Wohnung /Beratung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das müsst ihr unter euch klären, wenn ihr beide Hauptmieter der Wohnung seid. Ihr seid gleichberechtigt. Am einfachsten wäre es, wenn du ausziehst.

Ich weiß, dass in Deutschland darf man eine Person aus der Wohnung nicht abmelden, wenn sie keinen zweiten Wohnsitz hat. 

Das ist Quatsch und die Anmeldung des Wohnsitzes hat nichts damit zu tun, wem die Wohnung gehört. Ihr seid beide Mieter der Wohnung, das ist der springende Punkt.


Unbekannt684 
Fragesteller
 08.05.2020, 10:47

Ich lasse ihm aber nicht die Wohnung die ich organisiert habe, in welcher habe ich gutes Geld investiert, alle Sachen gekauft usw. nur deswegen weil er nicht klar kommt, und Probleme macht. Also Angst von ihm habe ich nicht, wir können es mit Gewalt lösen aber das bringt uns beiden nicht weit. Der Hauptmieter bin ich, da die Wohnungsgenossenschaft zieht die Miete aus meinen Bankkonto, und ich stehe als die erste Person im Vertrag.

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Rehtard  08.05.2020, 10:47
@Unbekannt684

Na was denn nun, gerade standet ihr noch beide als Hauptmieter im Vertrag. Wenn nur du der Hauptmieter bist ist es allein deine Wohnung.

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Unbekannt684 
Fragesteller
 08.05.2020, 10:54
@Rehtard

Ich habe geschrieben: „Ich wohne zusammen mit meinen Bruder in einen WG, die wir von einen Wohnungsgenossenschaft zusammen vermieten“ - zusammen bedeutet nicht, dass ich nicht als die erste Person im Vertrag stehe. Jedenfalls, wenn ich der Hauptmieter bin sollte es kein Problem sein oder?

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