Betriebsrat neuer Job- stimmt der Betriebsrat zu?

4 Antworten

Der BR lehnt Deine Einstellung ab, wenn er nicht rechtzeitig informiert worden ist und er mitbekommen hast, dass Du die Einstellungszusage hast.


Außerdem wird der BR nicht zustimmen, wenn man vorher einen Mitarbeiter wegen Arbeitsmangel gekündigt hat und man den nicht wiedereinstellt.


Deine Chancen sind schlecht.


Der BR kann vor dem Arbeitsgericht klagen, wenn Du trotzdem eingestellt werden wirst. Eins ist dann klar, der AG muß eine Klage vor dem Arbeitsgericht führen, wenn der BR seine Zustimmung für die Eistellung icht gibt.


So oder so, es ist ein Hauen und Stechen.








Wenn ein Betriebsrat einer Einstellung widersprechen will, muss er dazu triftige Gründe haben, die im Betriebsverfassungsgesetz §96 genau beschrieben sind. 

Darunter fällt zum Beispiel, dass die Einstellung gegen eine rechtliche Vorschrift verstößt, dass keine korrekte Ausschreibung durchgeführt wurde, dass festgelegte Auswahlrichtlinien missachtet wurden, dass der Betreffende oder andere Mitarbeiter ungerechtfertigt benachteiligt würden oder dass zu befürchten ist, dass der Mitarbeiter den Betriebsfrieden stören würde.

Wenn der Betrieb also bei seiner Entscheidung korrekt gehandelt hat, hat der Betriebsrat keine Chance/keinen Grund, zu widersprechen.

Der Betriebsrat wird zustimmen, die Zustimmung ist obligatorisch

Du kannst davon ausgehen, dass der Betriebsrat zustimmt. Ist meist eine reine Formsache.