Zuzug abgelehnt weil Überbelegung?
Hallo ihr Lieben,
ich möchte gerne zu meinem Freund ziehen, der in einer 40 qm 1-Zimmerwohnung wohnt. Dies haben wir der Genossenschaft mitgeteilt und ich sollte meine Daten und eine Kopie des Persos per Mail schicken. Es ging auch schon darum, dass ich in dem Falle des Einzuges Genossenschaftsanteile erwerben muss. Das ist für mich auch kein Problem. Nun bekam mein Freund einen Brief, dass der Zuzug seiner Partnerin (also mir) auf Grund einer dann geltenden Überbelegung abgelehnt wird.
Über all im Internet gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen je nach Bundesland. Für unser Bundesland gibt es bisher leider nur einen Gesetzesentwurf. In diesem steht, dass man pro Person mindestens 10 qm rechnen muss. Von einer Anzahl der Räume wird nicht gesprochen. Wenn man die Grundfläche des Bades, der Küche und des Flures abzieht, bleiben immer noch 26,5 qm reine Wohnfläche. Somit liegt die Wohnung doch total im Rahmen. Kann die Genossenschaft trotzdem meinen Zuzug ablehnen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verletzt werden?
Vielen Dank für eure Hilfe,
LG Ballettmaus15
2 Antworten
40m² für 2 Personen sind mehr als ausreichend, 10m² pP wären ausreichend. Keinesfalls musst du bei Zuzug auch Genossenschafter werden und Anteile einzahlen.
Lege gegen dieAblehnung des Antrages auf Zustimmung Widerspruch ein und kündige notfalls Rechtsmittel an.
40 qm 1-Zimmerwohnung
da kann man von keiner Überbelegung sprechen
Es ging auch schon darum, dass ich in dem Falle des Einzuges Genossenschaftsanteile erwerben muss.
das kann nicht verlangt werden,
den Zuzug kann auch die HV nicht verhindern, nennt sich berechtigtes Interesse. Es reicht die Info des Zuzugs. Dein Freund hat bereits Anteile.
Vielen Dank für die Antwort. Wie "wehrt" man sich am besten dagegen? Schriftlich Einspruch erheben oder lieber anrufen? Ich kenne mich da leider gar nicht aus, will mich aber auch nicht einfach von denen unterbuttern lassen.