Wohnung vor der Ehe gekauft

9 Antworten

Hat die Freundin/Frau Anspruch ?

Unterstellt, es wäre mit Eheschliessung per notariellem Vertrag keine Gütergemeinschaft vereinbart, sondern nichts und damit automatisch der Regelfall der Zugewinngemeinschaft:

Nein :-)

Zählt das EHEänliche verhältnis was ?

Nein :-)

Voreheliches Vermögen sowie Erwerbe durch Erbschaft zählt zum Anfangsvermögen des Besitzers, haben also keinerlei Einfluss auf Zugewinnansprüche des Ehegatten im Scheidungsfall (eher im Gegenteil, wenn man vor der Ehe mehr besass als an derem Ende oder im Vergleich zum Gatten wohlhabender war).

Und trotz hartnäckiger Gerüchte: Es bleiben auch in einer Ehe wie in einer Lebenspartnerschaft die Vermögen der Partner strikt getrennt voneinander, selbst bei gemeimsamem Konto, ebenso die jeweiligen Schulden, solange nicht gemeinsam Werte geschaffen oder Verpflichtungen unterschrieben wurden.

Demnach hat Eigentum immer nur der erworben, der als Käufer im Vertrag steht (nicht Fahrzeughalter oder Nutzer wäre) oder als Grundbucheingentümer eingetragen ist.

Einzige Ausnahme: Hausratgegenstände, zu denen auch ein Familienauto ("Pampersbomer", "Kindertaxi", "Einkaufswagen") zählt, wäre zunächst dinglich und wertmäßig, im Streitfall geldlich wertmäßig aufzuteilen.

G imager761

das entscheidet ein Gericht. Nimm doch einfach ein paar würfel, oder meist du etwa, vor einem deutschen Gericht gibt es fuer jeden das gleiche Urteil ? Das kommt immer auf den Einzelfall an ... ;-))


imager761  20.01.2013, 09:32

Bei Cannabiskonsum oder Schulschwänzen vielleicht, nicht aber in der Frage. Sein Eigentum bleibt sein Eigentum, solange er es nicht verschenkt, verkauft, überträgt oder per Gütergemeinschaft freiwillig halbiert - ob er heiratet oder nicht.

Jedenfalls in Deutschland - besonders in Australien, teilweise in den USA haben es Ehefauen deutlich leichter, wohlhabende Männer auszunehmen :-)

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Wer bekommt die Wohnung ?

Die Wohnung bleibt Eigentum von A.

Man beachte, das die Ehefrau an der Wertentwicklung der Wohnung durch den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung partizipiert. Das kann sowohl positiv als auch negativ sein. D.h. fällt die Wohnung im Wert, dann hat A einen Anspruch gegen die Ehefrau.

Was vor der ehe angeschafft wird bleibt auch bei der Scheidung Eigentum des Besitzers oder nicht? Schließlich hat person A auch die Wohnung bezahlt ?

Soweit ich weiss können ansprüche nur aus einem ehevertrag abgeleitet werden der hier ja nicht vorliegt ,also Nein :)