Zeugenfragebogen ich bin nicht gefahren möchte aber niemandenangeben und die buße bezahlen?

3 Antworten

Du kannst nicht gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit zugeben und nicht gefahren sein! Entweder, oder! Da Du keinen Anhörungsbogen, sondern einen Zeugenfragebogen bekommen hast, ist der Behörde aber eh schon klar (durch Passbildabgleich), daß Du nicht der Fahrzeugführer warst. Also kannst Du sowieso nichts mehr zugeben.

Du kannst also nun entweder den wahren Fahrzeugführer nennen, oder Du kannst Dich "nicht mehr erinnern", wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat. Mehr Möglichkeiten hast Du nicht! Und diese Entscheidung kannst nur Du treffen!

Teodora1232 
Fragesteller
 04.05.2023, 21:38

Danke dir ich dachte wenn ich es zugeben geht das automatisch und zum Bußgeld weiter....wenn ich mich nicht erinner wird es wohl zur Anhörung kommen es ist in Bayern passiert ich wohne in der Schweiz ich weiß nicht ob man mich dann aus Straubing besucht es ist echt schwer ich möchte den Fahrer einfach nicht angeben und weiteren Kontakt mit ihm

0
Hikker  04.05.2023, 21:43
@Teodora1232

Dann wirf das Schreiben zunächst einfach mal weg. Es wird auch kein Besuch aus Bayern kommen! Aber rein theoretisch könnten die Bayern Amtshilfe in der Schweiz ersuchen, das halte ich aber für unwahrscheinlich. Und selbst dann hast Du immer noch alle Optionen offen.

0

Bei der Höhe der Buße könnte es ja eine Straftat sein, die auch verfolgt werden muss. Tatort war Deutschland?

Wenn die ein Fahrerbild haben, was nicht zum Halter passt, können die sehr wohl über Amtshilfe einen Hausbesuch machen. Es geht ja um was!

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du nicht. Im Ernstfall wirst du vor Gericht befragt. Wer die Strafe bezahlt, wird ihnen egal sein. Punkte und Fahrverbot wahrscheinlich nicht.

Ob man so weit geht, weiß ich natürlich nicht. Das kann niemand wissen.

Gruß S.

Was soll denn ein Zeugenfragebogen sein? Ich kenne nur einen Anhörungsbogen und da ist auch das Foto dabei, das den Fahrer zeigt. Bei der Höhe des Bußgeldes und der verhängten Strafe ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr. Ist dein Ex Deutscher? Wenn ja, dann wird seine Identität durch Bildabgleich herausgefunden. Ist er Schweizer, dann kannst du es drauf ankommen lassen. Die Schweizer Behörden sind da den Deutschen gegenüber sehr unwillig.