Vater behält nach Trennung Pflegegeld des gemeinsamen Kindes für sich ein.
Hallo !
Mein Ex-Mann und ich haben einen gemeinsamen, behinderten Sohn (jetzt 11 Jahre alt), Pflegestufe 2 und 90 % schwerbehindert. Wir sind seit 2006 getrennt, seit 2007 geschieden und unser Kind lebt seit etwas über zwei Jahren hälftig bei jedem Elternteil, davor zu 2/3 bei mir.
Seit 2006 ist unser "Kleiner" in Stufe 2 gehoben worden. Davor schon einige Jahre in Stufe 1.
Unser Sohn ist seit der Geburt über den Vater versichert, da meine KV (Heilfürsorge) keine Familienangehörige aufnimmt.
Nach der Trennung überließ ich meinem Ex zunächst das Pflege- und Kindergeld - für unseren Sohn, damit mein Ex nicht in finanzielle Schwierigkeiten kam und damit unser Sohn leiden musste.
2007 wurden wir geschieden - mein Ex behielt das Geld (mitlerweile Pflegestufe 2) komplett für sich ein und finanzierte erst einmal einen neuen Nissan X-Trail (bei einem Gehalt von ca. 1400,.).
Er "unterschlägt" praktisch seit 2007 monatl. die Hälfte von ca. 420,- und beteiligt sich auch nicht am Schulgeld und den monatlichen Kosten der Verpflegung unseres Sohnes in einer GB-Schule.
Die Pflegekasse ist nicht in der Lage das Geld zu splitten.
Hat jemand ähnliches erfahren und kann mir Tips geben ?
Danke !!!!
2 Antworten
Also, das ist ja schon wirklich dreist von deinem Ex-Mann. Das Pflegegeld ist natürlich zur Pflege des Kindes vorgesehen und nicht zur Anschaffung eines neuen Fahrzeugs. Ich an deiner Stelle würde schleunigst einen Anwalt aufsuchen. Der kann dir am besten raten, wie du weiter vorgehen sollst. Manchmal hilft in solchen Fällen ein freundlicher Brief vom Anwalt schon Wunder, aber wenn er trotzdem nicht einsichtig ist, wird es wohl auf einen Prozess hinauslaufen.
Und wenn du dir Sorgen wegen der Anwaltskosten machst, dafür gibt es die Prozesskostenbeihilfe. Dazu solltest du aber wissen, dass die nicht für außergerichtliche Sachen greift, also für das freundliche Schreiben vom Anwalt müsstest du selbst zahlen.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg.
Danke für Deine Antwort !
Um den Gang zum Anwalt bin ich bislang immer "herumgeeiert", weil ich keinen Streit provozieren wollte, den mein Ex an unserem Sohn auslassen könnte.
Ich war aber nun beim Anwalt - er wird ein Schreiben aufsetzen und da schauen wir mal ...
Prozesskostenhilfe werde ich nicht bekommen, da ich als Beamtin zu viel verdiene, aber danke für den Tip.
Das Pflegegeld ist nicht zur pflege gedacht sondern als lohn zusehen für die person die das kind pflegt ergo er kann mit dem geld machen was er will
Vor allem musst du als Pflege person bei der kasse sein ändere es und er kriegt nix mehr Aufenthalt muss bei dir sein