Ich finde es immernoch hässlich.

Aber das ganze Trara drumrum finde ich fast noch nerviger. Am Ende kommt es darauf an, wie Fußball gespielt wird. In welchem Trikot, ist mir dabei herzlich egal...

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Meinung des Tages: Änderung im Namensrecht – u.a. traditionelle ostfriesische Namen werden wieder möglich. Sollten weitere Änderungen folgen?

Was als Modernisierung geplant ist, dürfte eher als Rückkehr zu alten Traditionen gelten. Eltern konnten früher die eigenen Vornamen als Nachnamen geben, faktisch wurde dies 1874 jedoch abgeschafft. 2025 soll sich das ändern – bald könnte es wieder mehr Nachnamen wie „Jansen, Larsen oder Peters“ geben. Eine Neuerung gibt es allerdings zusätzlich.

Das plant die Gesetzesnovelle

Am meisten für Diskussionen sorgt vermutlich der Abschnitt, in dem es heißt, dass jede Person, die sich als Ostfriese fühlt, das ostfriesische Namensrecht in Anspruch nehmen darf. Es ist demnach nicht mehr nötig, einen Wohnsitz in oder ein aus Ostfriesland stammendes Elternteil zu haben.

Außerdem soll künftig nicht mehr nur die patronymische Form möglich sein: Traditionell wurden die Nachnamen der Ostfriesen aus den Vornamen der Väter gebildet. Je nachdem, ob der Vorname auf einen Vokal oder einen Konsonanten endet, wurde der Name neu gebildet. Hier gibt es eine Übersicht der Namensbildungen.

2025 soll die Tradition dann allerdings etwas verändert werden. Auch eine matronymische Namensgebung soll ermöglicht werden. Dadurch könnten dann auch Mütter ihre Vornamen in Form von Nachnamen an ihre Kinder weitergeben.

Darum soll sich das Namensrecht künftig ändern

Gösta Nissen vom Minderheitensekretariat in Berlin empfindet die Namensrechtsreform als längst überfällig. So hätten Westfriesen in den Niederlanden schon seit langer Zeit das Recht, ihren Namen nach der Tradition zu bilden. Deutschland passe sich also nur dem internationalen Namensrecht an. Für Nissen ein wichtiger Schritt, denn, so ihre Argumentation, für Minderheiten sei dies wichtig, gerade um kulturell sichtbarer zu sein. Als wichtigen Teil der friesischen Identität und Kultur sieht auch Stefan Seidler, der sich als Bundestagsabgeordneter vom Südschleswigschen Wählerverband versteht, die traditionellen friesischen Namen.

Weitere geplante Änderungen

Nicht nur für die Ostfriesen sind derartige Anpassungen geplant. Auch die dänische Minderheit sowie die Sorben, die in Deutschland leben, sollen künftig die Namensbildung entsprechend ihrer Tradition ausüben können. Kinder sowie Erwachsene dürfen sich bei den geplanten Änderungen einmalig umbenennen.

Weiter gilt für alle: Künftig sollen „echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ eingeführt werden – statt sich also wie bisher für einen Familiennamen entscheiden zu müssen, soll es künftig die Möglichkeit geben, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen – dieser wäre dann auch der Geburtsname für die gemeinsamen Kinder. Dadurch soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin dokumentiert werden können.

Stiefkinder und Scheidungskinder sollen außerdem einfacher ihren Nachnamen wieder ändern können. Wird beispielsweise der Nachname des Stiefelternteils angenommen und die Ehe aufgelöst oder das betroffene Kind zieht aus, so soll ihnen erleichtert werden, wieder ihren „ursprünglichen“ Nachnamen anzunehmen.

Bei Scheidungskindern soll der Nachname geändert werden können, wenn auch der betreffende Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Ehenamen ablegt.

