Arztbesuch während der Arbeitszeit - muss diese nachgearbeitet werden?
Hallo, ich habe mal eine Frage aus dem Bereich des Arbeitsrechts:
Wenn ich früh zum Arzt gehe und mich checken lasse und/oder einen Termin habe, weil ich sonst keinen bekomme. Dieser dann in die Arbeitszeit fällt oder sie tangiert, muss ich dann grundsätzlich nacharbeiten? Gilt das unter Kulanz beim Arbeitgeber (AG), wenn er es mir nicht anrechnet?
Wie verhält es sich mit einem Attest zwecks Arztkonsultation?
Welche Alternativen gibt es, habt Ihr erfahren?
Jeder weiß ja, dass es ein Krux ist Termine zu bekommen und wahrzunehmen, wenn man im Arbeitsprozessß steckt.
6 Antworten
Zunächst muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Arzttermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist es dem Arbeitnehmer, z.B. wegen den Bedingungen der Arztpraxis nicht möglich, einen Behandlungstermin außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, so muss der Arbeitgeber weiterzahlen, obwohl keine besondere Dringlichkeit der Behandlung besteht.
Auch in diesen Fällen ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, einen frühen oder späten Termin zu wählen, damit der Arbeitgeber durch die notwendigen Fahrtzeiten nicht zusätzlich belastet wird.
Quelle: www.verdi-bub.de
Huhu Henry,
also eine Schwester von uns musste nacharbeiten- außer wenn es zb. bei der Auszubildenden um die Zukunft geht, (ärztliches Attest oder so), da ist das Unternehmen gesetzliche verpflichet, dem Azubi zwecks Zukunft nicht im Weg zu stehen, aber selbst da werden Zähne geknirscht ;) bzw. Jemand muss zum Betriebsarzt, allerdings von der Klinik aus,da musste bei uns keiner Nacharbeiten.
Aber sonst ja, denn muss außerhalb des Dienstes planen.
Liebe Grüße und viele auserberufliche Arztbesuche ;)
Wellsie
Wenn du ohne akute Erkrankung (zB zum Check) zum Arzt gehst, muss dein Arbeitgeber diese Ausfallzeit nicht bezahlen (oder du musst die Zeit "nacharbeiten"). Gehst du aber wegen einer akut aufgetretenen Erkrankung (Schmerzen, Fieber usw) während der Arbeitszeit zu einem Arzt, gilt das als Krankmeldung und muss vom Arbeitgeber bezahlt werden (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 3 Tage ohne ärztliches Attest, danach Krankschreibung (bis 6 Wochen)).
Das ist so nicht richtig. Wenn die Arbeitszeit des ArbN und die Öffnungszeiten der Arztpraxis nicht in der Form miteinander vereinbar sind, dass der ArbN außerhalb seiner Arbeitszeit einen Termin bekommen kann, ist der ArbG gem. § 616 BGB trotzdem zur Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge (und ohne einen Anspruch auf Nacharbeiten) verpflichtet. Dafür muss es sich nicht zwingend um einen akuten Fall handeln.
Generell musst Du nacharbeiten, weil man Arzttermine ausserhalb der Arbeitszeit legen soll.
Inwieweit Dein Arbeitgeber da kulant ist, musst Du den fragen. Manche lassen es zu, wenn Du ein Attest bringst, dass Du nicht nacharbeiten musst.