Wohnung anmelden - Welches Datum zählt?
Ich habe meinen Mietvertrag am 18.07.22 unterschrieben und habe dazu am gleichen Tag die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten. Dort steht drin, dass ich am 18.07.22 eingezogen bin. Mein offizieller Mietbeginn ist allerdings der 01.08.22, das steht auch in den anderen Unterlagen. An diesem Tag durfte ich auch offiziell einziehen. Ich habe am 11.08. einen Termin beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt, um meine Wohnung anzumelden. Ich bin mir jetzt allerdings unsicher, welches Datum nun als Einzug zählt, da der tatsächliche Einzug der 01.08. ist.
Ich habe gelesen, dass sich die 14 Tage Anmeldefrist auf den Buchungstag eines Termins bezieht und nicht auf den tatsächlichen Termin. Wenn allerdings der 18.07. als Einzugsdatum anerkannt wird und ich am 03.08. erst den Termin gebucht habe, hätte ich die Frist ja leicht überschritten. Sehe aber nicht ein, da irgendein Bußgeld zu bezahlen, wenn ich offiziell erst am 01.08. einziehen konnte.
Weiß da jemand genaues zu, und sind bei 14 Tagen lediglich Werktage gemeint?
3 Antworten
Wenn du dir vom Vermieter eine kurze Bescheinigung holst, dass du erst am 1.8. eingezogen bist und somit das Mietverhältnis auch erst ab 1.8. gilt, wäre das fürs Einwohnermeldeamt ok. Allerdings könnt ihr dann auch gleich den Mietvertrag abändern (und dem Vermieter würde fast eine halbe Miete fehlen, ob er das macht...?).
Die 14 Tage gelten ab Einzug, nicht ab da, wo du den Termin beim Einwohnermeldeamt hast.
Manchmal lassen die Mitarbeiter aber bei der Frist auch mit sich reden, dann hast du Glück.
Im Mietvertrag steht ja auch der 01.08. Die Miete für Juli musste noch der Vormieter zahlen.
Aufgrund der großen Terminnachfrage und dem Personalmangel in den Bürgerämtern hier zählt Tag der Terminbuchung, welcher innerhalb der Anmeldefrist liegen muss, nicht das tatsächliche Datum des Termins selbst, weil man es realistisch nicht schafft innerhalb von 14 Tagen einen Termin zu kriegen. Ansonsten müsste fast jeder Bußgeld bezahlen, weil er die Frist nicht einhalten kann.
Ja ich hoffe es, es sind auch nur 2 Tage. Und ich hätte halt eine gute Begründung. Werde die anderen Unterlagen ebenfalls vorlegen.
Du gibst was an, das auf keinen Fall 10 Tage oder länger vor dem Behördenbesuch liegt. Du kannst einen Mietvertrag haben. Aber erst drei Monate danach einziehen. Es obliegt nur dir und niemand kann dir das Gegenteil beweisen. Gibst du ein zu frühes Datum an, ist es ordnungswidrig.
Ab wann zahlst Du denn Miete? Doch sicher nicht ab dem 18.07.
Wenn Du ab 01.08. Miete bezahlst, kann Dein Einzugstermin nicht vorher sein.
In Deinem Mietvertrag steht doch sicher, dass Du ab 01.08. Miete bezahlen sollst. Dann nimm diesen Vertrag mit, wenn Du Dich anmeldest.
Genau das habe ich auch vor. Nur weiß man nie wer da gerade sitzt und das bearbeitet. Kann mir vorstellen, dass für die nur das Datum der Wohnungsgeberbescheinigung zählt.
Du kannst ja beweisen, dass Du erst ab 01.08. bezahlst, was normal ist, dass man nicht vorher einzieht.
Ich zahlte ab 01.08. Miete. Das steht auch genau so in den Unterlagen. Das ist ja eben das verwirrende. Dass sich beides widerspricht. Es macht eben keinen Sinn, dass die mir diese Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt haben mit dem Datum an dem ich den Vertrag unterschrieben habe. Natürlich ist es dann so formuliert, als wäre ich an dem 18.07 eingezogen, obwohl dem nicht so ist.