Insofern es sich hier um einen Neubau handelt, würde ich auf die Schmiererei mit dem Acryl erst einmal verzichten und die Fuge offen lassen. Die reißt sonst sowieso wieder auf. Die Fuge verspachten, auf keinen Fall ! ! Eventuell könntest Du ein Schattenfugenprofil einsetzen, um die beiden Bauteile zu entzkoppeln.

Hinweis : Soweit es sich um einen Neubau handelt, werden die trocknungsbedingten Bewegungen erst nach ca. 4 - 5 Jahren abgeschlossen sein. Wobei Holz natürlich immer etwas arbeitet. Generell werden auch Deckenanschlüsse aus GK an angrenzende Wände aus Mauerwerk und Putz immer wieder aufreißen. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Anschlussfuge zum Putz hin frei liegt. Man kann zur entkopplung auch einen transparenten Folienstreifen auf den Putz kleben, der zum GK und damit zur Spachtelmasse nicht haftet. Überstände lassen sich dann einfach abschneiden. Wird das nicht beachtet, reißt die Ecke nicht nur im Übergangsbereich auf, sondern es entstehen Risse bis etwa 10cm in die Putzfläche hinein.

Gruß - RAY -

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Alles nette Ideen hier :-) Mal eben so geht das aber nicht ! Welchem Zweck hat dieser Raum denn mal gedient ? Ob da auch mal ein Statiker drauf schauen sollte ? Nicht, dass die Balkenlage samt Schüttung, Unterkonstruktion ( Trockenestrich in Form von Fermazellplatten ) die Verkehrslasten schon so weit herab setzt, dass Du nicht mal mehr einen Schrank dort aufbauen kannst. ( Extremfall ) Dann kann man nicht einfach einen vermutlich Speicherraum als Wohnraum umbauen ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Je nach dem wie hoch dann die oberste Geschossdecke, also der Bodenbelag des neuen Raumes liegt, müssen vielleicht auch noch brandschutztechnische Bestimmungen eingehalten werden.

Ich würde Dir dazu einen Architekten empfehlen, der da mal drauf guckt. Das wiord vielleicht 150-200 Eus kosten, dafür bist Du dann auf der sicheren Seite.

Gruß - RAY - :-)

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Hier gibt es ja schon mal ein paar ganz gute Ansätze, neben leider einem Haufen dummen Zeugs .................

Wie dick ist der Estrich ? Wie stark die Dämmung darunter ? Aus was besteht die Dämmung ? Was ist das für ein Estrich ( Zement ) ? Hat der gute Fliesenleger Fasern eingestreut ? Wie groß ist der Raum in dem der Estrich verlegt wurde ? Welcher Belag soll auf den Estrich ?

Ansonsten gilt, ein Estrich darf natürlich reissen ! Das ist auch nichts schlimmes, denn er kann relativ einfach wieder vernäht werden. Mich würden aber o. g. Positionen interessieren, um eventuelle Fehler ausschließen und Folgeschäden abschätzen zu können.

Vielleicht liegt auber auch ein Mangel vor und der Estrich muss erneuert werden. Dann natürlich auf Kosten des Fliesenlegers !

Gruß - RAY -

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Nun, ein Architekt kann als solcher auch in der Industrie oder im Gewerbe tätig werden und damit wirtschaftliche Interessen am Handel von Gütern haben.

Das darf ein freier Architekt nicht, denn er soll ja die Interessen der Bauherrenschaft vertreten. Er darf beispielsweise kein Haus planen und anschließend mit einer eigenen Baufirma herstellen. Das würde den Grundsätzen des Architektengesetzes wiedersprechen. Er hat sozusagen beratende und planende Aufgaben.

Das ist so ähnlich wie mit unserem verflossenen Bundespräsidenten, der wurden mit der Annahme eines besonders günstigen Kredites aus privater Hand ebenfalls private wirtschaftliche Interessen unterstellt, die er in dieser Position eben nicht haben darf.

Also beide dürfen ihre Position nicht gegen die Interessen Ihres Mandanten lenken. Der eine hatte die Bundesrepublick und der andere hätte einen Bauherren als Mandschaft.

Hm, ob ich mich wohl verständlich ausgedrückt habe ?? ............... :-)

Gruß - RAY -

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Ach so, wenn da natürlich noch Räume branschutztechnisch voneinander getrennt sein müssen, muss die Wand natürlich auch bis oben hin geführt werden. ( Stark vereinfacht dargestellt ) Sonst würde ja das Feuer und der Rauch in einem Raum über die Decke in andere Räume gelangen können.

