Zählt der A1 Führerschein für die 2 Jahre als vollwertiger EU Führerschein?
Ich besitze seit meinem 16 Lebensjahr den A1 Führerschein und seit meinem 17. Lebensjahr den BF17. Ich werde demnächst 19 und frage mich ob folgende Frage bei einer Bewerbung zutreffend ist oder nicht:
"Besitzt Du seit über 24 Monaten einen vollwertigen deutschen/ EU-Führerschein für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe?"
Vielen Dank
1 Antwort
Prinzipiell ist der A1 ein vollwertiger Führerschein. Ich würde aber vermuten, dass sich die Frage eigentlich eher auf Klasse B bezieht. Müsstest du bei dem Job z.B. PKW fahren? Hier wollen AG halt teilweise keine Anfänger in ihrem Fahrzeugen.
Ja es geht um einen Job als Fahrer. In der Ausschreibung selber wird nur ein zweijähriger Besitz eines EU Führerscheins gefordert.
Die Frage welche es noch auf "Schaltgetriebe" spezifiziert ist nur bei der Onlinebewerbung.
BF17 gilt ja nicht als vollwertiger Führerschein, deshalb beginnen hier die 2 Jahre Besitz erst ab dem 18. Lebensjahr