Zählt das zur Arbeitszeit?

7 Antworten

"Es kommt darauf an,..."

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden.

Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit? Oder eine Arbeitsanweisung? Ist denn um 6:00 Uhr üblicherweise ein Kollege mit Schlüssel vor Ort? Warum war keiner da?

Kurz: Wäre der Arbeitgeber dazu verpflichtet gewesen, deine Arbeitsleistung zwischen 6:00 und 6:10 entgegen zu nehmen? Dann wäre es Arbeitszeit. Ansonsten nicht.

P. S: Wenn es nur um 10 Minuten geht, würde ich gar nicht diskutieren, sondern einfach als Konsequenz erst kommen, wenn ein Kollege mit Schlüssel vor Ort ist.


Bair46 
Fragesteller
 25.02.2022, 06:48

Normalerweise muss immer jemand um 06:00 Uhr da sein, da es zur geregelten Gleitzeit eine Früh-u. Spätschicht gibt, die um 06:00 Uhr beginnt, die Kollegin hat selbst gesagt, dass sie aufgrund des Verkehrs 10 Minuten später kam

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Paguangare  25.02.2022, 07:10
@Bair46

Einem Arbeitnehmer, der aufgrund eines Verkehrsstaus oder eines Zug- oder Busausfalls verspätet zur Arbeit erscheint, wird die Zeit zwischen dem regulären Schichtbeginn und dem tatsächlichen Eintreffen nicht vergütet.

Wäre es da gerecht, wenn du die Zeit bezahlt bekämst, deine Kollegin aber nicht?

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clemensw  25.02.2022, 07:25
@Paguangare

Prinzipiell ja, da der Fragesteller ja nichts für die Unzuverlässigkeit der Kollegin kann.

Ich würde mir aber die Frage stellen, ob ich wegen 10 Minuten jetzt "ein Fass aufmache", was für die Kollegin evtl Ärger bis hin zur Abmahnung bedeutet...

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Nein, da es nicht belegt werden kann. Zudem ist das bei Gleitzeit nicht wirklich relevant.

Wenn eure Arbeitszeit um 6:00 beginnen darf, zählt die Wartezeit zur Arbeitszeit. Es muss die Möglichkeit geben,, dass man den Arbeitsplatz betreten kann.
Bei unns kam auch mal der Pförtner zu spät. Die Arbeitszeit der Wartenden wurde zusammen gerechnet und der Fehlbetrag der verschwendeten Arbeitszeit der Sicherheitsfirma in Rechnung gestellt.

Vom Gefühl her würde ich sagen: Nein denn das kann theoretisch ja jeder behaupten, dass du schon 10 Minuten gewartet hast und ich in wirklich waren es nur 1 Minute. ;-)

Nein, das Warten zählt nicht zu deiner Arbeitszeit.

Du warst nicht produktiv. Die Wegzeit zählt in die Verantwortung des Arbeitnehmers. Wenn dabei, auch ohne Eigenverschulden, etwas schief geht, muss der Arbeitgeber für diese Zeiten keinen Lohn bezahlen.

Die Arbeitszeit beginnt entweder, sobald man sich in der Zeiterfassung eingestempelt hat, oder sobald man nach der Rüstzeit (Umkleiden, Anlegen der Arbeitskleidung und Gang von der Umkleide bis zum direkten Ort der Arbeitsverrichtung) mit der Arbeit tatsächlich beginnt.

In verschiedenen Firmen gibt es unterschiedliche Regelungen, ob die gesamte Rüstzeit oder eine bestimmte Anzahl von Minuten oder nichts von der Rüstzeit zur Arbeitszeit zählen darf.


clemensw  25.02.2022, 06:39
Du warst nicht produktiv.

Das ist unerheblich. Wartezeit kann durchaus auch Arbeitszeit sein. Die einzig relevante Frage ist: War der Arbeitgeber verpflichtet, die angebotene Arbeitsleistung zu diesem Zeitpunkt anzunehmen?

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Paguangare  25.02.2022, 07:06
@clemensw

Wenn man in Gleitzeit arbeitet, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Arbeitsleistung um 6:00 h morgens anzunehmen, sofern er sich nicht ausdrücklich selbst verpflichtet hat, den Zugang zur Firma ab dieser Uhrzeit für alle Arbeitnehmer (auch solche ohne Schlüssel) zu gewähren.

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clemensw  25.02.2022, 07:30
@Paguangare

Und wer sagt dir, dass der Arbeitgeber keine solche Verpflichtung hat?

Der Fragesteller schreibt von Früh- und Spätschicht. Daraus entnehme ich mal, dass es durchaus Kernzeiten gibt, in denen Anwesenheitspflicht besteht.

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Paguangare  25.02.2022, 09:07
@clemensw

Unter Gleitzeit verstehe ich, dass der einzelne Arbeitnehmer weder zur frühestmöglichen Zeit beginnen noch bis zur spätestmöglichen Zeit bleiben muss. Auch muss er an einem einzelnen Tag nicht mindestens acht Stunden arbeiten. Es könnte höchstens sein, dass in Absprache zwischen den Kollegen ein gewisser Anteil gleich zu Schichtbeginn anfangen soll.

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