Die Zuschüsse sind ehrlich gesagt ein Witz und sie werden meistens auch nicht dauerhaft gezahlt.

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16 Stunden Arbeit allein machen noch keinen Erfolg. Denn dann müsste so mancher Bauer auch Milliardär sein.

Für Musks Erfolg werden nicht nur gute Ideen und Visionen benötigt, sondern auch gute Mitarbeiter und eine Menge Skrupellosigkeit.

Und natürlich auch die Bereitschaft, mehr als 8 Stunden am Tag zu arbeiten.

Work-Life-Balance sieht für die meisten Menschen anders aus.

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Bis 50 km/h passiert wahrscheinlich gar nichts, weil das auch im Bereich der Serienstreuung liegt.

Läuft die Karre schneller, wird man auch schneller darauf aufmerksam, besonders wenn die Geschwindigkeit mit entsprechendem Lärm gepaart ist. Das macht auch viele Einbauten oder Frisurmaßnahmen erst hör- und damit bemerkbar.

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Worin unterscheiden sich konkret Grundherrschaft und Lehnswesen?

Ich lerne gerade für eine Geschichtsklausur und wir müssen die Grundlagen der mittelalterlichen Herrschaft und Gesellschaft wissen, sprich Ständeordnung, Lehnswesen, Grundherrschaft.
Bei der Grundherrschaft hatten die Grundherren ja ein Land, über welches sie Macht und Kontrolle hatten, die Bauern, die auf dem Land des Grundherren lebten, pachteten es und mussten Abgaben und Forndienste leisten, die Bauern wurden aber durch den Grundherren geschützt.
Beim Lehnswesen vergab der Lehnsherr ja ein zeitlich befristetes Lehen (Ländereihen, Rechte) und gewährte wie der Grundherr auch, "Schutz und Schirm". Die Lehnsmänner oder Vasallen oder Lehnsnehmer mussten dem Lehnsherren mit "Rat und Tat" zur Seite stehen, insbesondere durch Kriegsdienst.
Ich habe außerdem nachgelesen, dass der König oberer Lehnsherr ist und den Kronvasallen mit den Lehen Recht verliehen hat, auf Land an seiner Stelle die Herrschaft auszuüben, hier greift ja also wieder die Grundherrschaft.

Ich bin nun komplett verwirrt, denn es klingt alles so ähnlich. Sind hier die Übergänge oder Verknüpfungen tatsächlich so fließend wie es mir vorkommt?
Wo liegen die konkreten Unterschiede zwischen LW und GH?
Findet das Lehnswesen also nur zwischen König und dem Adel (Kronvasallen, Hochadligen, hohen Geistlichen) statt? (hier verwirrt mich aber auch wieder, dass die Kronvasallen Teile d. königl. Lehens wiederum an eig. Vasallen des niederen Adels abgeben konnten)
Hat das Lehnswesen gar nicht so viel mit den Bauern und den Leibeigenen zu tun wie die Grundherrschaft?

Und sind dann die Lehnsmänner, also Vasallen dann auch gleichzeitig Grundherren?
Diese Nachricht ist vermutlich ein einziges Chaos, aber ich verstehe grade garnichts :(
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :) !!

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Das Lehnswesen (das Wort ist direkt verwandt mit "leihen") verleiht den Grundherren erst einmal den Grund.

Der Grundherr wiederum stellt dieses Land seinen Bauern zur Verfügung, damit sie ihn und seine Familie ernähren können. Mit den einberufenen Frondiensten werden notwendige (Burgen) oder auch weniger notwendige (Paläste) Arbeiten verrichtet.

Die Bauern sind dabei nicht zwangsläufig auch Leibeigene. Die Leibeigenschaft kommt erst später hinzu, so dass gegen Ende des Mittelalters praktisch nur noch leibeigene Landbewohner existieren

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Grundsätzlich ist das nicht strafbar, solange du in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stehst (Lehrer, Ausbilder, Sozialbetreuer oder so).

Deine Mutter kann dir allerdings den Umgang verbieten, denn sie übt das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich aus.

Strafbar oder mit Sanktionen verbunden wäre eine solche Beziehung aber eh nur für deinen Partner. Im Zweifel ist IMMER der ältere Mann der Bösewicht.

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Ich habe noch einen Sandkastenfreund, mit dem ich auch nach 60 Jahren immer noch eng befreundet bin. Ansonsten hat sich das allein aus örtlichen Gründen nicht sehr lange gehalten, weil ich schon über 40 Jahre nicht mehr in meinem Heimatort lebe.

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Müssen zu einer Hochzeit bei der Einladung alle unter einem Dach lebenden Verwandten separat schriftlich eingeladen werden oder reicht eine Einladung an alle?

Ein guter Freund hat letztes Jahr geheiratet und nur den engsten Kreis eingeladen, darunter auch seine Cousine.

Dieses Jahr soll es dann eine größere Feier geben und es wurde erneut schriftlich eingeladen.

