Zählt das als Nötigung Parkplatz?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ist nicht Nötigung aber ich fänds auch komisch 67%
Ist Nötigung 33%
DaWurzelsepp  30.07.2022, 03:59

Warum bitte soll das eine Nötigung sein??

Steig aus und geh weiter. Oder hat dich der böse Blick daran gehindert 😅

Bergziege110 
Fragesteller
 30.07.2022, 04:03

Nein der ist dann vorne so schräg rein als ich rangiert hab und erst nach mehrmaligem hupen wieder rausgefahren

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist nicht Nötigung aber ich fänds auch komisch

Hä? Hat der halt pech gehabt. Du warst zuerst da.


Bergziege110 
Fragesteller
 30.07.2022, 03:54

Jja wer halt erst vorbeifährt und dann rückwärts einparken will ist selber schuld 🤷‍♂️ aber dieses nicht weiterfahren und böse anstarren ist schon seltsam

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Korosensei837  30.07.2022, 03:58
@Bergziege110

Menschen sind komische geschöpfe. Hauptsache "Er hat, die anderen können ja schauen wo se bleiben". Bilde ich mir dass ein, oder geht das schon in richtung egoistisch as Frick

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Bergziege110 
Fragesteller
 30.07.2022, 04:02
@Korosensei837

Ist schon egoistisch von ihm, im Notfall hätte er ja in der zweiten Reihe parken können, aber ohne das anstarren

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Korosensei837  30.07.2022, 04:03
@Bergziege110

Zweite reihe war ihm bestimmt zu fein. Ich persönlich hätt ihn gefragt, warum er denn jtzt so ein gesicht macht, wenn er doch einfach woanders parken kann. Läuft er halt 5 min länger. Na und?

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OnePerson19  30.07.2022, 07:05
@Korosensei837
Ich persönlich hätt ihn gefragt, warum er denn jtzt so ein gesicht macht, wenn er doch einfach woanders parken kann. Läuft er halt 5 min länger

Vielleicht weil er an der Parklücke Vorrang gehabt hat

„An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren.“ §12 Abs. 5 Satz 1 StVO.

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goodquestion938  30.07.2022, 08:22

Nein er war zuerst an der Lücke und wollte rückwärts einparken. Somit hatte er Vorrecht auf die Lücke und der Fragesteller hätte Pech gehabt

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fisch4709  02.08.2022, 23:14

Nein, er war zuerst da. Er fuhr an der Parklücke vorbei und wollte rückwärts einparken.

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Korosensei837  03.08.2022, 17:42
@fisch4709

Statt vorwärts einzuparken. Macht keinen unterschied. Rückwärts dauert nur länger xD

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Ist nicht Nötigung aber ich fänds auch komisch

Das ist doch normal dass man rückwärts reinfährt, wo ist das Problem. Warum soll es Nötigung sein?

Ist Nötigung

Nein ist keine Nötigung

Es ist weder Nötigung, noch ist es komisch. Du hast ihm aus seiner Sicht den Parkplatz weg geschnappt. So macht man sich keine Freunde.

Nötigung ist das Drängen zu einer bestimmten Tätigkeit. Er hat dich zu nichts genötigt. Du bist ganz von selber auf die Idee gekommen, so zu handeln.

Einparken ist dann allerdings Nötigung, weil dich der Einparker dazu nötigt, an Ort und Stelle zu bleiben, wenn du eigentlich wegfahren wolltest.

Was du getan hast war eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 49 StVO (1) Nr. 12. Wenn die Polizei hinzugezogen wird, zahlst du ein Verwarnungsgeld von 10 € und darfst die Lücke für ihn wieder räumen.

StVO Paragraph 12 (5): An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.

Wenn du ihn zusätzlich noch anhupst und beim Einparkversuch behinderst, kommt eine Nötigung deinerseits in Betracht.


Sandofix  30.07.2022, 08:27

So ist es!👍

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