Hat die Ehefrau bei Scheidung Anspruch auf das Haus, das der Ehemann vor der Heirat gekauft hat?

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Das kommt darauf an, wer im Grundbuch steht. Wenn nur Dein Sohn im Grundbuch steht, hat sie keinen Anspruch. Wenn das Haus aber verkauft wurde während der Ehe, fällt der Erlös in die Zugewinngemeinschaft.
LG murkeltimo

Nein hat sie nicht, weil das Haus vor der Ehe von deinem Sohn gekauft worden ist. Es fällt also nicht in die Zugewinngemeinschaft. Ausserdem hat sie nach 2 Jahren Ehe keine großen Ansprüche erworben, ausser Trennungsunterhalt und Unterhalt für das Kind. Vom Haus kann sie nicht beanspruchen, wenn sie nicht um Grundbuch steht.


ErsterSchnee  28.08.2010, 16:46

Natürlich fällt das Haus in die Zugewinngemeinschaft. Und das weiß ich ziemlich genau, weil wir sämtliche Immobilien (die alle schon vor der Ehe vorhanden waren) per Ehevertrag aus dem Zugewinn ausgeschlossen haben. Und auch wenn unser Anwalt ziemlich teuer ist - einen absolut unnötigen Vertrag für viel Geld schwatzt er einem nicht auf!

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truxumuxi  28.08.2010, 16:50
@ErsterSchnee

Ich selbst war in dieser Lage, bin nach einigen Jahren Ehe geschieden worden. Hatte vor der Ehe ein Haus von meiner Tante geerbt. Mein Ex hat keinen Cent davon gesehen. Das ist Fakt ! Doch Anwälte schwatzen einem viel auf, wegen dem Geld, dass sie dabei verdienen. Wenn während der Ehe an dem Haus etwas modernisiert wurde, das vom anderen finanzielle mitgetragen wurde, dann wird dieser Betrag berechnet und er muss dann ausbezahlt werden, das ist aber dann auch schon alles. Nach 2 Jahren Ehe gehört niemandem das halbe Haus, das dem anderen schon vorher gehört hat. So ein Blödsinn ! WEnn das so wäre, würde sich jeder einen MAnn/Frau mit eigener Immobilie suchen und dann nach 2 Jahren wieder scheiden lassen. Merkst du was !?

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ErsterSchnee  28.08.2010, 16:56
@truxumuxi

Habe ich jemals behauptet, daß ihr das halbe Haus gehört? Ich habe immer nur vom Zugewinn geredet - und darauf hat sie definitiv Anspruch.

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truxumuxi  28.08.2010, 17:00
@ErsterSchnee

Ok, übrigens habe ich deine Antwort noch mit einer anderen verwechselt wo es um das halbe Haus ging. Sorry. Zugewinn ist ok, klar !

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Das ganze Gequatsche bisher ist unerträglich und absolut laienhaft und überwiegend falsch. Wer nichts weiss, soll auch nichts schreiben. Fakt ist: Wenn der Sohn das Haus vor der Ehe gekauft hat und nur selbst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, gehört dieses Haus ihm allein und zu seinem Anfangsvermögen. Dem Zugewinnausgleich unterliegt nur die geldwerte Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (also unter Einschluss des Hauses) und dem Endvermögen bei der Ehescheidung. Auch durch die Eheschließung selbst oder in deren Kontext entstehen keine Ansprüche der Ehefrau auf Vermögen, das der andere Ehepartner z.Zt. der Eheschließung hat. Das wäre nur der Fall, wenn die Ehepartner statt des gesetzlichen den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbaren würden. Mehr ist dazu nicht zu sagen.


winnietwo  07.10.2010, 22:02

In der Tat sind hier viele Antworten von eher wenig sachlicher Präzision geprägt.Ich denke jedoch Ihre überhebliche Art sollten Sie sich genau überlegen, denn Sie haben in Ihrer sehr präzisen Erläuterung viele Varianten nicht berücksichtigt: Es könnte eine Schenkung gegeben haben zwischen den Eheleuten, oder eine vertragliche Regelung anderer Art, vielleicht haben die Eheleute aus der Immobilie auch gemeinsame Zugewinne geschöpft, oder sind gemeinschaftlich haftend Grundschuldverpflichtungen eingegangen, über die gestritten werden könnte...Kurz gesat: Kein Grund zur Überhablichkeit und: die Frage selbst lässt schon fragen offen...

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sergius  13.10.2010, 11:17
@winnietwo

Alle denkbaren Varianten zu berücksichtigen, hieße quasi ein Rechtsgutachten zu erstatten. Das werden Sie, verehrter Herr winnetwo, doch sicher nicht im Rahmen dieser Community erwarten können. Vielmehr muss man sich auf die konkrete Frage beschränken, die gestellt wurde. Und die habe ich präzise zu beantworten versucht und indem ich darauf hinwies, dass alles, was vorher geantwortet wurde, "Gequatsche" war. Mit Arroganz hat das ganz und gar nichts zu tun. Ich kann Ihnen nur raten,mit solchen Bemerkungen zurückhaltender zu sein.

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Userhm  26.03.2020, 18:26

Bei einer so globalen Frage ohne differenzierte Inhalte zu einem derart variablem Thema sollte es sowieso keine Antwort geben, da auch jemand, der normal im Thema ist, keine schlüssige Antwort geben könnte.

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Nein, das hätte sie nur bei einer Zugewinngemeinschaft. Also wenn daß Haus während der Ehe gekauft worden wäre.

Das kommt drauf an, was im Grundbuch steht. Aber normalerweise hat sie nur finanzielle Ansprüche auf den Zugewinn. Ob Dein Sohn dann so in der Lage ist, sie auszuzahlen oder das Haus verkaufen muß, können wir hier nicht beurteilen.