Wohnrecht mündlich versprochen?

8 Antworten

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Vorab: Nimm gleich die richtige Farbe! einen Isolieranstrich, der den Nikotingestank, den Du nie mehr aus den Wänden bringst, sicher abschottet. Teuer, aber wirklich sinnvoll.

Nikotinrückstände von Tür- und Fensterstücken mit Orangenreiniger versuchen, wegzumachen. Evtl. auch neuen Anstrich verpassen.

Dieser Mehraufwand, mit dem Du gar nicht gerechnet hast, ist nun gleichzeitig die Rechtfertigung dafür, dass er das ursprüngliche Entgegenkommen verwirkt hat. Reib ihm das so hin. Du bist nicht an Deine Zusagen gebunden.


23Jenny23 
Fragesteller
 07.10.2019, 22:26

Danke für die Tipps zur Renovierung.

Meine mündliche Zusage, auch per schriftlicher Whatsapp hat keine rechtliche Wirkung oder?

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bwhoch2  08.10.2019, 12:21
@23Jenny23

Eine whatsapp gilt wie mündlich und wenn Du darauf beharrst, dass das unter anderen Umständen, als die nun vorgefundenen vereinbart war, kann er nichts machen.

Im Übrigen tritt doch die rechtliche Wirkung erst dann ein, wenn Dein Ex-Kumpel sein "Wohnrecht" einklagen würde. Das wird wohl nicht passieren und selbst wenn, hättest Du bis dahin das Hausrecht, mit dem Du ihm den Zutritt verweigern kannst.

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nach Deinem Text  gehe ich davon aus, dass es sich nicht um eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach BGB handelt, sondern um einen Gefälligkeitsvertrag gegenüber einem Bekannten, dem jeder Rechtsbindungswille fehlt; ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis kommt dabei nicht zustande;

wenn Du nicht mehr willst, dass er da wohnt, dann sag ihm das und gut ist;


23Jenny23 
Fragesteller
 07.10.2019, 22:25

Und meine mündliche Zusage, auch per schriftlicher Whatsapp hat keine rechtliche Wirkung oder?

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Bergfex49  07.10.2019, 22:27
@23Jenny23

nein, wenn nötig, sag ihm, dass es eine Gefälligkeit war und Du aufgrund seines Verhaltens nicht mehr willst, dass er übernachtet;

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Ein echtes Wohnrecht, auf das jemand einen dauerhaften Anspruch hat, muss zumindest notariell beurkundet sein oder optimalerweise auch im Grundbuch eingetragen sein.

Wenn man nun auch keinen Mietvertrag hat und auch keine Miete bezahlt wird, dann bleibt juristisch gesehen nur die "Leihe". Und diese ist gemäß §604 III BGB kurzfristig und ohne Angabe von Gründen kündbar.


23Jenny23 
Fragesteller
 07.10.2019, 22:26

Und meine mündliche Zusage, dass er weiter dort übernachten kann, auch per schriftlicher Whatsapp hat keine rechtliche Wirkung oder?

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Renick  08.10.2019, 06:30
@23Jenny23

Du hast bei der Zusage ja nicht dazu gesagt, wie lang diese gilt. Du hast nicht gesagt, sie gilt lebenslang oder für X Jahre, richtig? Somit gilt diese Zusage schon, aber du kannst sie auch jederzeit wieder zurück nehmen, da es wie gesagt nur eine Leihe ist, dass er die Räume nutzen kann.

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Ohne schriftlichen Vertrag ist nix, und auch schriftliche Verträge sind kündbar.

Schwierig, denn du hast ja die Wohnung übernommen. Über Jahre hinweg, kann da schon etwas Müll und Gerümpel anfallen. Aber ob er wirklich an nur einem Tag pro Monate, wieder die Wohnung so verdrecken kann? Wer weiß.

Na ja, er will ja nur 1x mal pro Monate, also, lass ihn mal einen Tag in der Wohnung. Und wenn er sich da wie ein Wildschwein rumgammelt.

DANN hast du was gegen ihn in der Hand, und kannst ihn aufgrund dessen, verweigern, nochmalige Besuche zu gestatten.

So würde ich's machen.

Woher ich das weiß:Recherche

23Jenny23 
Fragesteller
 07.10.2019, 21:56

Aber als Eigentümerin kann ich Ihm doch den Zutritt zur Wohnung verweigern oder?

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Jack19X1  07.10.2019, 22:03
@23Jenny23

Ja, natürlich. Anspruchsrechte hat er keine mehr.

Du könntest sogar Miete verlangen, wenn er besonders penetrant wird.

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23Jenny23 
Fragesteller
 07.10.2019, 22:12
@Jack19X1

ich möchte ihn nicht mehr rein lassen und keine Miete von ihm.

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Jack19X1  07.10.2019, 22:27
@23Jenny23

Mit Miete verlangen, meinte ich auch, ihn damit zu vertreiben.

Er kann dich zu nichts zwingen.

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