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Grundsätzlich werden zunächst die Wände gestellt um die Decke zu unterbrechen. Die Wände werden praktisch über die Decke hinaus gezogen um die Räume auch schallschutztechnisch voneinander zu trennen. Würdest Du das umgekehrt machen, würde der Schall über die Decke und die Traglattung in andere Zimmer übertragen werden. Dann muss die Wand auch noch ein wenig Stabilität haben oder ? Also führt man die Wandprofile möglichst bis zum nächsten Bauteil durch und schließt sie dort an. Soll ja oben nicht wackeln wenn Du ne Tür zuhaust :-)

Gruß - RAY -

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Na, am Wetter wird es dann wohl nicht gelegen haben. Ich bin jetzt aber leider auch kein Maler. Ich kann hier daher auch nur rein hypothetische Thesen dazu aufstellen. Aber auch diese Annahmen können durchaus zu einer solchen Auswirkung führen. Zum einen ist da die Farbe Rot. Ist das vielleicht ein Rot wie an den Häusern hier ? Diese Farbe ist extrem empfindlich. Sie reagiert aufgrund des dunklen Farbtons stark auf Sonneneinstrahlung. Das heißt, die Flächen erwärmen sich anders als bei hellen Farbtönen. Stimmt dann im Untergrund etwas nicht, reagiert sie sofort. Da das Gebäude 20 Jahre alt ist – also ca. Bj. 1992 können konstruktive Wärmebrücken vorhanden sein, die natürlich gegenüber anderen Flächen abweichende Oberflächentemperaturen aufweisen. ( Fenstersims wie beschrieben, Rollladenkästen, Stürze, Übergänge Deckenplatten im Mauerwerk ………… ) was schnell zu Reaktionen führt. An solchen Stellen kann auch der Feuchtigkeitsgehalt im Putz und Mauerwerk erhöht sein. Scheint da die Sonne drauf, kann es zu Ausblühungen ( Salze ) aus dem Mauerwerk oder Putz kommen. Die rote Farbe wirkt bei Sonneneinstrahlung und auch schon bei diffusem Licht praktisch wie ein Verstärker. Dann stelle ich fest, dass diese Farbe in wenigen Jahren verblasst und bei unterschiedlicher Bewitterung der Flächen schnell auch Laufspuren von Wasser und natürlich Verfärbungen aufweist. Also ich werde solche dunklen Farbtöne mit Sicherheit nicht mehr bzw. nur unter ganz bestimmten Bedingungen einsetzen. Vielleicht haltet Ihre diese Hinweise auch mal im Hinterkopf. Gruß – RAY -

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Das klingt ein wenig nach Ausblühungen ! Darf ich fragen wei alt das Haus ist und welchen Farbton ihr gewählt habt ? Wenn das nicht der erste Anstrich gewesen ist, was wurde da mit was überstrichen ? Naja, um das zu beantworten muss man schon so einiges wissen.

Zunächst mal ist das ein Mangel. In der Regel lehnen sich die Angebote von Handwerksbetrieben an die VOB ( Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ) an. Demnach habt ihr min. 4 Jahre Gewährleitung auf den Anstrich. Der Unternehmer hat den Untergrund vor Ausführung seiner Arbeiten abzunehmen. Er kann sich z. B. nicht damit entschuldigen, dass der Untergrund vielleicht zu feucht war. Wie war denn das Wetter zu der Zeit ? Und, war es vielleicht zu kalt ? Auch dann darf der unternehmer nicht einfach Ausführen. Oder aber, er hat schlicht das falsche Matereial verwendet. Also die Angelegenheit kann unter Umständen zum Sanierungsfall werden.

Ich würde zunächst diese Ausblühungen als Gewährleistungsmangel bei dem Handwerker schriftlich anmelden. Ihr müsst nicht einmal genau wissen was da passiert ist. Es reicht, den Mangel auch laienhaft zu umschreiben und mit Fotos zu hinterlegen.

Gruß -RAY-

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Nun noch was ...... So ein Haus ist doch sicher kein Einfamilienhaus oder ? Dann, ist es auch kein Haus geringer Höhe ( bis 7,0m Oberkante letzte Geschossdecke ) !

Die LBO NW ( Landesbauordnung NRW ) sagt im § 34 (1) Decken : "Decken so wie deren Bekleidungen müssen unbeschadet des § 17 Abs.2 hinsichtlich ihres Brandverhaltens nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen : "

" Spalte 4 - Bauteil - Decken - F90-AB, - Decken über Kellergeschossen - F90-AB, - Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind - F90, - Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind - keine ( siehe jedoch §30 Abs.4 )"

Also, wenn ich das nu richtig aufgeschlüsselt habe, dann muss der Träger sogar F90 AB verkleidet werden.