Weiter soll es geschlechtsangepasste Familiennamen geben. Dies soll möglich sein, wenn das Traditionell oder Kulturell in der Sprache vorkommt, aus der der Name stammt. Wenn der Ehename beispielsweise „Kowalski“ ist, so soll die Ehefrau künftig bestimmen können, dass sie auch im Personenstandsregister als „Kowalska“ eingetragen wird.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet Ihr von der Rückkehr zu traditionellen Namensgebungen wie in diesem Beispiel bei den Ostfriesen? Würdet Ihr Euren Namen entsprechend ändern? Haltet Ihr die weiteren geplanten Überarbeitungen des Namensrechts für sinnvoll? Was würdet Ihr noch ergänzen, wenn Ihr die Möglichkeit hättet? Empfindet Ihr das Thema Nach- bzw. Ehenamen persönlich als sehr relevant oder legt Ihr darauf kaum bis gar keinen Wert? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/namensrecht-gesetz-entwurf-buschmann-justizministerium-scheidung-kinder-adoption-100.html
https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/publ/ol-namensrecht/
https://www.ndr.de/kultur/norddeutsche_sprache/friesisch/Traditionelle-friesische-Nachnamen-wohl-bald-wieder-moeglich,nachnamen104.html
https://www.kultur-in-emden.de/2024/04/29/ostfriesische-namensgebung-ist-wieder-moeglich/#:~:text=Traditionell%20wurden%20die%20ostfriesischen%20Nachnamen,Namensgebung%20ist%20also%20auch%20m%C3%B6glich.
https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht.html


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Solange Kinder nicht aufgrund seltsamer Namensgebungen leiden, seh ich darin kein Problem.

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Nein

Theoretisch sein kann vieles, aber sonderlich viel Sinn sehe ich in dieser These nicht. Weder aus theologischer, noch aus wissenschaftlicher Sicht.

Theologen glauben idR an einen vollkommen Schöpfer. Das Universum ist aber sicherlich nicht vollkommen. Alleine die Menschheit als Teil des Universums ist dafür das beste Beispiel.

Aud wissenschaftlicher Sicht reicht bereits das Sparsamkeitsptinzip (Ockhams Razor) aus, um diese These zu widerlegen.

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Grundsätzlich gilt: Je mehr Öffnung, umso besser. IdR sagt man, dass DeepSky ab etwa 8 Zoll beginnt, Spaß zu machen. Natürlich lassen sich mit einem 6"er auch schon einige Deep Sky Objekte finden, wirklich ergiebig ist das Ganze aber nicht.

Lieber noch ein paar Euro sparen, der preisliche Unterschied ist gar nicht so enorm.

Vielleicht gibt es in Deiner Umgebung eine Sternwarte oÄ, wo man die Unterschiede direkt testen kann.

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Hi,

Nein. Astronomie ist ein Teilbereich der Physik. Man kann sich zwar grundsätzlich alles aneignen, aber es macht keinen Sinn, etwas zu studieren, von dem man noch überhaupt keine Vorstellung hat.

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Davon ist auszugehen. Sterne und Sternbilder sind schon seit jeher wichtige Hilfsmittel zur räumlichen und zeitlichen Orientierung. In Zeiten ohne Landkarten oder Kalender waren sie wahrscheinlich noch deutlich wichtiger als heutzutage.

Wahrscheinlich haben diese früher auch anders ausgesehen. Zumal der Nachthimmel ohne Lichtverschmutzung sowieso komplett anders aussieht. Dass man sich irgendwann auf das heutige Aussehen und Benennung der Sternbilder geeinigt hat, ist einzig und alleine auf die Vernetzung der Welt zurückzuführen. Insbesondere aus Asien und Südamerika gibt es dazu auch diverse Aufzeichnungen.

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Ja

Theoretisch natürlich. Die Physik erhebt, im Gegensatz zur Theologie oder dem Geschwafel mancher Verschwörungsheinis keinen Anspruch auf Richtigkeit, sondern hat lediglich beschreibenden Charakter. Neue Erkenntnisse oder bisher fehlerhafte Annahmen werden dann entsprechend integriert bzw. korrigiert. Genau darin liegt der große Vorteil der Physik. Sie ist nicht fundamentalistisch.

