Ist eine Einstellung nach Einspruch durch Betriebsrat unwahrscheinlich?

4 Antworten

dass der Betriebsrat "Einspruch" erhoben hat (Gründe konnten nicht genannt werden, habe mich aber darüber schon informiert)

Bist Du sicher, dass der Betriebsrat schuld ist, dass Du noch keinen Arbeitsvertrag hast und der AG nur einen "Schuldigen" sucht?

Ich kann nicht nachvollziehen, dass der AG keinen Grund nennen kann, warum der BR seine Zustimmung verweigert. Der AG muss den Grund kennen. Der § 99 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz sagt:

"Verweigert der BR seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den AG diesem schriftlich mitzuteilen."

Wenn der BR die Zustimmung verweigert hat, kann das auch durchaus sein, dass daran der AG schuld ist, da er Dich z.B. falsch eingruppieren wollte oder sich nicht an eine Betriebsvereinbarung gehalten hat, die eine innerbetriebliche Ausschreibung vorschreibt. Da gibt es einige Möglichkeiten.

Wenn der AG keinen Fehler gemacht hat, kann der AG nach § 99 Abs. 4 die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen .Außerdem hat er nach § 100 Abs. 1 BetrVG auch die Möglichkeit den AN trotz Ablehnung des BR vorläufig zu beschäftigen:

"Der AG kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 vorläufig durchführen, bevor der BR sich geäußert oder wenn er die Zustimmung verweigert hat. Der AG hat den AN über die Sach- und Rechtslage aufzuklären (§ 1 Abs. 1 BetrVG, "Vorläufige personelle Maßnahmen").

Ob Du noch Hoffnung haben kannst, vermag ich nicht zu sagen, da hier die Sachlage für mich mehr als unklar ist und ich den "Schwarzen Peter" nicht beim Betriebsrat sehe, bevor ich nicht die Einzelheiten kenne.

Warum wendest Du Dich denn nicht an den dortigen Betriebsrat? Da kann man Dir Auskunft geben und Du weißt dann, warum Du bis jetzt noch keinen Vertrag hast.

Dann hat der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch gemacht und der Einstellung nicht zugestimmt. Das muss nicht unbedingt etwas mit dir zu tun haben, auch wenn du im Moment der/die Leidtragende bist. Oft hat einfach der Arbeitgeber irgendwelche Vorschriften und soziale Aspekte nicht beachtet (Gleichstellung, Frauenquote, Schwerbehinderungsfälle u.a.). Sobald die das untereinander geklärt haben, bekommst du positiven oder negativen Bescheid.

Die Frage ist schwer zu beantworten, der Betriebsrat darf bei Einstellungen nur ablehnen, wenn die beabsichtigte Einstellung

  • einen rechtlichen Verstoss enhält
  • der Bewerber den Betreibfrieden stören würde
  • ein anderer Mitarbeiter durch die Einstellung benachteiligt würde
  • keine interne Ausschreibung erfolgt ist.

Da Du ja nicht weißt, aus welchem Grund abgelehnt wurde, und auch die internen Verhältnisse in der Firma Dir unbekannt sind, kann man keine Prognose geben. Der Chef kann bein Arbeitsgricht die Ablehnung prüfen  und auch ggf. aufheben lassen. Keiner weiß, ob er das tun wird...

Ich empfehle weiter zu suchen.

Die Firma kann die Zustimmung des Betriebsrates durch ein Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Zauselbaer  22.07.2015, 21:26

Soo einfach geht das nicht. Und vor allem dauert es dann.

musso  22.07.2015, 21:29
@Zauselbaer

so lange dauert das gar nicht. Und doch, es ist vom Verfahren hr recht einfach. Der Betriebsrat wird seine Gründe haben, der Einstellung nicht zuzustimmen, und der Arbeitgeber muss das entkräften. Oder sie einigen sich eben vorher. Ist häufig mit Zusagen verknüpft, haben wir auch schon gemacht.

Zauselbaer  22.07.2015, 22:05
@musso

Mit "dauert" meinte ich den von musso genannten gerichtlichen Weg.

musso  22.07.2015, 23:01
@Zauselbaer

Unser Arbeitgeber hat mal einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung gestellt, das waren wenige Wochen bis zum Termin bei Gericht. Meiner Erinnerung nach keine .2 Monate.