Provisionsrechnung MC Makler rechtens?
Hallo,
wir haben im Januar 2023 MC Makler mit der Veräußerung unserer Immobilie beauftragt. Leider waren kaum Interessenten zustande gekommen die deutlich unter dem Kaufpreis Preisvorschläge gemacht hatten. Wir haben dadurch am 15.3.23 die Kündigung beauftragt. Wir wollten die Immobilie noch von außen sanieren um einen höheren Wert zu erzielen. Dann kam aber am 25.3 eine WhatsApp von einem Freund. In der WhatsApp war ein Gesuch auf eBay Kleinanzeigen wo eine junge Familie ein Bungalow sucht. Da wir eins zu verkaufen hatten haben wir uns bei der Familie gemeldet und es kam zur 1 Besichtigung und zu weiteren Besichtigungen mit Preisverhandlungen. Letztlich haben wir uns geeinigt und der Kauf wurde im Mai 2023 vorbereitet und es kam zum Grundbuch Überschreibung Anfang Juli 2023. Jetzt im März 2024 schickte MC Makler beiden Parteien eine Provisionsrechnung für angeblich erfolgreiche Vermittlung ihrer seits. Wir haben beide Verkäufer und Käufer jeweils getrennt von einander einen Widerruf geschrieben. Wir eher im Hausgebrauch formuliert und die Käufer über juristische Hilfe. Jetzt haben die Käufer eine Stornierung der Provisionszahlung erhalten. Es wurde intern geprüft und sie ziehen die Provisionszahlung zurück und bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Wir haben eine Antwort erhalten das sie an der Provisionszahlung festhalten. Wir hatten genau beschrieben im Widerruf wie der Kontakt zustande kam und die Käufer haben es auf ihre Weise formuliert. Deren Rechnung ist storniert. Bei unseren Antwortschreiben von MC Makler heißt es das man davon ausginge das die Käufer seitens MC Makler Unterlagen so wie Adresse bekommen habe und uns darauf privat an MC Makler vorbei den Kontakt zu uns gesucht hat. Angeblich wurde auch ein Besichtigungstermin vereinbart der dann abgesagt wurde. Das stimmt so nicht. Die Käufer hatten sich dazumal Informationen holen wollen aber nachdem sie von MC Makler nicht zeitnah was hörten und auch nur ein Telefon Erstgespräch vereinbart werden sollte haben sie von ihrer Kündigungsfrist gebrauch gemacht.
Für mich sieht es so aus als würde MC Makler versuchen an Geld zu kommen. Käufer und Verkäufer haben inhaltlich dem Kontakt zueinander geschildert und die eine Rechnung wird storniert und dem anderen wird unterstellt das der Käufer an MC Makler vorbei den Kontakt gesucht wurde. Wie kann dann aber MC Makler die Provisionszahlung beim Käufer stornieren wenn MC Makler eigentlich sagt sie hätten uns privat kontaktiert nach dem sie die Unterlagen und Adresse bekommen haben sollten. Dann haben sie doch durch die Stornierung indirekt zugegeben das es keine Vermittlungsarbeit seitens MC Makler gab ?
1 Antwort
Wenn McMakler Dir während der Vertragslaufzeit den (späteren) Käufer nachgewiesen hat, dann bist Du wahrscheinlich provisionspflichtig. Das hängt aber von der konkreten Formulierung des Maklervertrages ab. Ohne eine Individualvereinbarung kann aber ein Makler Dir nicht verbieten, selbst einen Käufer zu suchen. Eine derartige Klausel im Maklervertrag wäre ungültig.
Wahrscheinlich wirst Du Dich an einen Fachanwalt wenden müssen. Einen Tip habe ich aber noch. McMakler ist Mitglied im Immobilienverband IVD. Hier gibt es einen sogenannten Ombudsmann, der einen Fall wie Deinen KOSTENFREI prüft. Das gibt Dir eine sehr gute Einschätzung Deiner Erfolgsaussichten.
Solange McMakler Euch nicht nachweisen kann, dass sie Euch den späteren Käufer schon vorher benannt haben, seid Ihr auf der sicheren Seite. Einfach schriftlich darauf hinweisen, dass Ihr laut Maklervertrag selbst einen Käufer suchen durftet und die Sache ist schnell erledigt
Hallo vielen Dank. Den Ombudsmann hab ich gestern den Fall geschildert. Einen Rechtschutz hab ich auch gefunden der sich den Fall annimmt. Im Prinzip kann MC Makler eine Vermittlungstätigkeit nicht nachweisen weil es keine gab. Wir können aber nachweisen daß abseits von MC Makler der Kontakt entstanden ist. Wie gesagt sie haben es ja beim wiederuf des Käufers zugegeben das sie nach interner Prüfung die Rechnung zurück nehmen. Also konnte doch kein Vermittlungsnachweis erbracht werden. Unser Maklervertrag beinhaltet das wir auch Käufer suchen dürfen. Ich denke da wir nicht juristisch mit dem Widerspruch geantwortet haben und die Käufer schon versucht man jetzt eine Einschüchterung.