Die Wahrscheinlichkeit für so ein Szenario, insbesondere was die physikalischen Grundgesetze betrifft, ist aber äußerst unwahrscheinlich, weil die Physik mit ihren Annahmen bereits zahlreiche Dinge vorab beschrieben hat, die sich dann im Nachhinein als richtig herausgestellt haben. Im Gegenzug haben sich diverse vermeintliche Paradoxa immer wieder aufgeklärten lassen. Tatsächlich gibt es derzeiz nichts, dass die Welt auf verifizierbare Weise so gut und genau beschreibt, wie die Physik.

Maximal denkbar wäre lediglich eine derzeit noch unbekannt Erweiterung der physikalischen Grundgesetze, ohne den aktuellen Status Quo dabei zu falsifizieren. Oder eine räumliche Begrenzung, z.B. die Physik im Inneren eines schwarzen Loches.

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Nein.

Ein Tag definiert sich dadurch, wie lange das Objekt benötigt, sich einmal um die eigene Achse zu drehen.

Ein Jahr definiert sich dadurch, wie lange das Objekt benötigt, sich um sein Zentralgestirn (idR die Sonne) zu drehen.

Somit kann es sogar vorkommen, dass ein Tag länger dauert als ein Jahr.

Beides ist völlig unabhängig von der Größe oder der Masse des Objekts.

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Letztlich steht und fällt das alles doch damit, ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht.

Ich bin kein Experte, was THC betrifft, aber wenn es (wie so oft zu hören ist) möglich ist, dass Konsumenten diesen Grenzwert übersteigen, ohne dass eine berauschende Wirkung nachzuweisen ist, ist diese Grenze natürlich blödsinnig.

Das gesamte Thema ist aber ja ohnehin von fundamentalistisch anmutenden Meinungen gesteuert, und nicht von einer wirklich zielführenden und objektiven Lösungsfindung. Sprich: Solange die Söders dieses Landes Canabis verteufeln und gleichzeitig Alkohol als traditionelles Gut verherrlichen, wird es keine sinnvolle Lösung geben, weil überhaupt nicht danach gesucht wird. Insofern erübrigt sich das ohnehin...

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Glaubt ihr wir werden noch eine Marslandung erleben?

Die Formulierung ist etwas komisch, da wir alle eine eigene Zeitspanne haben in der wir leben, aber um etwas präziser zu werden, möchte ich die Zeitspanne auf mein Leben begrenzen. Ich bin gerade 25 und mal angenommen, ich würde noch pi mal daumen bis 70 Leben. Wie realistisch wäre diese Einschätzung innerhalb dieses Zeitraums? (Ich weiß das ich theoretisch jeden Tag sterben könnte, ich wollte nur vom "Normalfall" ausgehen).

Ich beschäftige mich nicht so mit Astronomie oder anderen Wissenschaften in dem Bereich und hab auch keine Ahnung wie fortgeschritten unsere Technologie ist oder in den nächsten Jahren sein wird, aber man hört ja immer ab und zu so gerade durch Elon Musk, der sehr aktiv im Internet ist, das man hier und da den Mars besiedeln möchte. An sich hab ich davon ja nichts und wüsste auch nicht direkt, was für einen Vorteil eine Marsbesiedlung für die Menschen hätte, so lange unsere Erde noch "funktioniert" (außer vielleicht für Wissenschaftliche Erkenntnisse oder als Sprungbrett falls man irgendwann ferner hinaus in's All möchte, obwohl das auch irgendwie nicht so viel Sinn ergibt, da der Mars ja näher am Kern unseres Sonnensystems ist).

