Zählen Rückzahlungen (Z.B aus Stornierungen/Widerrufen) als Einkommen bei Bürgergeld?

3 Antworten

Wenn dir zu Unrecht etwas vom Konto abgebucht wurde und Du das dann wieder aufs Konto bekommst, ist das natürlich kein anrechenbares Einkommen und muss weder angegeben werden noch darf es angerechnet werden.

Kannst die Abbuchung und den dann folgenden Eingang ja entsprechend belegen.

als wenn man es nicht ausgegeben hätte.

Entscheidend ist nicht, was man sich als "fiktiv" nicht verfügbar einredet ...

... sondern das was (an Einkommen) real ist.

.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19157/einkommen/

Einkommen alle Einkünfte in Form von Geld oder Sachgütern, die einer Person, einem Haushalt oder einem Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum zufließen. 

GutenTag2003  12.05.2024, 20:45

In konkreten Fall muss man sich den Sachverhalt eben anschauen und danach entscheiden.

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jnck12 
Fragesteller
 12.05.2024, 20:47

Hey danke dir - es gibt ja aber Einkünfte, die klar nicht als Einkommen angesehen werden, wie z.b Rückerstattungen von aus dem Regelsatz geleisteten Stromabschlägen - daher die Frage.

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GutenTag2003  12.05.2024, 20:49
@jnck12
Rückerstattungen von aus dem Regelsatz geleisteten Stromabschlägen

Da diese aus dem Regelsatz finanziert wurden, würde ich das nicht als - auf das Bürgergeld - anrechenbare Einkünfte werten

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Nein.

Man sollte nur nachweisen können, daß es sich um Erstattungen handelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.