Zeitarbeit krank im ersten Monat?
Ich bin seit 1 Woche bei einer zeitarbeit angestellt und bin jetzt krank bekomme ich mein Geld für diese Zeit von der AOK und wenn ich gekündigt werde bekomme ich weiterhin von der AOK
4 Antworten
Wenn jemand während der ersten 4 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erkrankt, so besteht Anspruch auf Lohnersatzleistung - sprich Krankengeld - im Falle einer Kündigung auch über diese Frist hinaus. Denn bei einem Zeitarbeitsunternehmen kannst Du davon ausgehen, dass "umgehend" eine Kündigung erfolgt - gemäß Tarifvertrag ? i.d.R. in den ersten 2 Wochen sogar mit einer verkürzten Frist von nur einem Tag :
https://www.felser.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsfrist-nach-mtv-dgbbza-bap/
Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden.
Entsprechendes findest Du in Deinem AV.
In den ersten 4 Wochen gibt es wirklich keine Lohnfortzahlung von der Firma. Du musst selber Krankengeld beid er Kasse ebantragen.
Und falls die Dich kündigen: dito.
Aber wir drücken doch erstmal die Daumen, dass Du fix wieder gesund wirst und die Zeitarbeit nicht so garstig reagiert.
"Wird einem Arbeitnehmer während der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG oder auch während der Probezeit wegen Krankheit gekündigt, hindert dies die Entstehung des 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruches nicht. Leistet die Krankenkasse Krankengeld, hat sie einen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber."
soweit ich weiß muss man mindestens ein halbes jahr oder so gearbeitet haben