Eine Einladung ging an die Familie des Onkels und der Tante des Bräutigams, deren erwachsene Tochter, seine Cousine, die schon auf der ersten Feier war, unter dem selben Dach lebt, aber weder einen eigenen Briefkasten noch eine eigene Küche hat.

Die Einladung richtete sich an Familie xy, wobei das Brautpaar den Opa, Onkel, Tante und Cousine mit einer Einladung einladen wollte.

Es gibt wie gesagt nur einen Briefkasten und alle leben in einem offenen Haus zusammen und Onkel und Tante bewirtschaften gemeinsam mit dem Opa eine Art Bauernhof.

Die Cousine fühlte sich aber brüskiert, da sie keine eigene Einladung erhalten hatte und beschwerte sich in der Verwandtschaft, nicht eingeladen worden zu sein, worauf ihre Eltern und die Eltern des Bräutigams in Streit gerieten (die Frauen sind Schwestern) und worauf Onkel und Tante ankündigten, wenn ihre Tochter nicht eingeladen sei (obwohl sie eingeladen ist), wollen sie auch der Hochzeit fern bleiben.

Nun ist der Bräutigam mit seiner Frau hingegangen und hat der Cousine nochmal eine eigene Einladung überreicht, worauf diese sagte, sie würde nicht kommen, da sie auf einer anderen Hochzeit sei.

Der Bräutigam ist nun aufgrund der entstandenen Familienfehde psychisch total fertig, seine Mutter und Tante sind im Zoff, seine Cousine redet nicht mehr mit ihm und sein Opa bedrängt den Bräutigam, das wieder zu richten.

Man muss dazu sagen, dass der Bräutigam seit seiner Jugend extreme Minderwertigkeitskomplexe hat, unter anderem, weil der Onkel, also der Mann von der Schwester seiner Mutter ihm von klein auf einredete, schulisch nicht gut genug zu sein und dass man im Leben Prestige und Titel haben müsse, um was zu taugen.

D.h. diese Familie gibt ihm von klein auf schon das Gefühl, nicht gut genug und der Volltrottel zu sein, der alles falsch macht.

Seine Cousine ist Mitte 30, wohnt noch bei den Eltern und übt einen künstlerischen Beruf aus, der kaum Geld einbringt, sieht sich selber aber im Zusammenhang mit Promis und den teuersten Modemagazinen.

Sie kommt im Leben nicht weiter, hechtet utopischen Zielen nach und hat auch noch nie einen Partner gehabt.

Soviel zum Hintergrund.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Wurde die Cousine mit der Einladung übergangen? Hätte sie eine eigene Einladung erhalten müssen?

Ist die Reaktion und Absage ihrer Eltern korrekt und wie seht Ihr ihre Absage wegen einer anderen Hochzeit und den Wunsch des Opas, dass der Bräutigam das nun bereinigen soll?

Eure Meinung?

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Man kann es irgendwie nie allen Menschen recht machen. Die einen bestehen betonhart auf Förmlichkeit, die anderen sind sogar mit einer mündlichen Einladung zufrieden.

Jetzt eine persönlich hinterhergetragene Einladung brüsk zurückzuweisen - das ist der eigentliche Affront in dieser geschichte.

Ich würde das an der Stelle des betroffenen Paares locker sehen und auf die Teilnahme der beleidigten Cousine gern verzichten, denn sie würde auch die erste sein, der irgendetwas an der Hochzeitsfeier missfällt.

Wer nicht will, der hat schon.

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Will was anderes dazu sagen….

Wer schlau ist, braucht oft nicht viel Mut, um seine Ziele zu erreichen.

Mut ist an sich auch sehr wichtig, wird aber oft nur mit Risikobereitschaft verwechselt. Die kann ohne Einschalten des Hirns auch mal tödlich enden.

Zum Trost: Schlauheit kann auch in Feigheit enden.

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Man sucht sich eine Arbeit und spricht dort die Frauen an. Oder man geht in einen Verein und spricht dort die Frauen an. Besonders mutige Männer gehen auch ins Gym und sprechen dort Frauen an.

Sich hinzustellen und zu jammern ist zwar einfacher aber weniger Erfolg versprechend.

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Er war leichter zu machen als heute

Das ging mit ein paar Fahrstunden ab und war mit zweihundert Mark erledigt.

Mein Bruder hat im Jahr 1968 seinen Schein mit 7 Fahrstunden gemacht. Ich brauchte 10 Jahre später schon über 20. Zu der Zeit gab es auch schon Nacht-, Autobahn-, Stadt- und Überlandfahrten und man hatte nicht mehr so viel Gelegenheit, vorher beim Schwarzfahren schon mal ordentlich zu üben.

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Auch Nichtwählen ist eine Wahlentscheidung. Sie kann Desinteresse an Politik im Allgemeinen ausdrücken ebenso wie die generelle Ablehnung des politischen Systems. Auch ab einem gewissen Alter kann einem für die Restlaufzeit des Lebens wohl egal sein, wie es weitergeht.

Eine Wahlpflicht stößt aber spätestens dann an ihre Grenzen, wenn sie jemand ausüben muss, der zu einer Wahlentscheidung nicht mehr fähig ist.

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