bis-z-tabelle_248156

So weit ich weiß gelten die aber alle nur für Unternehmer.

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Das dürfte sich durch eine freundliche Nachricht lösen lassen.

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