Ziehen alle Internetseiten nach dem Brexit nach England?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du meinst wahrscheinlich die Richtlinie (EU) 2019/790 und den Artikel 17: Nutzung geschützter Inhalte durch Drittanbieter für das Teilen von Online-Inhalten. Die Richtlinie soll bis 7. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Das wäre nach dem Brexit. Bislang wurde die Richtlinie noch nicht in britisches Recht übertragen. Ob sie noch vollständig oder in Teilen umgesetzt ist bislang nicht bekannt.

Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass alle Internetseiten nach Großbritannien umziehen. Denn nicht alle Internetseiten sind von dieser Regelung betroffen, nur die, die mit urheberrechtlich geschützten Inhalten Geld verdienen. Enzyklopädien wie Wikipedia fallen nicht darunter. Auch neue Plattformen fallen 3 Jahre lang, wenn ihr Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro liegt, nicht unter diese Richtlinie.

Außerdem hat Großbritannien sowieso bereits ein eigenes Urheberrecht. Siehe hier:

https://www.gov.uk/using-somebody-elses-intellectual-property

"You can usually get permission to use someone else’s intellectual property (IP) by buying the rights from them or getting their permission to use it."

Das heisst, man muss sowieso fragen, ob man die geschützten Inhalte verwenden darf und Lizenzen erwerben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wer Werke vertreiben will, um damit Geld zu verdienen, sollte sich die Genehmigung bei den Urhebern besorgen, was ist daran dumm? Wenn du selbst z.B. einen Song kreirst, der so richtig einschlägst, möchtest du ja auch nicht, dass nur Youtube davon profitierst und du selbst leer ausgehst! Wenn Youtube z.B. einen Teil seiner Einnahmen an die Urheber abgibt ist ja alles bestens.

LG Culles

Nein wird es nicht. Deshalb sollten die Unternehmen dorthin ziehen.