Arztbesuche Arbeitsunfall während der Arbeitszeit?
Mein Mann hat vor ca. 6 Wochen einen Arbeitsunfall gehabt. Nun würde er gerne wieder arbeiten gehen.
Aufgrund des Unfalls muss er immer noch zum Arzt , bzw auch zur Lymphdrainage. Diese Termine sind während der Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber möchte nun dass er für diese Zeit Urlaub nimmt, bzw. sich noch länger krank schreiben lässt.
Ist das denn richtig. Immerhin ist der Unfall ein Arbeitsunfall gewesen.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Termine so zu akzeptieren?
Danke f die Antworten
4 Antworten
Das würde ich als AG auch wollen mit dem weiter krank schreiben, nach 6 Wochen ist er mit der Lohnfortzahlung aus dem Schneider und die Kasse übernimmt.
Meinst die BG beim Arbeitsunfall😉
Arbeitsunfall hin, Arbeitsunfall her - hier möchte nur die Krankenkasse über die Unfallversicherung abrechnen. Die nichtanwesende Arbeitszeit muss der AG nicht bezahlen, von daher empfiehlt er Urlaub oder weiterhin sich krank schreiben zu lassen, wenn diese Termine noch langanhaltend sind.
So habe ich es auch geschrieben, nur anders formuliert. Wenn er aber seitens des Arztes wieder für arbeitsfähig erklärt wird, er aber sämtliche Termine nutzen muss, dann muss er zu den Terminen, insofern sie in der AZ liegen, sich krankschreiben lassen, was ebenfalls die BG bezahlt.
Ob Arbeitsunfall oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Artbesuche sind vom Arbeitnehmer immer in die arbeitsfreie Zeit zu legen. Sollte das nicht möglich sein gilt der evtl. vorhanden Tarifvertrag. Oder dann halt § 616 BGB.
Erst wenn es keine Möglichkeit seitens des Arztes gibt, die Termine in die arbeitsfreie Zeit zu legen gilt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
Näheres ist bei der BG zu erfragen (da ja Arbeitsunfall)
Ich sag mal so...der Arbeitgeber würde ja auch eine AU akzeptieren.....
Weils mir noch eingefallen ist...
Bei Gleitzeit (auch innerhalb der Kernzeiten) ist auszustempeln. Die Zeit ist nachzuarbeiten.
Nicht wenn es ärztlich notwendig ist. Bei normalen Arzt-Terminen stimmt deine Antwort.
Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
Wenn Arztbesuche aus medizinischen oder praxisorganisatorischen Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sind, dann muss der Arbeitgeber Freizeit gewähren.
Eine Verpflichtung für ihn, diese Freizeit auch zu bezahlen, besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer sich auf BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen kann oder es (wie von Dir erwähnt) entsprechende einzel- oder tarifvertragliche Regelungen für diesen Fall gibt.
Die Anwendung dieser Bestimmung kann aber vertraglich ausgeschlossen und/oder durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt werden, die diesen Fall möglicherweise nicht enthalten. Dann besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung, die Zeit des Arztbesuches während der Arbeitszeit zu bezahlen.
Eine Lohnfortzahlung (entsprechend des Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG) hat der Arbeitgeber nur zu leisten, wenn eine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird - also nicht in diesem Fall.
Wenn der Arzt oder Therapeut keine anderen Termine anbietet, außerhalb der Arbeitszeit = Pech für den Arbeitgeber.
Der Arzt oder Therapeut bescheinigt die Zeit während der ärztlichen notwendigen Behandlung.
Dies gilt auch ohne Arbeitsunfall.
Bei Arbeitsunfall: Die Kosten dafür trägt zu 100% die BG.
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Unsinn, bei nem Arbeitsunfall ist die Krankenkasse raus, das läuft über die Berufsgenossenschaft. Und die springt auch bei Verdienstausfall ein