Ja, denn heutzutage verlangen Vermieter eine Schufa Selbstauskunft vom möglichen Mieter und wenn diese nicht gut ist, dann kann man davon ausgehen daß der Vermieter nein sagt. Denn der Vermieter hat genug Interessenten für das Mietobjekt, die eine sehr gute Schufa vorweisen können ☝️

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Gib es deinen Eltern zum unterschreiben und gut ist. (Du hast zwei mal ne 6 bekommen, weil du nicht gelernt hast, da du besseres zu tun hattest?!) 🤦🤣

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Nein, daß ist doch legal. Alles ab 14+ kann man laut Gesetz wegbrettern 👍😎

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In der Politik würde man derart Politiker nach Brüssel in die EU Politik abschieben. Denn dann ist man die los und in Brüssel kann man eh nicht viel kaputt machen und selbst wenn, daß fällt dort nicht großartig auf. Kleines Beispiel gefällig, der ehemalige EU-Boss Juncker, ein total versoffener Strolch, der selbst bei offiziellen Anlässen zum Teil so voll war, daß er entweder hingeflogen ist, gestützt werden mußte oder Politikerinnen an die Wäsche ging und das vor laufenden Presse Kameras ☝️ Noch Fragen 🤔

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Zahlungen (fortlaufende) werden bei ALG II immer am Monatsende überwiesen. Heißt für dich, du bekommst das Geld Ende diesen Monat auf dein Konto inclusive der Nachzahlung für ab Monat März.

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Blödsinn, dann könntest du ja drei Tage "Krank" miemen und das ohne Krankmeldung (AU Bescheinigung vom Arzt) und dann wieder einen Tag auf Arbeit antanzen und dann wieder drei Tage "Krank" machen und das dann so weiter. Du wärst also damit einmal pro Woche auf Arbeit und den Rest "Krank". 😜

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Ist es schädlich einen langen Penis zu haben, nein, siehste. Es ist eben ggf. nur etwas hinderlich, zum Beispiel bei engeren Hosen.

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Das ist das allgemeine Problem Namens Hämorrhoiden und dagegen hilft eine Salbe, die man rezeptfrei in jeder Apotheke kaufen kann.

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Nein, denn generell halte ich mich da an die Worte von Dr. Axel Stoll (1948-2014), der einst sagte:

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Der war in Warteposition, denn wenn es ein Rettungshelikopter war, dann mußte dieser ggf. einen Funkspruch abwarten, ob das angesteuerte Ziel (Krankenhaus) auch diesen Patienten aufnehmen kann oder ob der Hubschrauber eine andere Klinik anfliegen soll.

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Warum wurde mein Brief zurückgeschickt?

Habe einen Kompaktbrief in einem knallroten Briefumschlag verschickt und die Empfänger Adresse in schwarz groß drauf geschrieben

(natürlich alles korrekt beschriftet und Maße alle eingehalten)

Im Nachhinein merke ich selber, dass das nicht die beste Idee war… jedenfalls bin ich mir jedoch immernoch nicht bewusst, weshalb genau dieser jetzt zurückgeschickt wurde.

Auf der Dhl Website steht, dass bunte Briefe erlaubt sind, auch stark bunte. Jedoch sollte die Adresse auf einem möglichst hellen Untergrund stehen, also denke ich mal auf einem weißen Etikett oder Papierschnipsel.
Ist das möglicherweise der Grund und habe ich das so richtig verstanden?

Auf dem Brief stand, dass 0,60€ Porto fehlen würden… ist das jetzt ein “Strafgeld” oder zahlt man mehr für bunte Briefe wegen dem Aufwand? Ein Großbrief ist das nämlich absolut nicht…

Alles aber halb so wild, mir stellt sich jetzt nur die Frage, wie ich den Brief nun erneut abschicken soll. Auf dem Brief steht, wenn ich das so richtig verstanden habe, dass ich nur 0,60€ Porto ergänzen muss und dann das Ende von dem gelben “Sticker”/Etikett abreisen soll. Dabei soll angeblich die Gültigkeit der Briefmarke erhalten bleiben. Habe ich das so richtig verstanden? Müsste ich die Adresse dann nochmal, aber diesmal auf weißem Untergrund, drüber kleben? Könnte ich dann diesen Umschlag nach den genannten Änderungen so lassen und erneut abschicken?

(Siehe Bild vom zurückgeschickten Brief )

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Dieser Brief war zu schwer und hätte demzufolge mit mehr als nur 1,00€ Porto frankiert sein müssen.

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Viel zu teuer! Hände weg davon. Ich selbst zahle 300,-€ für eine knapp 60qm Wohnung (bei Einzug komplett neu renoviert!) mit Balkon und Pkw-Stellplatz direkt vor der Haustür und last but not least einen super Hausmeisterservice, Anruf genügt und "Fred" steht innerhalb von 1 Stunde auf der Matte falls mal was klemmt.

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Strafgesetzbuch (StGB)§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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