Da so ein Träger keine Brandwiederstandsklasse hat ( gibt bei ca. 900°C den Geist auf ) muss diese Verkleidung her.

Gruß - RAY -

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Meister Seehausen meint : " Lastabtragende Stahlträger müssen mindestens F30 ummantelt sein; das geht nur mit bauartzugelassenen Konstruktionen aus Gipskartonplatten."

Wenn dem so ist ( ich schau mir das noch mal an ) dann ist mit selbermachen an dieser Stelle schluss mit Lustig. Was Seehausen nämlich nicht dazugeschrieben hat ist, dass für dieses Bauteil nur für den Verwendungszweck zugelassene Baustoffe, in diesem Fall Brandschutzplatten, einegesetzt werden müssen. Die Art und Weise der Konstruktion und die zu verwendenden Materialien haben eine Zulassung mit Ü-Kennzeichnung. Auf den Seiten der Fa. Knauf, Rigips usw. kann man das einfach ergurgeln und sich sogar die Zulassungen runterladen. Der Haken, es fehlt dann noch eine Fachunternehmerbescheinigung, die die ordnungsgemäße Ausführung dieser Arbeit bescheinigt. Nun, vielleicht habt Ihr ja jemanden, der das Ding unterschreibt :-)

Wenn nu die Hütte abfackelt und eben dieses Bauteil Ursächlich für den Zusammenbruch des Gebäudes oder Personenschäden ist ( Mal übertrieben dargestellt ), dann guckt auch die Versicherung mit einem Gutachter mal genauer nach. Fehlen dann diese Bescheinigungen möchte ich nicht in Eurer Haut stecken.

Auch wenn Ihr keine Fachleute seit, seit Ihr bezüglich dieser Ausführung dazu verplichtet. Gemäß dem Satz - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

An Seehausen - Wenn schon gescheite Kommentare, dann bitte Vollständig !!!!

Gruß - RAY -

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Sowas muss erst einmal in eine Dampfsperre eingepackt werden. Dazu kann man z. B. eine PE-Folie verwenden. Nicht schlabbern, es könnte im Hintergrund trotz Grundierung rostig werden und durch den Putz schlagen. Dann braucht man einen Putzträger. Den stellt man aus so genannten Streckmetall her. Das mal im Baustofffachhandel erfragen. Bitte nicht bei Obi, Praktiker und Konsorten. Die sind eh zu teuer, liefern nur mittelmäßige Qualität und die Beratung ist schlicht nur zum lachen !!

Gruß - RAY-

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Genau so !!! Der Meterriss ist für alle beteiligten der Verbindliche Orientierungspunkt. Den lasse ich immer vom Rohbauer fest und an einer Stelle für alle verbindlich anlegen. Dazu gibt es so genannte Fahnen in den unterschiedlichsten Ausführungen, die selbst überputzt werden können und dennoch nicht verschwinden.

Kostet 2-3 Euro so ein Ding und wird einfach an die Wand gedübelt.

Um Gewerkeübergreifende Streitigkkeiten diesbezüglich auszuschalten, würde ich diesen Meterriss bis zum Schluss verteidigen :-)

Naja, hab da so meine Erfahrungen gesammelt !!

Gruß - Ray -

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Auf die Gefahr hin, dass ich mit meiner Antwort einen bereits vorhandenen Beitrag nur wiederhole, weil ich keine Lust habe mir jetzt alle Beiträge durchzulesen .................

Die Betriebskosten so ne E-Heizung sind natürlich preiswerter als Gas, Öl oder dieser Pellet Mist. Der Haken, man muss wissen wie und warum !

Man kann sagen, dass Öl ca. 10 Kw/h je Liter und Gas ca. 10 KW/h je m³ Energie liefert. Bei Strom wir natürlich direkt in KW/h abgerechnet. Wenn jetzt einem Liter Öl ca. 90 cent kostet, dann kostet der Energieträger ca. 9 cent je KW/h. ( Ich schlabber hier mal den Wirkungsgrad der Anlagentechnik, da der sowieso in die Nähe von100 % heran geht und Verteilverluste meist im Haus bleiben )

Strom kostet ca. 23 cent je KW/h und damit knapp 3 mal so viel wie Gas oder Öl.

Ohje, also ist eine Stromheizung 3 mal so teuer ????

Jaein, denn es gibt ja Wärmepumpentechnik, die ich schon wer weiß wie oft verbaut habe. ( Lassen hab ).

