Zahlt Jobcenter den Führerschein wenn...?

5 Antworten

Das JobCenter KANN auf Antrag die Kosten für einen Führerschein übernehmen,

WENN

du ein konkretes Arbeitsplatzangebot hast, dass du ohne Führerschein nicht annehmen kannst. Dabei musst du den Antrag aber bereits stellen, BEVOR du den Arbeitsvertrag unterschreibst.

Ist die Arbeit genau so gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen - keine Chance

Und für einen Job als Auslieferer gibt es da ebenfalls keine Chance.

Wenn dein Chef Wert darauf legt, dass du für ihn arbeitest, kann er dir ja ein Arbeitgeberdarlehen gewähren. Das zahlst du dann später von deinem Lohn ab.

Nein. Das wird so nichts. Die Leistungen der Vermittlungsbudgets (VB) nach dem SGB III (hier für einen Leistungsbezieher SGB II), können zur ANBAHNUNG einer Beschäftigung oder zur AUFNAHME einer Beschäftigung erbracht werden. Beides ist bei dir nicht der Fall, da du bereits in Beschäftigung bist. Daher ist eine Führerscheinförderung nicht möglich.

Aber wenn du einen Führerschein brauchst, dann spare doch dafür. Wenn dein Arbeitgeber meint dass du ihn brauchst und er dich behalten will: Warum finanziert er ihn dir nicht?

Wird schwierig.. wenn der Chef drohen würde dich zu entlassen wenn du keinen Führerschein hast und einen Festvertrag mit so viel Geld bekommst, das du vom Amt nichts mehr brauchst.. ganz vielleicht. Aber schon sehr geringe Chance.

Führerscheinfinanzierungen sind Ermessensentscheidungen, welche dazu dienen sollen, den Leistungsbezieher in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Du kannst einen Antrag stellen und Dein Gück versuchen.