Zwei studentische Aushilfsjobs gleichzeitig: ist das erlaubt?

2 Antworten

www.minijob-zentrale.de sagt dazu

"Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs."

Die Minijobzentrale ist in Deutschland zuständig für die Anmeldung von geringfügig Beschäftigten, und die haben sogar ein Servicetelefon: 0355 2902-70799 , und da darf man sogar anrufen, denn dafür sind Servicetelefone auch eigentlich gedacht...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das zählt dann halt nicht mehr als Minijob, also ja. Zusätzliche Abgaben

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 🌍 Dazu habe ich schon viele Erfahrungen gesammelt. 😇