Zeitarbeit krank im ersten Monat?

4 Antworten

Wenn jemand während der ersten 4 Wochen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erkrankt, so besteht Anspruch auf Lohnersatzleistung - sprich Krankengeld - im Falle einer Kündigung auch über diese Frist hinaus. Denn bei einem Zeitarbeitsunternehmen kannst Du davon ausgehen, dass "umgehend" eine Kündigung erfolgt - gemäß Tarifvertrag ? i.d.R. in den ersten 2 Wochen sogar mit einer verkürzten Frist von nur einem Tag :

https://www.felser.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsfrist-nach-mtv-dgbbza-bap/

Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden.

Entsprechendes findest Du in Deinem AV.

In den ersten 4 Wochen gibt es wirklich keine Lohnfortzahlung von der Firma. Du musst selber Krankengeld beid er Kasse ebantragen.

Und falls die Dich kündigen: dito.

Aber wir drücken doch erstmal die Daumen, dass Du fix wieder gesund wirst und die Zeitarbeit nicht so garstig reagiert.

soweit ich weiß muss man mindestens ein halbes jahr oder so gearbeitet haben