Eine so genannt Sole/ Wasserwärmepumpe, auch mit Strom betrieben, ( Übrigens von der KfW-Förderbank gefördert ) hat ein Jahresarbeitszahl von ca. 4,0 und darüber. Das bedeutet, dass der Energieertrag das Vierfache des Energieeinsatzes ausmacht. Also berechnen sich die Energiekosten so - 23,00cent / KW/h / 4 = 5,75 cent / KW/h. Da bei einer gut dimensionierten Pumpe der Ertrag noch höher liegt, wird auch die Einsparung über diesem Wert liegen.

Wermutstropfen - Das Gebäude sollte gut isoliert sein, denn am wirtschaftlichsten läuft so ne Pumpe mit Vorlauftemperaturen von < 45°C. Auch wenn viele da gleich nach ner Fußbodenheizung bzw. Flächenheizung schreien, im Altbau ist das nicht immer nachrüstbar und es Stehen nur bestehenden Heizkörper zur Verfügung. Nun, aber auch das macht nixen, denn wenn so ein Altbau wärmetechnisch saniert wurde, sind die bestehenden Heizkörper sozusagen überproportioniert. Bedeutet, ich kann die Heizkörper auch mit geringen Vorlauftemperaturen bis 35-40°C fahren. Bitte keine Zwischenrufe jetzt, ich habe zwei Häuser mit 140 + 185m² beheizte Nutzfläche in 2006 und 2007 so ausgerüstet. Und - das funzt bis heute einwandfrei. Was noch - das kleinere hat sogar nur eine Luft- / Wasserwärmepumpe :-)

Ob sich das rechnet ? Kommt darauf an wie alt man ist und wie viel Wert auf den Werterhalt und -Steigung gelegt wird. Die Amortisationszeiten für die Mehrkosten von ca. 8.000 - 14.000 € im Neubau für die Solewärmepumpe ( Je nach Gebäudegröße und Wärmebedarf ) liegen bei ca.10 - 12 Jahren. Also, Deinem Opa würde ich da nicht zu raten, da kann er lieber noch ein paar Kaffeefahrten mehr machen.

Wartungskosten ? Hm, sowas funktioniert wie ein Kühlschrank. Ab und an muss mal auf das Wasser- Glykolgemisch geschaut werden und vielleicht das Gehäuse abgestaubt werden. Der Schornsteinfeger ist übrigens dann auch arbeitslos. Nein, krach macht das Ding auch nicht mehr wie ein gewöhnlicher Haushaltskühlschrank.

Ansonsten gilt, wenn das Haus gut gedämmt und dicht ist, braucht man wenig Wärmeenergie zur Beheizung bereitstellen. Aber, man kann sich auch tot dämmen !!!!! Heißt, je dicker die Dämmung wird, je geringer die Wirkung. Eine 12cm dicke Dämmung leistet im Verhältnis zur Materialstärke mehr als eine 24cm starke Dämmung.

Generell kann ein Gebäudeenergieberater sowas optimieren. Was er aber auch kann ist, das Gebäude aufnehmen und verschiedene Varianten der Heizung und Warmwasserbereitung berechnen. Also verschiedenen Varianten gegenüberstellen. Dabei können auch die Investitionskosten und die Amortisationszeiten der Anlagentechnik unter Berücksichtigung der Verzinsung gegenübergestellt werden.

Das wäre mein Vorschlag für die Auswahl des richtigen Heizsystems, wenn man ökonomisch handeln möchte. Auch ein Heizungsbauer weiß Rat. In der Regel aber nur unter Berücksichtigung der Produkte die er kennt und mit einer guten Gewinnspanne verkaufen kann. Wenn Du 5 Firmen fragst, bekommst Du 5 Antworten. Nur brauchen kannst dann davon keine so wirklich. Also, lieber unabhängigen und objektbezogenen Rat einholen. Natürlich gibt es noch jede Menge weitere Möglichkeiten, Kombilösungen und Alternativen. Das würde aber jetzt den Rahmen sprengen.

Gruß - RAY -

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Ach so, hab da was vergessen - Natürlich sollte der Architekt alle Leistungen erbringen ! Also auch die Bauleitung oder Baubegleitung wie Du das nennst.

Das hat was mit der Gewährleistung zu tun ! Und dann, für jedes Gewerk also z.B. den Rohbau, mindestens 4-5 Angebote einholen lassen !!!!!!!!

Er sollte sich auch mit Wärmeschutz und den möglichen Energieversorgungsvarianten auskennen. Selbstverständlich sollte er auch Fördermöglichkeiten der KfW un dem BAFA im Hinterkopf haben.

Natürlich sollte auch das Grundstück genau ins Auge gefasst werden !!! Schön ist gut, aber vorsicht !!!!

Gruß - RAY -

Übrigens, es gibt ganz gute Foren zpeziell für Häuslebauer

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