Wasser hat bei 4°C das geringste Volumen.

Somit würde sich, wenn das Wasser von (als Beispiel) 40° C auf ca. 7° C abkühlt der Füllstand der Flasche verringern.

Das Wasser ist dann nicht "weniger" (so wie bei Verdunstung), sondern das Volumen hat sich infolge der geänderten Temperatur verkleinert.

Wenn Du willst, google mal "Ausdehnungskoeffizient Wasser"...!

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Guten Nachmittag!
(wie der Engländer sagen würde...)

Oh, die Prüfung war easy und schnell erledigt!

Ich hatte im Winter Prüfung.

Da waren einige schon vorab am lästern, dass ich gute Chancen haben würde, durchzufallen, weil zu der Nervosität noch die winterlichen Straßenverhältnisse kamen.

Das war dann aber nicht der Fall.

Ich wäre erst gegen 10:00 Uhr dran gewesen (an dritter Stelle) und dachte, da habe ich ja noch Zeit, mich seelisch drauf vorzubereiten und noch einen Kaffee zu trinken.

Die an erster Stelle gesetzte alte Dame hatte dann allerdings einen Nervenzusammenbruch und musste erstmal wieder aufgepäppelt werden.

"Ach, dann fahr DU mal als erstes!" meinte der Fahrlehrer und ließ mich gar nicht erst ins Café rein...

Da hatte ich dann schon einen Klumpen im Magen...!

Ok, also rein ins Auto.

Der Prüfer war ein netter älterer Daddy und mehr als sparsam mit seinen Ansagen.

Nachdem ich schon etliche Minuten immer nur geradeaus gefahren war - schon fast langweilig ... - fragte ich, ob ich eventuell eine Anweisung, irgendwo abzubiegen, überhört hätte.

"Nee, passt schon" meinte er und notierte sich weiterhin irgendwelche Sachen auf seinem Schreibblock.

Ich fuhr also langsam (Schnee) immer weiter stadtauswärts und hatte keine durchgezogenen Linien und Haltelinien, denn die waren kaum zu erkennen.

Praktisch^^

Nach insgesamt 10 Minuten kam ein Parkplatz von einem Baumarkt - da sollte ich drauf und rückwärts einparken.

Es war nicht mal 9 Uhr und kaum was los.
So konnte ich easy irgendwo einparken (auch hier gab es schnee-bedingt keine Linien^^) und das war´s.

"Finden Sie den Weg zurück alleine?" war seine letzte Ansage.

Insgesamt war ich gut 20 Minuten unterwegs. Keine Autobahn, keine fiesen rechts vor links Straßen, nix...

Und davor hatte ich eine riesige Angst...!

Wenn alles im Leben so einfach und rund laufen würde wie meine Fahrprüfung - das wäre ein Geschenk!

:-)

LG

@ janvalperz : alle Gute für die Prüfung - Du schaffst das schon! :-)

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Der Aufkleber "Fahranfänger" würde vielleicht Deine Vorschriften-Treue erklären, aber am Verhalten des LKW-Fahrers nichts ändern.

Würde eher einen Aufkleber verwenden wie:

"Entschuldigen Sie bitte, dass ich so dicht vor Ihnen herfahre!"

Ansonsten solltest Du Dich in Deinem Fahrstil nicht beirren lassen.

Gewissenlose Drängler und Raser, die Verkehrsschilder als unverbindliche Empfehlung verstehen, gibt es schon genug.

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Als Privatverkäufer hast Du nicht die Produkthaftung eines gewerblichen Verkäufers.

Du müsstest allerdings schon offen und eindeutig darauf hinweisen, dass dieser Artikel auch als Neuware keine (deutsche) Garantie / Gewährleistung hat, weil es sich um Importware handelt.

Wenn das deutlich zu lesen ist, kann Dir kein Betrug / Verschweigen angelastet werden, weil dem Käufer / Bieter die Umstände und Bedingungen bekannt sind.

Wer dann trotzdem das Geschäft eingeht, weiß, dass dieses Risiko besteht.

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Hintern versohlen + ohne Essen ins Bett

...ist wohl die schlechteste Lösung. :-)

Ich würde mich mal in Ruhe mit dem Kind hinsetzen und Aussprache halten, warum und wie es dazu kam.

Und dann würde ich nach Lösungen suchen für die offensichtlich Unzufriedenheit auslösenden Sachen.

Das Kind hätte schon beim ersten Mal nicht abhauen dürfen, sondern zu mir kommen und reden. Weil das ganz sicher kein zweites Mal passieren soll, muss an der Basis Kind - Mutter (Eltern) gearbeitet werden.

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Das hängt ganz davon ab, ob es ein mobiles oder fest installiertes Gerät ist, ob es einen oder mehrere Räume kühlen soll, wie viele Quadratmeter...

im einfachen Fall habe ich gute Erfahrungen mit dem Remko RKL 360 Eco kompakt gemacht:

Bild zum Beitrag

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Kleinanzeigen Käufer will Kaufpreis zurück?

Hallo,

Die Ausführungen sind etwas länger, es soll aber kein Detail untergehen. 

Wir hatten auf Kleinanzeigen ein gebrauchten Flachbildschirm-Fernseher angeboten für 50€, ohne Versandmöglichkeit, nur Abholung vor Ort.

