"Wohnen Sie im Eigentum, benötigen wir einen Nachweis über die jährlichen Wohnkosten des vergangenen Kalenderjahres."?

5 Antworten

Du zahlst möglicherweise Hypothekenzinsen das sind Kosten, die Rate für die Hypothek ist aufzuteilen in Zins und Tilgung was aus dem jährlichen Kontoauszug ersichtlich wird. Tilgung ist uninteressant, aber Zinsen sind Kosten. Ebenso Grundsteuer, Abwasser, Oberflachenwasser, Straßenreinigung, Mullgebühren, Kauf und Wartung von Gartengeräten, Gebäudeversicherung, Gebäude Haftpflichtversicherung, Strom, Wasser Heizung usw usw usw. Stell dir vor du wärst Mieter in deinem Haus, Du bekommst die Miete für die Bereitstellung und ordnungsgemäße Benutzbarkeit des Wohnraum, alles andere würde der Vermieter gesondert in Rechnung stellen.. Und genau das sind die Nebenkosten. Die verstopfte Toilette ist dabei ein Sonderfall, die dürfte der Vermieter nicht in Rechnung stellen, da es aber Handwerkerkosten sind, gehören auch die zu den Kosten des Eigentümers.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Versicherungszahlungen, Grundsteuer, Hausgeld Rückstellungen für Instandhaltungen, Tilgungs- und Zinszahlungen falls ein Kredit für den Kauf aufgenommen wurde.

Alles was halt so ab kosten zusammen kommt als Haus- oder Wohnungsbesitzer.

Die Nebenkosten - ja. Aber auch die Ratenzahlungen, wenn du noch welche hast.


verreisterNutzer  30.01.2020, 22:36

Da muß man differieren, die Tilgung zählt nicht zu den Kosten, nur die Zinsen und alle weiteren anfallenden Gebühren.

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Wenn das von eine Gesellschaft verwaltet wird, z.B. bei einer ETW, dann brauchst Du die Jahresabrechnung für das Hausgeld. Falls die Heizung nicht darin enthalten sind, musst die Kosten fürs Heizen nachweisen und ebenso die Kosten für die Grundsteuer.

Hast Du z.B. ein eigenes Häuschen, musst Du eben alles einzeln nachweisen.

ja, die NK Abrechnungen

und evtl. Darlehensraten