Deswegen wüsste ich nicht warum eine Marslandung in naher Zukunft stattfinden sollte und schon gar nicht, warum man den Mars besiedeln sollte. Vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen, wenn irgendwelche Millionäre oder Milliardäre zu viel Geld haben und gelangweilt sind von ihrem alltäglichen, ruhmreichen Leben.

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Eher unwahrscheinlich

Vorausgesetzt, dass Du eine bemannte Marslandung meinst.

Der Hype darum mag noch so groß sein, die Physik lässt sich aber nunmal nicht mit Geld bestechen. Es muss noch verdammt viel erreicht werden, um das sicher durchführen zu können. Ich persönlich bezweifle sogar, dass das überhaupt jemals versucht wird.

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Hi,

Du meinst wahrscheinlich die Ishtar - Periode, also die Sichtbarkeitsperioden der Venus, die sich nach 8 Jahren nochmal wiederholt.

Gut zu erkennen ist das am Venustransit. Zuletzt waren das die Jahre 2004 und 2012, die nächsten Paare werden 2117 und 2125 sein.

Die Ursache der 8 Jahres-Periode liegt im Verhältnis der synodischen Umlaufzeit der Venus um die Sonne zu dem der Umlaufzeit der Erde.

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Meinung des Tages: Spionageverdacht für Russland und China – welche (politischen) Konsequenzen müss(t)en aufgrund der aktuellen Entwicklung gezogen werden?

Innerhalb weniger Tage wurden hierzulande mehrere Personen festgenommen, die sowohl für Russland als auch China spioniert haben sollen. Heute morgen wurde auch gegen den AfD-Mitarbeiter Jian G. ein Haftbefehl erlassen.

Mögliche Spionagetätigkeit für Russland

Erst vor wenigen Tagen wurde von der Festnahme zweier mutmaßlicher Agenten berichtet, die im Auftrag des russischen Geheimdiensts mögliche Sabotageakte in Deutschland geplant haben sollen. Beim Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen 39-jährigen Deutschrussen, dem seitens der Bundesanwaltschaft geheimdienstliche Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie das "sicherheitsgefährdende Abbilden" militärischer Einrichtungen vorgeworfen werden.

Die Ermittler sind überzeugt, dass der Beschuldigte im engen Austausch zum russischen Geheimdienst stand und sich bereit erklärt habe, Brand- und Sprengstoffanschläge auf militärisch genutzte Infrastruktur, Industrie- und Rüstungsbetriebe zu verüben. Mit den Anschlägen sollte konkret die militärische Unterstützung der Ukraine unterminiert werden. Dem Beschuldigten wird ferner vorgeworfen, Einrichtungen des US-Militärs, auf dem u.a. auch ukrainische Soldaten geschult werden, fotografiert und an Russland übermittelt zu haben. Hierbei erhielt er Unterstützung eines 37-jährigen Deutschrussen. .

Mögliche Spionagetätigkeit für China

Doch es gab noch weitere Fälle ausländischer Spionagetätigkeit: Zu Beginn der Woche wurden drei Deutsche wegen mutmaßlicher Spionagetätigkeit für den chinesischen Geheimdienst festgenommen, von denen zwei Männer inzwischen in Untersuchungshaft sitzen. Laut Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte man die Beschuldigten seit geraumer Zeit im Visier. Diesen wird der Generalbundesanwaltschaft zufolge vorgeworfen, seit 2022 spioniert zu haben. Im konkreten Fall ging es um die Weitergabe sensibler Informationen über Militärtechnik, die insbesondere zum Ausbau der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnte. Weiterhin sollen sie dem chinesischen Ministerium für Staatsicherheit ohne Erlaubnis einen Speziallaser, der für zivile und militärische Zwecke einsetzbar ist, zugeschickt haben.

Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem Maximilian Krah festgenommen

Und auch am gestrigen Tag gab es eine weitere Festnahme: In diesem Falle ging es um einen Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten und Spitzenkandidaten zur Europawahl Maximilian Krah. Jian G. soll Informationen aus dem Parlamentsbetrieb an China weitergegeben haben. Darüber hinaus wird dem Mann, der sich den deutschen Behörden bereits vor Jahren als Informant angeboten hat, vorgeworfen, gezielt chinesische Oppositionelle in Deutschland ausspioniert zu haben.

Reaktionen

Annalena Baerbock bestellte aufgrund der derzeitigen Vorwürfe den russischen Botschafter ein. Mehrere Politiker wiesen auf eine mögliche Gefahr durch russische Einflussnahme hin.

AfD-Politiker Krah reagierte hinsichtlich der mutmaßlichen Spionagetätigkeit seines Mitarbeiters überrascht, argumentierte allerdings, dass ihm selbst nichts vorgeworfen werden würde.

Allerdings werden bereits Forderungen laut, dass Krah seine Nominierung als Spitzenkandidat für die Europawahl aufgeben sollte. Thorsten Frei (CDU) erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass es „absolut indiskutabel“ sei, jemanden als Spitzenkandidaten zu führen, der mit Vorwürfen dieser Art zu kämpfen habe.

Auch die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann schloss sich der Forderung an - allerdings auch bzgl. Petr Bystron. Der außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, der für die Partei auf Platz zwei der Liste für die Europawahl im Juni kandidiert, sieht sich mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Er soll aus dem Umfeld der russischen Propaganda-Plattform "Voice of Europe" Geld erhalten haben.

Auch Dirk Wiese (SPD) kritisierte in der Rheinischen Post die vermeintlichen Machenschaften der AfD - schmierige Geldzahlungen gefolgt von Spionage.

Der Parteichef der Grünen, Omid Nouripour, forderte auf X dazu auf, dass die "undurchsichtigen Beziehungen" Krahs zu den "Vertretern Russlands und Chinas" aufgeklärt werden müssen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Spionagevorwürfe?
  • Was müsste getan werden, um derartige Szenarien zu unterbinden?
  • Wie sollte Krah vorgehen?
  • Seht Ihr darin eine reale Gefahr für Deutschland?

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/spionage-china-afd-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/festnahmen-spionage-china-102.html
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mitarbeiter-des-afd-spitzenkandidaten-maximilian-krah-verhaftet
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/generalbundesanwalt-ermittelt-zwei-mutmassliche-russische-saboteure-in-bayern-verhaftet-a-0115bebd-195a-41fb-83be-da8d642045cd
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-04/spione-russland-bundesanwaltschaft-festnahmen-bayern-faq
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-spionageverdacht-china-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/haftbefehl-jian-g-afd-100.html

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Es sind absolut gar keine Konsequenzen zu ziehen oder gar zu erwarten.

Wozu auch? Um ihre Wähler muss sich die afd keine Sorgen machen. Wer kein Problem damit hat, Rechtsextreme zu wählen, hat doch schon gar kein Problem mit solchen "Kleinigkeiten". Ist das gleiche Spielchen wie bei Trump und seinen Märchen. Jeder darf sich mal echauffieren und am Ende hat die afd wieder genügend Material, um sich mal wieder als Ofer zu präsentieren.

Die Gefahr für Deutschland geht nicht von der afd oder seinen Politikern aus, sondern in erster Linie von der Ignoranz und Verdummung seiner Wähler....

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Natürlich gibt es immer Unterschiede, aber wenn ein leuchtendes Etwas relativ schnell über den Himmel rauscht, erkennt man das idR sehr eindeutig als Sternschnuppe.

Schau Dir doch einfach mal entsprechende Videos an, dann weißt Du, wie das aussehen muss.

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Solange Du keine Hilfsmittel (Brille, Teleskop, Fernglas etc.) nutzt, kannst Du das im Selbstversuch testen. Dein Körper sagt Dir schnell genug, wann es zu viel wird. Du musst nur darauf hören.

Aber wie gesagt, das gilt nur, ohne Hilfsmittel!

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