Es meldete sich ein Interessent, der nach den genauen Maßen der Gesamthöhe und Breite fragte. Da dies für ihn passte, bat er nun wegen der langen Anfahrtstrecke um 10 € Preisnachlass. Diesen sagten wir zu. Er fragte nach unserer Nummer und Adresse, die wir im Anzeige-Chat mitteilten, die Nummer hat er angeblich nicht bekommen. (Sie wird aber angezeigt.) Er teilte seine Nummer mit.

Telefonisch sprachen wir den Termin ab, der Käufer, ein älterer Herr, kam pünktlich, wir zeigten, dass das TV-Gerät angeht, aber kein Bild zeigen kann, weil er nicht mehr an der Satellitenschüssel angeschlossen ist. Er erklärte, dass er einen Kabelanschluss hat. Der Käufer wollte 45 € geben, was wir ablehnten, abgemacht waren schließlich 40 € gewesen.      Er bat uns darum, ihm beim Tragen zu helfen, mein Mann trug das Gerät und lud es in das Auto.

Abends rief der Käufer an, dass er den Fernseher nicht zum Laufen bekommt. Wir downloadeten die Anleitung (die Gebrauchsanweisung hatte er bekommen) erklärten Möglichkeiten, weiterzukommen.

 Tage später kam von ihm eine Anfrage auf Kleinanzeigen: „nur um zu testen, ob dieser Weg funktioniert“. (O-Ton.)

Nach ca. einer Woche kam ein Brief vom Käufer, er bekommt das Gerät nicht zum Laufen, auch ein Hausmeister "der Ahnung hat" hätte es vergeblich versucht. Außerdem ist der Fernseher zu schwer für das vorgesehene Regal. Das Gerät sei ein Fall für den Wertstoffhof. Er will sein Geld zurück und ärgert sich über die Spritkosten. 

Die weitere Konversation erfolgte per E-Mail.  

Da er das Gerät direkt bei uns abgeholt und bezahlt hat, würde unsere Formulierung aus der Kleinanzeigen-Anzeige

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, sind Garantie, Rückerstattung, Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

nicht gelten, meinte der Käufer. 

Wir gaben weitere Anregungen, was er noch versuchen könne, um den Fernseher zum Laufen zu bringen. Bei uns hat der ja reibungslos funktioniert.               Antwort: Das Gerät ist auf dem Wertstoffhof, einen Fachmann damit zu betrauen wäre zu teuer gewesen. Der Käufer will seine 40 € zurück.

Wir waren perplex über diese überstürzte Aktion. Und fragten nach einem Beleg für die Ablieferung. Den gibt es nicht. Wir sollen den Kaufpreis überweisen.

Wir äußerten den Gedanken, dass der Fernseher ja in Wirklich womöglich seine Arbeit tut. Es kam eine verärgerte Reaktion. Der Fernseher sei auf dem Wertstoffhof, basta. Er will das Geld.

Sind wir verpflichtet, dem Käufer den Kaufpreis von 40 € zu erstatten? Wir hatten gar nicht die Möglichkeit das Gerät abzuholen, oder wären wir überhaupt dazu verpflichtet gewesen?

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Bei Käufen von privat ist das so eine Sache.
Zwar gilt "gekauft wie gesehen", aber es darf natürlich kein Betrugsversuch sein, wo ein optisch einwandfreies Gerät wissentlich defekt verkauft wird.

War in Eurem Fall ja scheinbar anders: das Gerät funktionierte bei Euch - warum nicht beim Käufer... weiß keiner.

Da wäre es schon mal strittig, wer nun woran die Schuld trägt. Das Gerät konnte bei Kauf nicht getestet werden, somit lag natürlich das Risiko in der Luft...

Entscheidend für den Ausgang dieser Geschichte ist allerdings, dass der Käufer auf einen Rücktritt besteht, welcher seinerseits aber nicht erfüllt werden kann, weil die Ware nicht mehr existiert.

"Geld zurück" bedeutet in den meisten Fällen eben auch "Ware zurück". DANN wäre eine Wandlung möglich. Hat er den strittigen Gegenstand bereits entsorgt, kann er den Vertrag in umgekehrter Reihenfolge nicht erfüllen und hat Pech gehabt...

Ein Recht auf Erstattung des Kaufbetrages hat er in diesem Fall nicht.

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Unterschiedlich:

der Küchenlappen wird immer ausgespült und stinkt nicht
allerdings wird der irgendwann unbrauchbar (zerfleddert ...) und wird DANN ersetzt

einen Schwamm (wie im Bild) habe ich zum Töpfe saubermachen
stinkt nicht, wird ebenfalls ersetzt, wenn nichts mehr taugt...

Putzlappen kommen bei mir in regelmäßigen Abständen in die Waschmaschine, dann kann man die recht lange verwenden, ohne dass sie müffeln oder ekelig sind.

Die einzigen "Eintagsfliegen" unter diesen Artikeln sind diese Stahlgeflecht-Schwämme, die ich zum Reinigen des Grillrostes brauche.

Da ist nach einem Gebrauch nichts mehr zu retten.

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Nervig, aber geht

Ein Baby kann generell nichts dafür, wenn es schreit.

Aber auch die Eltern können gerade auf so langen Fahrten nicht immer gegensteuern. Flasche geben, ablenken, usw. natürlich - aber wenn das Kind durch die lange Reise schlicht gestresst / gelangweilt ist, kann man das Geschrei kaum verhindern.

Wirklich ärgern kann ich mich nur über tief-entspannte Eltern, die das brüllende Kind neben sich in einem Reise-Sitz für Babys abgestellt haben, selbst mit Handy / Tablett etc. beschäftigt sind und der Meinung sind, das hört schon irgendwann wieder auf...

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