Kann man sich immer noch gegen eine Wohnung entscheiden wenn man noch nicht den Mietvertrag unterschrieben hat?

1 Antwort

theoretisch ist eine mündliche zusage juristisch verbindlich; aber wie will eine gegenseite etwas beweisen, wenn es nichts schriftliches gibt. aussage gegen aussage hat vor keinem gericht irgend ein wert.

ruf den vermieter an, bedank dich für das vertrauen und sage freundlich ab. sofern es nicht unmittelbar an einem unfreundlichen vermieter lag, sollte man diese schwebende situation vernünftig beenden.