Reisepass wurde von Ausländerbehörde beschlagnahmt, was tun?

Hallo, allerseits. Danke für das Lesen des Artikels erstmal!

Eine Freundin von mir wollte gestern bei der Ausländerbehörde ihr Visum verlängern. Denn sie besitzte ein Studienvisum und nur bis 20.06.2014. Danach hat die Ausländerbehörde ihr zwei mal Fiktionsbescheinigungen erteilt. Die aktuelle FIktionsbescheinigung war auch nur bis 22.12.2014 gütig. Deswegen ist sie zur Verlängerung des Visums zur Ausländerbehörde gegangen. Aber ihr Antrag wurde abgelehnt und der Reisepass auch beschlagnahmt. Den Grund dafür hat die Beämtin aber nicht angegeben. Die Freundin hat sie wegen Angst auch nicht gefragt.

Diese Freundin war auch faul zum Lernen in der Uni und hat sehr viel Zeit zum Quatschen, Spielen, Reisen und Spassmachen in ihrer Studiumszeit investiert. Das ist uns schon klar. Aber ich meine, das soll keine Gründe sein, die die Ausländerbehörde zur Beschlagnahme des Reisepasses unterstützen. Oder wiess jemand, das ist doch anders?

Ich bin schon lange nicht mehr Student und habe keine Ahnung über Studienzeit und so weiter. Wie viel Jahre bekommt ein Ansländer in D das Visum zum Studium? Was sind die Kriterien für Verlängerung des Visums, ob der Student stundienfähig oder nicht ist? Wie bewertet man ein Stutdent? Mit welchem Prozess?

Also, die Freundin weint immer noch im Telefon und kann nicht aufhören. Sie hat einen Bescheid von Ausländerbehöre bekommen und dieser lautet: sie muss vor dem 10.01. 2015 Deutschland verlassen. Nur wenn sie der Ausländerbehörde ein gültiges Flugticket vorlegt, kann sie erst ihren Reisepass zurückbekommen. Jetzt hat sie nur eine Kopie des Reisepasses mit Stempeln in der Hand. Schlagt einfach paar Ideen vor,wie sie sich weiter verhalten soll. Danke euch!!!

Beste Grüße

Lutz

Studium, Reisepass, Ausländerbehörde, Beschlagnahmt, Visumverlängerung
Ilegales Straßenrennen?

Hallo, ich habe heute leider etwas sehr schreckliches Erlebt. Ich war mit 2 Freunden Motorradfahren (2x 125er und einer eine große Maschine). Wir sind auf einer, fast gar nicht befahrenen, Landstraße die ganze Zeit hoch und runter gefahren, was eine Go Pro auch manchmal festgehalten hat. Ein Freund hat auch wheelies gemacht und sich eher daneben benommen. Jedenfalls hatte ich die Kamera auch kurz, bin aber nur die Straße hoch und runtergefahren, wo 70 erlaubt erlaubt. Mit meiner 125er kann ich nicht mehr als 110 fahren und ich war bei weitem nicht auf maximaler Geschwindigkeit. Jedenfalls ist der andere 125er Freund die große Maschine vom Freund gefahren und ist weggerutscht und hat sich stark verletzt. Logischerweise wurde der Krankenwagen gerufen und die Polizei kam auch hinzu. Zum Zeitpunkt, als der eine sich verletzt hat, bin ich gar nicht gefahren, sondern stand am Rand. Die Polizei hat die Go Pro beschlagnahmt und meint ein "Straßenrennen" gesehen zu haben, was nicht der Fall war. Wir sind lediglich hoch und runter gefahren und meistens eigentlich auch einzeln. Die Maschinen + Führerscheine wurden beschlagnahmt und illegales Straßenrennen steht im Raum. Ich bin 16 und hatte mit der Verletzung nichts zu tun. In weit weit steht jetzt ein illegales Straßenrennen für mich im Raum, wenn man auf der Kamera höchstens sieht, dass ich alleine zu schnell war? Ich habe höchstens noch auf der Landstraße gewendet, bei durchgezogener Linie, was ich allerdings nicht genau weiß...

Gerne bei Unklarheiten fragen und melden, für mich ist das ein Riesenthema weil hier mehrere Tausend Euro und eine Zukunft auf dem Spiel steht....

Danke schonmal für Antworten.

Motorrad, Unfall, Polizei, Recht, 125ccm, Gerichtsverhandlung, Beschlagnahmt, Auto und Motorrad
Beschlagnahme Mobiltelefon "Gefahr im Verzug" rechtens §201?

Liebe Community,

aus eigener Dummheit bin ich in eine blöde Situation geraten die gerade etwas unpassend zu meiner Situation ist. Ich bin in eine Verkehrskontrolle auf einem E-Scooter geraten, natürlich angetrunken, Blutentnahme wurde angeordnet etc.

Dass ich den Lappen wahrscheinlich einige Zeit abgeben muss, ist nicht mein Problem, da bin ich selbst Schuld.

Mein Problem ist, dass ich die Maßnahme auf dem Handy mitgezeichnet habe, woraufhin die Beamten mir das Teil aus den Händen gerissen haben, mit der Bgeründung "es bestehe Gefahr im Verzug, ich hätte mich §201 strafbar gemacht."

Das mag zwar stimmen, jedoch hätte man mich auch einfach bitten können, die Aufnahme zu löschen, oder meinetwegen können die eine Kopie des Handys anfertigen und es mir aushändigen. Ich kann ohne das Telefon nun keine Bankgeschäfte tätigen und ich stecke mitten in einem Umzug, wodurch ich Kaution und Miete nun nicht bezahlen kann.

Da es ja theoretisch als Tatmittel in Frage kommt, verstehe ich, dass man es beschlagnahmen KANN, aber das ist angesichts dieser Kleinigkeit absolut unverhältnismäßig. Diebstähle werden härter bestraft nach dem StGB.

Meine Frage nun: Wie bekomme ich es wieder und wie lange wird der Spaß nun dauern? Ich habe einen Anwalt bereits eingeschaltet, jedoch meinte er, dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?

Hat jemand schon selbst Erfahrungen machen dürfen bei solchen Beschlagnahmungen? Ich bin für jede Info dankbar.

Vielen Dank im Voraus!

Smartphone, Polizei, Recht, Strafverfahren, Beschlagnahmt