Will das Jobcenter mich iwie verarschen?

11 Antworten

Es ist manchmal von Vorteil, die Rechtsgrundlage zu kennen, bevor man flucht. Für diesen Fall steht die Rechtsgrundlage in Absatz 5 § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung SGB II:

(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, [...]

Falls solche "schwerwiegende[n] soziale[n] Gründe[n]" vorliegen, sollte man sie in seinem Antrag auf Leistungen des Jobcenters

  • zumindest benennen,
  • möglichst glaubhaft machen und
  • zur Not gar beweisen.

Als Beweismittel gelten auch Aussagen des Betroffenen und von Zeugen sowie von Sachverständigen. Freunde und Ärzte/Psychologen könnten also durch ein einfaches Schreiben die soziale Lage bei den Eltern zu beweisen versuchen - falls die eigene Beschreibung nicht genügt.

Gar nichts dergleichen zu tun lässt dem Sachbearbeiter keine andere Wahl bei seinem https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen, als den Antrag auf eine "vorherige[r] Zusicherung" (Absatz 6 § 22 SGB II zu den Umzugskosten) abzulehnen.

Dasselbe gilt für die Erstausstattung nach Absatz 3 § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen SGB II. Dazu heißt es in Absatz 6 ebenda:

(6) In Fällen des § 22 Absatz 5 werden Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte.

Dennoch können Rechtsmittel erfolgreich sein, wenn das Ermessen nicht korrekt ausgeübt wurde, also ein sog. "Ermessensfehler" vorliegt.

Diese Rechtsmittel sind Widerspruch beim Amt selbst, danach Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch sofort als sog. "Eilklage".

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

juanita94  17.08.2020, 10:50

Tja lieber Gerd, es ist do sooo viel einfacher über die Leute im Amt zu meckern als sich erst mal zu informieren. Oder sogar mitzuwirken.....das geht ja mal gar nicht.

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Es ist nicht anzunehmen, dass das JC dich verarschen will.

Es könnte relevant sein, wie alt du bist.

Bist du unter 25? Dann können sie eventuell verlangen, dass du weiter bei deinen Eltern wohnst. Über 25 müsstest du noch mal recherchieren. Es könnte auch relevant sein, ob deine Eltern Platz haben (in eine kleinere Wohnung gezogen sind oder einen anderen Verwandten aufgenommen haben) oder Gründe gegen deine Rückkehr nach Hause haben. Dann solltest du versuchen, dies schriftlich von ihnen zu bekommen und dem Amt erst mal vorzulegen. Also bspw. "das freie Zimmer, das unser Sohn vorher bewohnt hat, wird zur Zeit von meiner pflegebedürftigen Mutter bewohnt" oder so. Natürlich nur, wenn das auch stimmt!


dudidam137 
Fragesteller
 14.08.2020, 20:40

bin 24 geworden

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Wurde abgelehnt weil der Grund weshalb ich bei meinen Eltern ausgezogen bin, angeblich nicht ausreichend ist und keine schwerwiegenden sozialen Gründe sind.

Das können wir hier nicht beurteilen, da wir diese Gründe nicht kennen. Und ich möchte dich auch nicht auffordern, diese hier öffentlich preis zu geben.

Gibt es in deiner Gegend eine Beratungsstelle für Arbeitslose? Dann geh da hin. Anderfalls geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Beimk zuständigen Amtsgericht bekommst du einen Beratungsschein, so dass der Anwalt dich auch nichts kostet wenn du kein Geld hast.